Doch nicht sicher? Amazons Anzeige der Versanddauer immer noch mangelhaft

Veröffentlicht: 30.08.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.04.2018

Ende Juli mussten wieder zahlreiche Amazon-Händler dafür einstehen, dass Amazon bei seinen Darstellungen nicht ganz auf der rechtskonformen Seite steht. Wir haben darüber berichtet, dass Amazon-Händler wegen der bei Amazon dargestellten Versanddauer „Voraussichtliche Versanddauer 1 - 3 Tage“ abgemahnt wurden.

© glisic_albina – Fotolia.com

Liefertermine: Nägel mit Köpfen machen

Händler sind gesetzlich verpflichtet, dem Kunden einen Termin zu nennen, wann dieser mit dem Eintreffen der Ware rechnen kann. Voraussichtliche Liefertermine sind nicht statthaft. Grund sind unter anderem auch nachgelagerte Streitigkeiten wegen verspäteter Lieferungen. Mit offenen Lieferterminen kann der Händler bei Überschreitung der Versandzeit ggf. Schadensersatzansprüche umgehen.

Wer eine „voraussichtliche Versanddauer„ angibt kann im Gegenteil sogar mit Abmahnungen rechnen – egal ob die Darstellung vom Amazon-Händler beeinflussbar ist oder nicht. Anfang August konnten wir allen Amazon-Händlern zumindest ein wenig Entwarnung geben, weil Amazon offensichtlich wegen seiner Lieferzeiten nachgebessert und die Angabe „voraussichtlich“ entfernt hat.

Erneut Nachbesserungsbedarf

Beim Blick auf Amazon lässt sich jedoch aktuell wieder feststellen, dass einige Artikel wieder mit einer voraussichtlichen Versandangabe am Artikel versehen wurden:


Screenshot vom 30.08.2016

Offensichtlich hängt die Darstellung von den verschiedenen Browsertypen ab – ändern kann dies jedoch nichts daran, dass die Darstellung Amazon-Händler weiter in die Bredouille bringen kann. Hier muss Amazon also nochmal ran und nachbessern. 

Und auch an dieser Stelle erneut der Hinweis auf die Entfernung des Hinweises „voraussichtlich“ in den detaillierten Verkäuferinformationen, die über den verlinkten Verkäufernamen erreichbar sind. Die dort angezeigte Versandkostentabelle enthält gegebenenfalls weiterhin eine „voraussichtliche Versanddauer“. Hier sollte jeder Händler noch einmal hineinschauen und – soweit möglich – für eine Änderung sorgen.

Als Fazit muss daher gesagt werden: Es ist alles wie gehabt und die Probleme für Händler hören nicht auf...

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