Händler müssen aktiv werden

Achtung Abmahngefahr: Ebay stellt das Impressum nicht korrekt dar (Update)

Veröffentlicht: 12.03.2024 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 13.03.2024
Ebay auf Smartphone vor Ebay-Schriftzug

Auf Plattformen zu verkaufen, wird Händler:innen nicht immer ganz einfach gemacht. Da können sich die Verkäufer:innen noch so sehr bemühen, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten, wenn ihnen die Plattform einen Strich durch die Rechnung macht und notwendige Informationen, wie beispielsweise die Widerrufsbelehrung oder die AGB, nicht korrekt angezeigt werden. 

Wie uns nun bekannt wurde, besteht ein solches Problem gerade auch auf Ebay, wo die Impressen zahlreicher Händler:innen seit einigen Tagen nicht mehr richtig ausgespielt werden. Wir sind der Sache auf den Grund gegangen. 

Impressen nur unvollständig ausgespielt

Die Angabe des Impressums ist auf Plattformen genauso Pflicht wie im eigenen Online-Shop. Dieses sollte entsprechend den rechtlichen Anforderungen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Darüber hinaus muss es alle notwendigen Informationen vollständig enthalten. 

Das Problem aktuell auf Ebay: Die Impressen mehrerer aktiver Händler:innen werden seit vergangener Woche nicht mehr richtig angezeigt. Der Name und die Kontaktdaten werden zwar weiterhin ausgespielt, allerdings fehlen die Daten zur Anschrift wie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Lediglich das Land wird noch angegeben. Die Angabe der vollständigen Anschrift ist jedoch zwingend erforderlich. 

Nach aktuellem Kenntnisstand sind davon nur die Impressen von Einzelunternehmen betroffen, nicht aber die von juristischen Personen (wie etwa eine GmbH). 

Ebay-Impressum: Händler:innen müssen aktiv werden

Ein unvollständiges Impressum birgt eine hohe Abmahngefahr, weshalb Händler:innen unbedingt überprüfen sollten, ob sie von den Problemen betroffen sind. 

Das Problem kann nur von der Plattform selbst gelöst werden. Händler:innen haben jedoch bis dahin die Möglichkeit, die Angaben zur Anschrift in den Ebay-Einstellungen zum Impressum im Feld „Zusätzliche, gesetzliche erforderliche Angaben“ zu ergänzen. Das ist der Platz, an dem auch die Informationen zur OS-Plattform angegeben werden.

Nicht zu empfehlen ist es, das vollständige Impressum in den Artikelbeschreibungen aufzunehmen. Das entsprechende Vorgehen würde sonst gegen die Richtlinien von Ebay verstoßen. 

Wir haben Ebay zur aktuellen Problematik angefragt. Sobald wir Antworten erhalten haben, werden wir über diese informieren.  

Update vom 13.03.2024:

Ebay hat uns inzwischen mitgeteilt, dass die Fehler bei der unvollständigen Anzeige der Impressen auf einem technischen Problem beruhten. Seit gestern Abend soll dieses aber behoben sein und die Impressen wieder korrekt ausgespielt werden. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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