Abmahnmonitor

Angabe „Labor getestet“ führt zur Abmahnung

Veröffentlicht: 19.09.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 19.09.2023
Labor

Auch in dieser Woche gab es mehrere Abmahnungen. Diesmal traf es vor allem Händler:innen auf Ebay und Amazon. Neben zwei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gab es auch eine urheberrechtliche Abmahnung. Diese kam den betroffenen Händler besonders teuer zu stehen.  

Abmahnung wegen „Labor getestet“

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. 
Wie viel? Keine Angaben
Wer ist betroffen? Händler:innen von Nahrungsergänzungsmitteln

Einige Werbeaussagen werden Händler:innen immer wieder zum Verhängnis und sorgen für Abmahnungen. Dazu gehört unter anderem die Aussage, dass etwas „Labor getestet“ oder „Labor geprüft“ wurde. Denn solche Aussagen alleine stellen eine Irreführung dar, wenn es für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar ist, was genau geprüft oder getestet wurde. Wenn also tatsächlich eine Überprüfung stattgefunden hat, müssen auch alle Prüfkriterien diesbezüglich mit angegeben werden. 

Doppelte Markennennung verwirrt Verbraucher:innen

Wer mahnt ab? Kanzlei Rechtsanwalt Euskirchen
Wie viel? 1.295,43 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Weniger ist manchmal mehr, auch wenn es um Informationen geht. Ein Ebay-Händler, der Gaskartuschen verkauft, gab nicht nur einen Hersteller an, sondern gleich zwei. Die beiden Angaben widersprechen sich allerdings, sodass es für Verbraucher:innen nicht erkennbar war, wer denn nun tatsächlich der Hersteller ist. Darauf wurde ein Mitbewerber aufmerksam und mahnte den Händler ab. Er sah darin eine widersprüchliche und damit täuschende Angabe über die wesentlichen Eigenschaften des Produkts. 

Teure Urheberrechtsverletzung

Wer mahnt ab? Christian Helmecke & Rainer Hoffmann GbR (vertreten durch it-recht deutschland)
Wie viel? 4.301,19 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Zu einem guten Verkaufsangebot gehören auch ansprechende Produktbilder. Diese sollten allerdings nur verwendet werden, wenn die urheberrechtlichen Lizenzen zu den jeweiligen Bildern vorliegen. Denn auch Produktbilder unterliegen dem Urheberrecht. Wird der eigentliche Urheber auf den Bilderklau aufmerksam, kann eine saftige Abmahnung ins Haus flattern. 

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