Abmahnmonitor

Herstellergarantie darf nicht verschwiegen werden

Veröffentlicht: 03.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 02.04.2019

Verzicht auf Informationen zur Herstellergarantie

Wer? IDO-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Händler werden nicht selten wegen der pauschalen Werbung mit einer Garantie abgemahnt. Das liegt daran, dass bei der Garantie auch stets die Bedingungen, die Laufzeit, sowie der Garantiegeber zu nennen ist.

Aktuell mahnt der IDO-Verband allerdings auch wegen dem Verschweigen der Herstellergarantie ab. Ganz konkret geht es darum, dass der Händler ein Produkt verkauft ohne dabei über die bestehende Garantieleistung des Herstellers zu informieren. Nach Art. 246a § 1 Absatz 1 Nr. 9 EGBGB ist der Verbraucher aber „gegebenenfalls [über] das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien” zu informieren.

Das Verschweigen der Herstellergarantie stellt somit einen Wettbewerbsverstoß dar. Welche Informationspflichten den Online-Händler bezüglich der Garantien sonst noch betreffen, steht auf diesem Hinweisblatt des Händlerbundes.

Weitere Abmahnungen

Fehlende Widerrufsbelehrung

Wer? GR-0518/19-DD Konzera GbR (durch Rechtsanwalt Jan B. Heidicker)
Wie viel? 1.822,96 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Sicherlich können Unternehmern bei der Widerrufsbelehrung abmahnfähige Fehler unterlaufen – auf sie zu verzichten ist aber auch keine gute Strategie: Wer als Unternehmer Waren an einen Verbraucher verkauft und für den VErtragsschluss Fernkommunikationsmittel nutzt, muss den Verbraucher über seine Rechte informieren. Dazu gehört auch die Belehrung über das Bestehen des Widerrufsrecht, sowie das Zurverfügungstellen eines Musterwiderrufsformulars.

Blinde Fußballliebe

Wer? 1. FC Union Berlin e. V. (durch von appen|jens)
Wie viel? 1.531,90 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Fußball ist der beliebteste Sport in Deutschland. Entsprechend gibt es natürlich viele Fanartikel zu den unterschiedlichen Mannschaften. Wer solche Fanartikel, wie zum Beispiel T-Shirts mit den Namen von Fußballvereinen, verkauft, sollte aber wissen, dass die Namen der Fußballvereine in den meisten Fällen auch eingetragene Marken sind. Einfach so Logos und Namen zu verwenden, um Produkte zu verkaufen, ist daher ohne eine entsprechende Nutzungslizenz häufig nicht möglich.

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