Urheberrecht

Datenschutzerklärung kann urheberrechtlich geschützt sein

Veröffentlicht: 28.09.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.09.2023
Richterhammer vor virtuellem Hintergrund

Die Sorge, wegen eines Datenschutzverstoßes rechtlichen Ärger mit Kund:innen oder Behörden zu bekommen, ist groß. Um seinen rechtlichen Pflichten zumindest hinsichtlich der Transparenz zu genügen, befindet sich auf nahezu jeder Website eine Datenschutzerklärung. Quellen für diese gibt es jede Menge, seien es die eigene Rechtsabteilung, (kostenlose) Rechtstextgeneratoren oder die Konkurrenz. Letztere sind jedenfalls keine Option. Besorgt man sich Texte über Dienstleister aus dem Netz, können ebenfalls Gefahren lauern. 

Rechtstexte weisen Schöpfungshöhe auf

Rechtstexte-Generatoren aus dem Netz sind eine gute und schnelle Lösung, für alle, die (hohe) Kosten für die Erstellung von Rechtstexten (z. B. durch eine Rechtsanwaltskanzlei) nicht ausgeben möchten. Doch niemand hat etwas zu verschenken. Über deren Nutzung erwirbt man eine (kostenfreie) Nutzungslizenz, an die gewisse Anforderungen geknüpft sind. Bei der kostenfreien Verwendung der erstellten Rechtstexte wird im Gegenzug die Angabe der Quelle samt Link verlangt, denn damit kann das Unternehmen, welches den Rechtstexte-Generator anbietet, Einnahmen und eine gewisse Werbewirkung erzielen. Verletzt man diese Lizenzbestimmungen, nennt also beispielsweise die Quelle nicht, wird man oftmals zunächst aufgefordert, eine kostenpflichtige Lizenz zu erwerben. Verweigert man dies, geht es Unternehmen wie im Fall des AdSimple-Generators vor dem Oberlandesgericht München.

Das OLG München bekräftigte, dass auch eine Datenschutzerklärung vergleichbar mit einem literarischen Werk urheberrechtlich geschützt sein kann und deshalb nicht ungefragt von Dritten kopiert werden darf. In der Erstellung einer Datenschutzerklärung liege eine persönliche geistige Schöpfung, die dem Urheberrecht unterliege (OLG München, Beschluss vom 03.03.2023, Az.: 6 W 1491/22). Das gilt auch für Datenschutzerklärungen, abgefasst in leichter Sprache, denn die einfache Lesbarkeit und Verständlichkeit sei Grundvoraussetzung für die Erstellung einer Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung? Ja! Aber bitte nur die eigene!

Für das betroffene Unternehmen hätte es sich daher gelohnt, das Geld in die professionelle Erstellung der Datenschutzerklärung zu investieren oder schlicht und ergreifend die Quelle samt Verlinkung unter der Datenschutzerklärung zu ergänzen, denn Abmahn- und Gerichtskosten haben letztlich ein Vielfaches gekostet.

Auch wenn es nicht in jedem Fall zu einer Abmahnung kommen muss, bietet die Verwendung fremder Rechtstexte weitere Gefahren. So sind Texte wie AGB, Widerrufsbelehrung oder ein Impressum auf den speziellen Shop zugeschnitten, für den sie erstellt wurden. Die rechtliche Situation oder Verwendung bestimmter Klauseln kann aber im eigenen Online-Shop erheblich abweichen und somit letztendlich auch zu einer Abmahnung, z. B. durch den Mitbewerber wegen einer Wettbewerbsverletzung, führen.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für den Datenschutz in Unternehmen. Mit dem Datenschutz-Paket Pro stehen Unternehmern nicht nur passende Datenschutzerklärungen, umfangreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung, sondern auch ein externer Datenschutzbeauftragter. Weitere Informationen zum Datenschutz-Paket Pro finden Sie hier.
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