Amazon abgemahnt – Plattform haftet für unberechtigte Fotonutzung

Veröffentlicht: 29.03.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.05.2016

Warum soll es den großen und bekannten Online-Shops anders gehen, als den Tausenden von kleineren Online-Händlern? Auch Online-Handelsriesen wie Amazon & Co. müssen sich an die Spielregeln halten. Einzig der finanzielle Hintergrund im Abmahnfall unterscheidet die Großen von den vielen kleineren Online-Händlern. Amazon wehrte sich mit Händen und Füßen gegen eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Copyright
(Bildquelle Copyright: Kaetana via Shutterstock)

Produktfotografie auch bei Amazon ein Muss

Fotos sind das A und O einer guten Webpräsenz. Die Verwendung von Fotos im Online-Handel ist schon aus dem Grund ein Muss, weil der Kunde anders als im Ladengeschäft vor der Bestellung und ggf. Bezahlung die Ware nicht in Augenschein nehmen kann. Nur anhand von detaillierten Fotos kann der Kaufinteressent eine Auswahl treffen und bestellen. So ist auch bei Amazon nahezu jeder Artikel mit einem oder mehreren Produktfotos versehen. Diese werden entweder von Amazon selbst zur Verfügung gestellt oder vom Händler hochgeladen.

In der Praxis ist das scharfe Schwert des Urheberrechts jedoch immer ein Thema. Aktuell ist aber nicht ein Online-Händler Opfer einer solchen Abmahnung geworden, sondern Amazon selbst. Ein Händler lud im Rahmen seiner Verkaufstätigkeit über Amazon Marketplace fremde und urheberrechtlich geschützte Fotos hoch.

Amazon weist Mitverantwortung zurück

Die Abmahnung bekam aber nicht der Händler, sondern Amazon. Vor Gericht wies Amazon die Vorwürfe zurück und vertrat den Standpunkt, es habe keine Kenntnis von der unberechtigten Verwendung vorgelegen. Mit Kenntnis habe die Plattform sofort gehandelt. Die Richter ließen sich von dieser Argumentation nicht überzeugen (Landgericht Berlin, Urteil vom 26.01.2016, Az.: 16 O 103/1).

Amazon haftet trotzdem für das Hochladen der Fotos durch seine Marketplace-Händler und Verwenden der Produktfotos. Hintergrund ist, dass Amazon einen eigenen Algorithmus einsetzt, der über die spätere Verwendung des Fotos entscheidet. Damit mach sich Amazon zum „Mittäter“.

Rechtlicher Hintergrund: Die meisten Urheber werden mit einer Unterlizenzierung nicht einverstanden sein. Das heißt, dass die Rechte an den Fotos nicht an Dritte übertragen werden dürfen. Egal, ob der hochladende Marketplace-Händler das Recht zur Nutzung der Fotos hat oder nicht: Die mit dem Hochladen verbundene Nutzungserlaubnis für Amazon kann der Händler nicht einräumen. Amazon ist also mit dem Urteil stets mit einer möglichen Haftung konfrontiert.

Amazon haftet für unberechtigte Nutzung

Getreu dem Motto „Eltern haften für ihre Kinder“ wurde Amazon direkt in die Pflicht genommen. Dies ist wohl eines der ersten Urteile, in denen Amazon in die Verantwortung für seine Marketplace-Händler genommen wird. Bisher war es umgekehrt. Das Urteil kann bei den Ausmaßen, die das Handelsvolumen über die Plattform annimmt, gigantische Folgen haben.

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