BGH

Geschützte Marken dürfen für Miniaturen verwendet werden

Veröffentlicht: 02.05.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.05.2023
Modelltruck mit Dachser-Schriftzug

Ganz besonders fand man es als Kind doch, wenn das Spielzeug die Realität nachahmte. So sollten die Lebensmittel im Kaufmannsladen möglichst wie das große Original aussehen oder das Polizeiauto einem echten nachempfunden sein. Kann man hierfür irgendeinen x-beliebigen Markennamen nehmen und diesen auf das Spielzeug-Design drucken? Tatsächlich sieht es der BGH recht entspannt.

Miniatur-Spielzeug ist keine Nachahmung

Die Firma Dachser, bekannt aus dem Logistikbereich, hat ihre Marken eingetragen und nutzt diese unter anderem auf Lastkraftwagen und Lagerhallen. Sie sind vermutlich jedem schon einmal begegnet. Die Trucks, wegen denen Dachser klagte, kommen nicht klassischerweise bei Kindern zum Einsatz, sondern sollen im Modellbau- und Modelleisenbahnbereich die Realität möglichst originalgetreu nachbilden. Marken- und Wettbewerbsverletzungen waren die Vorwürfe von Dachser, die den Fall bis zum BGH brachten. Doch schlussendlich ohne Erfolg.

Firmen-Name darf ohne Genehmigung auf LKW genutzt werden

Angesichts der jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen im Modellspielzeugbau besteht ein berechtigtes Interesse, urteilte der BGH (Urteil vom 12.01.2023, Az.: I ZR 66/22). Ein in der Realität vorkommendes Fahrzeug darf also nachgebaut werden und darauf nicht nur die Marke des Herstellers des jeweiligen Fahrzeugs, sondern auch sonstige Kennzeichen wie typische Werbung angebracht werden. Das gilt nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für die Miniaturdarstellung der Gebäude, auf denen die bekannte Marke angebracht ist, beispielsweise wie hier eine Dachser-Lagerhalle.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.

Meistgelesene Artikel