Unangemessen hohes Gehalt

Abgemahnter Händler fordert Schadensersatz von Ido-Verband

Veröffentlicht: 01.03.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 01.03.2022
Geschäftsmann schießt Geld aus einer Kanone

Ein Online-Händler hat sich nun erfolgreich gegen den Ido-Verband zur Wehr gesetzt: Der Händler wurde im Mai 2015 wegen einer Verletzung gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt und zahlte daraufhin die Abmahnpauschale und gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. In der Folge musste er auch eine Vertragsstrafe zahlen. Im März 2021 kündigte er dann die Unterlassungserklärung auf. Das Handeln des Ido sei rechtsmissbräuchlich, heißt es in der Begründung. Nun forderte vor Gericht die Abmahngebühren, sowie die Vertragsstrafe, insgesamt also 851,05 Euro zurück.

Ido schachert Personen lukrative Gehälter zu

Das Landgericht Köln (Urteil vom 26.01.2022 - 81 O 35/21) gab dem Händler recht und hatte klare Worte in seiner Begründung für den Ido-Verband übrig. „Der unstreitige Sachverhalt lässt vorliegend den Schluss zu, dass die gesamte Tätigkeit des Beklagten als angeblicher Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen in erster Linie darauf ausgerichtet ist, Personen, die für den Verband tätig sind, nämlich seinen Vorstandsmitgliedern, einem Teil seiner Mitarbeiter und auch der J Management GmbH, dort deren Geschäftsführern und Mitarbeitern, unangemessen hohe Vergütungen und andere Zuwendungen insbesondere aus den Einnahmen aus Abmahnkosten und Vertragsstrafen zukommen zu lassen“, heißt es konkret. In der weiteren Begründung zeigt das Gericht Verquickungen zwischen einzelnen Personen auf, die entweder direkt für den Ido oder die benannte Management GmbH tätig sind.

Das Gericht zeigt auch genau, wie viel welcher Mitarbeiter in den letzten Jahren verdient hat. Beispielsweise hat der als T bezeichnete 1. Vorsitzende im Vorstand 2020 112.029,46 Euro brutto verdient. M, ein freier Mitarbeiter, schaffte es im selben Jahr immerhin auf 72.163,87 Euro brutto.

Dass Mitarbeiter beim Ido-Verband unangemessen viel Geld verdienen, stellte bereits das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 21.01.2021, Az. 15 O 14/20) fest und rechnete einen Stundenlohn von 60 Euro aus. 

Verschonen der eigenen Mitglieder

Neben den unerhört hohen Gehältern stützte das Gericht seine Einschätzung zum Rechtsmissbrauch auf das selektive Vorgehen gegen Nicht-Mitglieder des Ido. Dass ein Verband, der für den fairen Wettbewerb einstehen will, seine eigenen Mitglieder nicht einmal kontrolliert, während andere Händler wegen offensichtlicher, einfacher Verstöße massenhaft abgemahnt werden, machte bereits auf andere Gerichte einen dubiosen Eindruck.  

In diesem Verfahren trug der Ido zwar vor, dass natürlich jedes Mitglied geprüft werde, diese Behauptung konnte aber widerlegt werden: So verwies das Gericht auf ein anderes Verfahren. In diesem Verfahren wurde ein Händler wegen der fehlerhaften Grundpreisangabe abgemahnt. Der abgemahnte Händler zeigte auf, dass von den 48 Mitgliedern, die der Ido zum Beleg der Abmahnbefugnis erzählte, ganze 33 ebenfalls Fehler bei der Grundpreisangabe machten. Erst nachdem dieser Umstand bekannt wurde, ging der Ido auf seine Mitglieder zu und bat um Korrektur.

Kündigung der Unterlassungserklärung wirksam

Im Ergebnis bedeutet das für den Händler, dass er sich von der Unterlassungserklärung lösen konnte und sowohl die Abmahngebühr, als auch die Vertragsstrafe zurückbekommt. 

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