Verbraucherschutz

Bundesnetzagentur fordert zum Melden von Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung auf

Veröffentlicht: 25.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 25.07.2019
Globus liegt auf einem Haufen von Paketen

Seit dem 03.12.2018 gilt die Geoblocking-Verordnung innerhalb der EU. Mit dieser Verordnung sollen die virtuellen Grenzen im Online-Handel fallen und der Binnenmarkt soll so durch mehr grenzüberschreitenden Handel gestärkt werden. Daher wurde das sogenannte Geoblocking verboten. Kunden dürfen seitdem nicht mehr aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes vom Online-Shop ausgesperrt werden. Der Händler wird aber nicht dazu verpflichtet, einen EU-weiten Versand anzubieten (mehr dazu in unserer Themenreihe).

Bei Verstößen gegen die Verordnung kann ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Für die Durchsetzung der Verordnung ist die Bundesnetzagentur verantwortlich.

Bundesnetzagentur will Verbrauchern helfen

Die zuständige Bundesnetzagentur hat nun via Twitter und in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Verbraucher Online-Dienste melden können, die sich nicht an die Geoblocking-Verordnung halten:

Bundesnetzagentur Tweet

„Sie [die Bundesnetzagentur] hat zügig die Voraussetzungen geschaffen, dass Verbraucher sich über Geoblocking-Praktiken beschweren können. Mit der Einführung eines Online-Formulars wird der Beschwerdeprozess im Interesse der Verbraucher weiter vereinfacht", heißt es außerdem in der Pressemitteilung vonseiten des Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur. 

Zahlreiche Verstöße

Weiterhin wurden laut eigenen Angaben bereits „zahlreiche Fälle” gemeldet. Die Beschwerden betreffen vor allem Bestellungen von Bekleidung, Elektrogeräten und E-Books. Welche Verstöße konkret vorliegen, geht aus der Pressemitteilung allerdings nicht hervor. Allerdings konnten diese Fälle wohl gelöst werden, ohne weitere Schritte, wie etwa das Verhängen von Bußgeldern, einleiten zu müssen.

Besonders Verbraucher in Grenzgebieten seien häufig daran interessiert, Waren aus dem Nachbarland zu erwerben, auch wenn der Online-Shop keine Lieferung zum Wohnort anbietet. Die Käufer würden dann entweder die Ware selbst von einer Adresse im Liefergebiet des Händlers abholen oder aber den Transport über ein Logistikunternehmen organisieren. 

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