Staatsanwaltschaft Regensburg

Alexa-Aufnahmen überführen Totschläger

Veröffentlicht: 22.12.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 22.12.2020
Amazon Echo

In Bayern wurde ein 54-jähriger Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er seine Ex-Freundin beim Sex erwürgt haben soll. Im „Zeugenstand“ fand sich dabei eine eher ungewöhnliche Zeugin: Amazons Sprachassistentin Alexa. Die Staatsanwaltschaft Regensburg konnte für die Beweisführung auf zwei Aufzeichnungen eines Amazon Echo zurückgreifen. In der Tatnacht habe der Lautsprecher im Schlafzimmer der getöteten Frau gestanden und zwei Dateien, auf denen die Stimme des Verurteilten zu hören sei, berichtet der Bayerische Rundfunk.

Nach §100c der Strafprozessordnung ist die akustische Wohnraumüberwachung grundsätzlich erlaubt. Ob diese Daten aber für das Strafverfahren ausgewertet und als Beweismittel genutzt werden dürfen, hängt im Einzelfall von einer Abwägung zwischen dem Interesse an der Strafverfolgung und dem Persönlichkeitsschutz ab. 

Amazon gab übermittelte Daten freiwillig

Der Zugriff auf entsprechende Datensätze ist vom Serverstandort abhängig. Die Behörden dürfen dann auf die Daten zugreifen, wenn der Server in Deutschland steht. Liegen die Daten hingegen auf einem nicht-europäischen Server, dann sind die Behörden auf die Kooperation des Serverbetreibers angewiesen – in diesem Fall also Amazon. Die Staatsanwaltschaft Regensburg fragte also bei Amazon nach, ob der betreffende Lautsprecher Aufnahmen getätigt hatte.

Amazon übermittelte die Daten dem BR zufolge daraufhin freiwillig. Bei einer Weigerung seitens Amazon hätte sich die Staatsanwalt mit einem Rechtshilfeersuchen an die US-Justiz wenden müssen. Der Regensburger Fall war der erste in Deutschland, bei dem Sprachaufzeichnungen eines smarten Lautsprecher als Beweismittel verwendet wurden. In den USA wurde dies bereits öfter durchgeführt.  

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