Ersatz und Rücksendung auf Kosten des Verkäufers? EU plant 2 Jahre Gewährleistungsfrist für E-Commerce

Veröffentlicht: 01.12.2015 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 18.08.2022

Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung – Vera Jourová – plant nächste Woche, ihren Entwurf zur Vereinheitlichung europäischer Verbraucherrechte vorzustellen. Die neue Richtlinie sieht unter anderem eine zweijährige Gewährleistungsfrist im europäischen Online-Handel vor.

Bei Mängeln oder Kündigung sollen die Verbraucher in Zukunft auf Kosten der Verkäufer innerhalb der EU die Ware zurückschicken können. Bei Abonnements von digitaler Ware, wie zum Beispiel bei Online-Streaming Diensten, soll eine Kündigung bereits nach 12 Monaten möglich sein. Die Vorstellung des Entwurfes zur Vereinheitlichung europäischer Verbraucherrechte von EU-Kommissarin Vera Jourová ist für nächste Woche geplant.

Warnung vor Zersplitterung des Marktes

Das Ziel ist die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels in der EU. Im Rahmen der EU Digitalen Binnenmarkt Strategie soll noch in 2016 das Urheberrecht und der Verbraucherschutz novelliert und harmonisiert werden. Bereits in der Vergangenheit gab es mehrere, zum Teil gescheiterte Anläufe, den Verbraucherschutz einheitlich anzupassen.

„Eine Harmonisierung und somit Vereinfachung des Handels ist grundsätzlich gut“, so Florian Seikel, Hauptgeschäftsführer des Händlerbund e.V., „Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Regelungen für den Online- und stationären Handel gleichsam harmonisiert werden.“ Auch der europäische Dachverband Ecommerce Europe warnte vor einer Zersplitterung des Marktes.

Für deutsche Online-Händler gilt bereits jetzt eine zweijährige Gewährleistungsfrist und die Verpflichtung zur Tragung der Rücksendekosten. Nähere Informationen zum aktuellen Recht sind im Hinweisblatt des Händlerbundes zu finden.

 

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