„Die Gänsemagd“

Hassbotschaft: Auszug aus Märchen in E-Mail strafbar

Veröffentlicht: 02.06.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.06.2023
Handschellen und Richterhammer

Da wird die Hexe in den Ofen geschoben oder Konrad dem Daumenlutscher werden die Finger abgeschnitten – was früher selbstverständlich zum Kulturgut gehörte und Kinder „unterhalten“ sollte, ist heute doch eher etwas für Hartgesottene. Bekommt man per Mail einen Auszug aus einem Märchen, in dem eine Person getötet wird, ist es nicht ganz abwegig, hierin eine Bedrohung mit einem echten Verbrechen zu befürchten. Dies ist keine erfundene Geschichte, denn das OLG Frankfurt am Main beschied: Die Bedrohung mit einem Verbrechen durch Übersendung eines Auszugs aus dem Märchen „Die Gänsemagd“ ist strafbar.

Gebrüder Grimm 2.0

Wie kam es dazu, dass so ein nicht alltäglicher Fall vor Gericht landete? Der Angeklagte ist Facharzt für forensische Psychiatrie, der mit einer Mitarbeiterin der kassenärztlichen Vereinigung per E-Mail zum Thema Video-Sprechstunden korrespondierte und dabei mit ihr in Meinungsverschiedenheiten geriet. Der Arzt schickte ihr als Höhepunkt des realen Dramas eine Mail mit äußerst befremdlichen Inhalten, aus dem Märchen „Die Gänsemagd“. „In Ihrem Trauerspiel bin ich so etwas wie der ‚Alte König’ und helfe Ihnen gern mal auf die Sprünge“, heißt es unter anderem. Nachfolgend zitiert der Angeklagte eine Folterszene mit Todesfolge (die wir hier an dieser Stelle nicht erneut wiedergeben möchten). Wer wäre nach so einer Mail nicht sofort zur Polizei gegangen?

Vorsätzlich mit dem Tod bedroht

Das Amtsgericht sprach den Arzt wegen der Bedrohung mit einem Verbrechen – hier Totschlag – schuldig. Es kam jedoch letztendlich nur zu einer Verwarnung und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen wurde vorbehalten. Angesichts der Debatte um Hate Speech im Netz wirkt die Strafe wie ein Trauerspiel, sie fällt recht mild aus. Die eingelegte Revision hatte vor dem OLG keinen Erfolg (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.5.2023, Az.: 7 ORs 10/23).

 

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