Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige

Bundesregierung lehnt Anpassung der Soforthilfen ab

Veröffentlicht: 07.05.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 25.05.2020

Die Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige sorgten in den letzten Wochen für viele Diskussionen. Denn nach den Vorgaben der Bundesregierung dürfen Solo-Selbstständige die finanziellen Hilfen nicht als Ersatz für ausgefallene Aufträge und ausgefallenes Einkommen nutzen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Hilfen gelten weiterhin nur für betriebliche Kosten, die Selbstständige oftmals nur in sehr geringem Ausmaß haben. Für den Lebensunterhalt sollen sie die Grundsicherung nach SGB II – Hartz IV – heranziehen.

Damit waren die Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige in vielen Fällen nicht die erhoffte Erleichterung in der Coronakrise. Hinzu kommt, dass viele Betroffene aufgrund von widersprüchlicher Kommunikation der Behörden nicht wissen, dass die Soforthilfe nicht für Lebensunterhalt vorgesehen ist. Die Bundesländer wollten das ändern und haben gemeinsam beim Bund auf Änderungen bestanden. Das hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier jetzt aber abgelehnt. Die Bundesvorgaben für die Soforthilfen werden nicht geändert. 

Bundesländer sind enttäuscht

In den vergangen Wochen hatte die Bundesregierung eine Anpassung zwar geprüft. Doch am Dienstag teilte sie die Entscheidung in einer Sitzung mit den Wirtschaftsministern der Bundesländer mit. Für den Lebensunterhalt sei im Bedarfsfall die Grundsicherung da. 

„Die Bundesländer haben sich beim Bund nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die von der Krise hart getroffenen zwei Millionen Solo-Selbstständigen Teile der Soforthilfe auch zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen können“, erklärte Andreas Pinkwart, Wirtschaftsminister aus Nordrhein-Westfalen, daraufhin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, die Bremer Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt, teilte die Enttäuschung von Pinkwart. 

Wie geht es weiter?

Mit der Absage der Bundesregierung bleibt jetzt erst einmal beim Alten. Solo-Selbstständige, die die Hilfen beantragt und ausgezahlt bekommen haben, aber jetzt merken, dass sie sie nicht in der bewilligten Höhe für betriebliche Kosten nutzen können, müssten die Differenz am Ende der drei monatigen Laufzeit zurücküberweisen. Und es bleibt bei einer uneinheitlichen Situation in Deutschland, weil Baden-Württemberg, Hamburg und Thüringen finanzielle Unterstützung im Rahmen der Soforthilfen bieten, die es anderswo nicht gibt. 

Auch um dieser Fragmentierung entgegenzuwirken, hatten viele eine Anpassung der Fördervorgaben erhofft. „Wenn nicht alle Bundesländer eigene Zuschüsse für Solo-Selbstständige finanzieren können, dann ist der Bund in der Pflicht, die Vorgaben anzupassen und für Einheitlichkeit zu sorgen”, forderte Ende April Andreas Arlt, der Bundesvorsitzende des Händlerbundes. „Schließlich soll die Existenz einer Unternehmerin oder eines Unternehmers am Ende nicht dadurch entschieden werden, in welchem Bundesland sie oder er lebt.” Die Entscheidung des Bundes sei für Arlt nun bedauerlich.

Nun werden einige Bundesländer prüfen, ob sie nicht doch noch eigene Mittel bereitstellen werden. „Jetzt müssen die Länder nach Wegen suchen, damit den Solo-Selbstständigen, die im Vertrauen auf eine Lösung zur Deckung des Lebensunterhalts Soforthilfe beantragt und auf Grundsicherung verzichtet haben, daraus kein Nachteil entsteht“, sagte NRW-Minister Pinkwart. Auf Nachfrage äußerte sich das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium bisher noch nicht dazu, wie eine Lösung in dem Land aussehen könnte.

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