Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Rundfunkbeitrag wird erhöht

Veröffentlicht: 05.08.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 05.08.2021

Sachsen-Anhalt hat versucht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 83 Cent im Monat zu verhindern. Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Land damit gegen die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt. 

Blockierung der Erhöhung verstößt gegen das Grundgesetz

In 15 Bundesländern ist die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 83 Cent, von 17,50 Euro auf 18,36 Euro durch den Medienänderungsstaatsvertrag im Jahr 2020 beschlossen worden. Die Erhöhung sollte zum 1. Januar 2021 wirksam werden. Sachsen-Anhalt hatte als einziges Land dem Medienänderungsstaatsvertrag nicht zugestimmt und damit die Erhöhung blockiert. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zusteht. Die Erfüllung dieses Anspruchs obliegt den Ländern als Ländergemeinschaft. Als föderale Verantwortungsgemeinschaft ist dabei jedes Land Mitverantwortungsträger. 

Finanzierung darf Rundfunkfreiheit nicht gefährden

Durch die Rundfunkfreiheit soll die freie individuelle Meinungsbildung gefördert werden. In Zeiten von komplexen Informationsaufkommen und einseitigen Darstellungen, Filterblasen und Fake-News, wächst die Bedeutung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Vielfalt der bestehenden Meinungen in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit abzubilden, so das Bundesverfassungsgericht. 

Der Gesetzgeber hat sicherzustellen, dass die Beitragsfestsetzung die Rundfunkfreiheit nicht gefährdet und dazu beiträgt, dass die Rundfunkanstalten durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können. 

Die Erhöhung gilt vorläufig, rückwirkend ab dem 20. Juli 2021, bis eine staatsvertragliche Neuregelung beschlossen wird.

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