Coronahilfe-Betrüger zu Gefängnisstrafen verurteilt

Veröffentlicht: 02.06.2023
imgAktualisierung: 02.06.2023
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.06.2023
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Antrag Soforthilfe-Zuschuss Corona
© nitpicker / Shutterstock.com
Mehrere Coronahilfen-Betrügen wurden jetzt vom Landgericht Hamburg verurteilt.


Das Landgericht (LG) Hamburg hat gestern fünf Angeklagte wegen mehrfachen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrugs mit staatlichen Coronahilfen verurteilt. Durch ein Netz aus Scheinfirmen haben sich die Angeklagten unrechtmäßige staatliche Hilfen in Millionenhöhe erschlichen. Wie die Tagesschau berichtet, gingen die Angeklagten dabei äußerst professionell vor, um ihr illegales Vorhaben nicht auffliegen zu lassen. Lange Freiheitsstrafen warten jetzt auf die Betrüger. 

Über drei Millionen Euro kassiert

Von einem „fast perfekten Verbrechen“ sprach der Vorsitzende Richter am LG Hamburg. Vier Männer und eine Frau haben während der Corona-Pandemie unberechtigt über drei Millionen Euro an Soforthilfen vom Staat eingesteckt.

Zu Beginn der Pandemie haben die Angeklagten marode Firmen übernommen, nur um für diese Soforthilfen zu erhalten. Mehr als 80 Mal und damit über 12,5 Millionen Euro wurden an Corona-Soforthilfen von der Bande beantragt. Ausgezahlt wurden letztendlich mehr als drei Millionen Euro. Um möglichst unerkannt zu bleiben, setzten sie junge unerfahrene Männer ein, die zum Schein die Geschäftsführungen der Firmen übernahmen. 

Zehn Jahre Haft für den „Chef“

Die Ermittler:innen bekamen Wind von der Sache, als die Betrüger schon drei Millionen Euro kassiert hatten. Nachdem Telefonate abgehört und genügend Beweise gesammelt worden waren, konnten die Beteiligten überführt werden. Das LG Hamburg verurteilte den in den Telefonaten als „Chef“ bezeichneten Kopf der Bande, einen 35 Jahre alten Mann, zu zehn Jahren Haft. Die restlichen Angeklagten müssen zwischen fünf und zehn Jahre ins Gefängnis. 

Die angeklagte Frau erhielt wegen Beihilfe eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ein Buchhalter, der die Anträge zum damaligen Zeitpunkt ausgefüllt hatte, wurde zu acht Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt.

Nach Angaben des Gerichts wurden die ausgezahlten Coronahilfen bereits wieder eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Julia Petronis

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Expert/in für: IT- und Medien-Recht

Veröffentlicht: 02.06.2023
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