Nach Verbot durch Gericht

Kein Uber mehr in Deutschland?

Veröffentlicht: 30.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 30.12.2019

Uber musste sein Geschäftsmodell bereits mehrmals vor Gericht verteidigen. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof höchstrichterlich den Dienst Uber Black verboten. Das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 19.12.2019, Aktenzeichen: 3-08 O 44/1) hat nun ebenfall sein Urteil zu Uber gesprochen. Geklagt hatte die Vereinigung Taxi Deutschland.

Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz

Wie der Tagesspiegel berichtet, hat das Gericht einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz festgestellt. Laut Ansicht der Richter ist Uber als Unternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes anzusehen und als solches benötigt es eine Konzession. Über diese verfüge das Unternehmen nicht und dürfe daher den Dienst in seiner jetzigen Form nicht mehr anbieten. 

Uber selbst vertritt die Argumentation, lediglich ein Vermittler zu sein. Als solcher Vermittler benötigt das Unternehmen keine Konzession. Schaut man sich das Geschäftsmodell etwas tiefer an, dürfte diese Sichtweise auch nachvollziehbar sein: Uber beschäftigt in diesem Sinne keine eigenen Fahrer, sondern vermittelt die Aufträge über die App an lokale Unternehmen, die dann wiederum die Personenbeförderung durchführen. 

Sichtweise des Kunden maßgebend

Diese Argumente ließ das Gericht aber nicht gelten und stellte auf die Sicht der Kunden ab: Uber nimmt deren Aufträge entgegen, wählt die Fahrer aus und bestimmt den Fahrpreis. Dass Uber eigentlich lediglich eine Vermittlerrolle einnimmt, steht im Kleingedruckten und das interessiere in der Regel die Kunden nicht. 

Weiterer Kritikpunkt der Richter ist außerdem einmal mehr die fehlende Rückkehr der Fahrer zum Betriebsstandort: „Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind“, heißt es im Personenbeförderunggesetz. Defacto müssten die Fahrer also zum Betriebsstandort zurückkehren, bevor sie einen neuen Auftrag annehmen. 

Die Taxibranche begrüßt das Urteil: „Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen“, wird der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann, dazu zitiert. 

Uber hat bereits reagiert

Ein Aus für Uber ist mit diesem Urteil allerdings nicht in Sicht: Wie Inside Digital berichtet, will das Unternehmen seinen Dienst anpassen. Zum einen soll der Nutzer nun beim Buchen über die Uber-App direkt sehen, welches Unternehmen mit der Beförderung beauftragt wird. Damit wird für die Kunden die Vermittlerposition von Uber eindeutig sichtbar.

Außerdem will Uber die neuen Aufträge künftig erst vermitteln, wenn der Fahrer zumindest auf dem Weg zum Standort ist. Dies entspräche den Auflagen des Gerichts. Bei einer Verletzung soll der Ausschluss des Fahrers drohen.

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