Abmahnmonitor: Neues aus der Abmahnwelt

Veröffentlicht: 06.10.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.10.2017

Sind Abmahnungen sinnvoll und notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu erhalten? Darüber scheiden sich die Geister. Nichtsdestotrotz nimmt die Welle an Abmahnungen im Online-Handel nicht ab. Im Gegenteil, je mehr Händler auf den E-Commerce-Markt drängen, desto mehr Notwendigkeit der „Zurechtweisung“ entsteht. Das sind die neuesten Clous der Abmahner.

Zielscheibe
© alphaspirit – Shutterstock.com

Wer? Arthur Schifferer (über die Kanzlei Kreitmaier & Collegen Rechtsanwälte)

Wie viel? 984,60 Euro

Betroffene? Händler von Trägermedien (USK/FSK 18)

Was? Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

Nach den Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz dürfen Trägermedien (USK 18, FSK 18) nur an volljährige Personen verkauft und versendet werden. Handeln Händler mit derartigen jugendgefährdenden Produkten, dürfen diese nicht für Kinder und Jugendliche einsehbar sein (vergleichbar mit einem Erwachsenenbereich in Videotheken). Außerdem muss eine Altersverifikation durchgeführt werden. Kommt man als Händler diesen Verpflichtungen nicht nach, ist eine Abmahnung wahrscheinlich. Vorsicht: der Abmahner macht Testkäufe. Außerdem wird den Abgemahnten vorgeworfen, keinen Jugendschutzbeauftragten bestellt zu haben.

 

Wer? SOTOL Trading GmbH (über Rechtsanwalt Dr. jur. Theo Kalogeropoulos)

Wie viel? 3.022,96 Euro (inkl. Schadensersatz)

Betroffene? Händlern von Stretchfolien

Was? Irreführende Werbung (Mogelpackungen)

Mit einer auffallenden Häufigkeit ist und ganz aktuell die SOTOL Trading GmbH aufgefallen (aktuell 7 Abmahnungen). Die SOTOL Trading GmbH ist als Großhändlerin im Bereich „Stretchfolien“ aktiv und mahnt entsprechende irreführende Werbeaussagen für Stretchfolien ab. Durch Testkäufe konnte festgestellt werden, dass die beworbenen Länge (300 Meter) nicht zutreffend war, sondern die Folien angeblich deutlich kürzer waren. Aufgrund des sehr hohen Streitwertes (50.000 Euro) und in dieser Konstellation unüblichen Schadensersatzanspruchs von 1.200 Euro sollte unbedingt Rücksprache mit einem Rechtsanwalt genommen werden, bevor nähere Schritte eingeleitet werden.

 

Wer? Jacek Grzegorowski (über die Kanzlei für Verbraucherschutz und Internetrecht, Rechtsanwalt Rosing)

Wie viel? 865,00 Euro

Betroffene? Händler von Naturpflegeprodukten (z.B. Duftöle)

Was? Fehlende Informationspflichten, Link zur OS-Plattform

Auf jeder Webseite, über die über die Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern geschlossen werden, muss sich seit dem 9. Januar 2016 ein Hinweis auf die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (sog. „OS-Plattform“) befinden. Mitbewerber, die diese Informationspflicht nicht erfüllt haben, werden von Jacek Grzegorowski abgemahnt.

Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, Artikel 246c Nr. 2 EGBGB. Ebenfalls ein Verstoß, den Jacek Grzegorowski mit Hilfe seines Anwaltes verfolgt.

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