„Deutschland hat geschlampt.“

Kontoführungsgebühren werden von EU-Kommission untersucht

Veröffentlicht: 03.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 03.12.2019

Bis zu 100 Euro geben viele Bankkunden in Deutschland pro Jahr für ihr Girokonto aus. Grund hierfür sind die sogenannten Kontoführungsgebühren, die von vielen Banken auf Basiskonten erheben. Darauf ist jetzt, so das Handelsblatt, die zuständige EU-Kommission für Finanzmarktregulierung aufmerksam geworden.

Benachteiligung einkommensschwacher Kunden

Konkret sieht die Kommission einen möglichen Verstoß gegen die EU-Zahlungskontenrichtlinie. Demnach dürfen Banken Kunden mit einem kleinen Einkommen den Zugang zu einem Konto nicht versperren. Allerdings seien die Gebühren mit Blick auf das nationale Einkommensniveau und die insgesamt üblichen Kontoführungsgebühren in Deutschland „eher hoch“, fasst das Handelsblatt das Statement der Kommission zusammen. 

Auch Strafzinsen und Restschuldversicherungen im Blick

Außerdem stößt sich die Kommission auch an den Strafzinsen, die Banken erheben: Es geht um die Strafzinsen, die ein Kunde zahlen muss, wenn er eine Hypothek vorzeitig tilgt. Laut der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind solche Strafzinsen zwar prinzipiell möglich; allerdings dürfen sie nicht über die durch die frühzeitige Tilgung entstandenen, tatsächlich Verluste hinausgehen.

Auch die häufige Kopplung von Restschuldversicherungen und Hypotheken sei möglicherweise rechtswidrig. Die EU erlaubt so eine Kopplung zwar, aber nur in Ausnahmefällen. In Deutschland ist dies aber eher die Normalität. 

Sven Giegold, der für die Grünen im Europaparlament sitzt, fasst den Sachverhalt wie folgt gegenüber dem Handelsblatt zusammen: „Deutschland hat geschlampt bei der Umsetzung von vernünftigen Verbraucherschutzregeln am Finanzmarkt.“

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