Corona-Schutzverordnung

2G-Regel auch im Saarland gekippt

Veröffentlicht: 25.01.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 25.01.2022
2G-Regel Schild durchgestrichen

Im Dezember noch waren sich alle Bundesländer einig und haben nach und nach die 2G-Regelung eingeführt. Schon damals gab es viel Kritik von Händlerinnen und Händlern, die große Umsatzeinbuße durch diese Regel fürchteten. So ließ es auch nicht lange auf sich warte, bis die ersten Klagen gegen diese Regelung die Gerichte erreichten. 

Eilantrag mehrerer Elektronikhändler

Nachdem im Dezember bereits Niedersachsen die 2G-Regelung kippte und vor kurzem der Bayrische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel außer Kraft gesetzt hat, zieht nun das Saarland nach, wie unter anderem SR.de berichtet. Per Eilantrag gingen mehrere Fachmärkte für Elektronikhandel gegen die Regelung vor und bekamen vor dem saarländischen Oberverwaltungsgericht Recht. Die Regelung wurde vorerst außer Kraft gesetzt, sodass Kunden, die keinen Genesenennachweis oder ein gültiges Impfzertifikat vorzeigen können, die Einzelhandelsgeschäfte wieder betreten können. 

Verstoß gegen „Gebot der Bestimmtheit” 

Das Oberverwaltungsgericht bemängelte, ähnlich wie der Bayrische Verwaltungsgerichtshof, dass die Regelung nicht bestimmt genug sei. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Läden, die Waren- oder Dienstleistungsangebote des täglichen Bedarfs decken. Doch von der Regelungen waren auch Blumenläden, Baumärkte und Baumschulen ausgenommen. Das Gericht bemängelte, dass nicht erkennbar sei, welche Läden unter die Ausnahme fallen oder nicht. Denn ob, es sich bei einer Baumschule wirklich um einen Laden des täglichen Bedarfs handelt, ist zweifelhaft. Außerdem war in der Verordnung nicht ersichtlich, wie Mischbetriebe einzuordnen sind. 

Als eine mögliche Alternative zur 2G-Regelung könnte die FFP2-Maskenpflicht in Betracht kommen. Das wird nun im Ministerrat diskutiert. 

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