Wir wurden gefragt

Darf ich die Corona-Soforthilfe für meinen Lebensunterhalt nutzen?

Veröffentlicht: 09.04.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 25.05.2020
Einkaufskorb

Wer durch die Auswirkungen der Coronakrise in wirtschaftliche Schieflage gerät, weil die Umsätze oder Aufträge massiv einbrechen oder weil die Arbeitsstätte auf behördliche Weisung geschlossen wurde, kann seit letzter Woche überall in Deutschland eine finanzielle Soforthilfe vom Bund beantragen, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Die Anträge werden im jeweiligen Bundesland gestellt. Die Länder übernehmen auch die Bewilligung und Auszahlung der Soforthilfen.

Für kleine Unternehmen ist die Hilfe einheitlich: Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) können bis zu 9.000 Euro beantragen. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten haben die Möglichkeit, bis zu 15.000 Euro zu erhalten. Das sind die Konditionen der Bundeshilfe, die so in allen Bundesländern erhältlich ist. Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten gibt es in einigen Bundesländern (alle außer Berlin, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein) zusätzliche Soforthilfen. Eine Übersicht über die Hilfsangebote im jeweiligen Bundesland haben wir auf OnlinehändlerNews in einem eigenen Artikel zusammengetragen. 

Doch nun werden wir oft gefragt: Wofür kann man die Soforthilfe vom Bund überhaupt verwenden? Kann ich mir als Solo-Selbstständige mein Einkommen auszahlen? 

Soforthilfe ist für wirtschaftliche Kosten gedacht

Die Antwort lautet: Nein, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen dürfen die Soforthilfen vom Bund nicht für das Unternehmereinkommen oder Personalkosten verwenden. Die Soforthilfen sind ausschließlich dafür gedacht, die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und Selbstständigen zu sichern. Das heißt, man kann damit „akute Liquiditätsengpässe” überbrücken, z.B. also „laufende Betriebskosten wie [gewerbliche] Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten, u.ä.”, wie es im Eckpunktepapier der Bundesregierung heißt. 

Für Personal und Einkommen: Kurzarbeit und Hartz 4

Um Personalkosten weiterhin tragen zu können und möglichst wenige Angestellte in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld erleichtert. Kurzarbeit soll für Personalkosten genutzt werden, nicht die Soforthilfen. 

Aber was ist nun mit Solo-Selbstständigen und Unternehmern, denen das Einkommen wegfällt, mit denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten? Für den Lebensunterhalt, also private Miete und Lebensmittel aber auch private Krankenversicherung, sind die Soforthilfen nicht nutzbar. Hierfür muss man als betroffene Person auf die Grundsicherung des ALG2 zurückgreifen, also Hartz 4 beantragen. Die Antragstellung für Hartz 4 wurde aufgrund der Coronakrise auch vereinfacht: Selbstständige müssen bis zu einer Freigrenze von 60.000 Euro nicht mehr das eigene Vermögen angeben oder verbrauchen, um das ALG2 zu erhalten. 

Gefahr einer prekären Situation für zahlreiche Selbstständige

Für Selbstständige heißt das: Wenn man nicht mehr genug für den eigenen Lebensunterhalt hat, etwa durch ein zweites Einkommen im Haushalt oder ausreichende finanzielle Rücklagen, bleibt nur der ALG2-Antrag übrig. Im Tagesspiegel schätzt Gunter Haake von der Gewerkschaft Verdi, dass sich viele Selbstständige jetzt in einer prekären Situation wiederfinden werden: „Aus dem Feedback, das wir bekommen, kann man schließen, dass ein Drittel bis die Hälfte der Selbstständigen betroffen ist”. 

Selbstständige sind verunsichert – besonders in NRW

Die Bundesländer, die die Mittel ausgeben, informieren größtenteils transparent, wofür die Soforthilfen genutzt werden können. So kann man im FAQ von Mecklenburg-Vorpommern und Hessen lesen, dass die Hilfe ausschließlich für betriebliche Ausgaben gedacht ist. Die Sicherung des Lebensunterhalts müsse durch ALG2 gedeckt werden. 

Wesentlich unklarer ist die Situation für Selbstständige in Nordrhein-Westfalen. Bis zum 1. April konnte man auf der Webseite des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums noch diesen Satz lesen: „Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.”

Diese Passage wurde aus dem Corona-Soforthilfen-FAQ in NRW dann nach dem 1. April aber gelöscht. Die Antragstellung in NRW war jedoch schon seit 27. März möglich und wurde von tausenden Unternehmen bereits gestellt. Was bedeutet das jetzt für Selbstständige in NRW, die vor dem 1. April Soforthilfen beantragt und bewilligt bekommen haben? Können diese nun aufgrund dieser Passage doch ihren Lebensunterhalt durch die Soforthilfe finanzieren? Das ist zurzeit unklar. Auf eine entsprechende Anfrage von OnlinehändlerNews antwortete das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium nicht. 

Dass die Soforthilfen in NRW nicht für den Lebensunterhalt gedacht sind, scheint indes nicht zu den betroffenen Selbstständigen durchgedrungen zu sein. Uns erreichen zahlreiche Anfragen von Händlern und Selbstständigen aus Nordrhein-Westfalen, die nicht wissen, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht durch die Soforthilfen bestreiten dürfen, und die von dieser Information überrascht werden. Denn weder auf der Webseite des Ministeriums, noch im Antrag oder dem Bewilligungsbescheid findet sich diese Information. Da das Ministerium aber selbst anfangs noch verkündete, dass man sich selbst Einkommen auszahlen kann, sind die Selbstständigen jetzt verunsichert.

Müssen jetzt doch hohe Beträge zurückgezahlt werden? 

Und das Problem geht für die Selbstständigen noch weiter. Denn in NRW wird ausschließlich der Maximalbetrag von 9.000 Euro an die Solo-Selbstständigen ausgezahlt. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern erfolgt keine Errechnung des tatsächlichen Bedarfs, auf deren Basis man einen geringeren und ausreichenden Betrag beantragen kann. 

Dabei sind die gewerblichen Kosten eines Solo-Selbstständigen vergleichsweise gering. Wer von zuhause aus arbeitet, kein Dienstauto least und keine Kredite hat, hat möglicherweise keine Kosten, die über die Soforthilfe gedeckt werden könnten. Und trotzdem würde man aufgrund der standardmäßigen Auszahlung des Höchstbetrages – und weil man in NRW im Antrag keine Angaben zum Bedarf machen muss – 9.000 Euro erhalten.

Alles, was man von der Soforthilfe nicht nutzt, muss allerdings wieder an das Land zurückgezahlt werden. Das ist auch richtig und sinnvoll. Selbstständige, die von der Soforthilfe lediglich 2.000 Euro an betrieblicher Miete gezahlt haben, müssten dann 7.000 Euro an das Land zurückzahlen. 

Das Problem: Wer durch die mangelhafte und widersprüchliche Kommunikation des Wirtschaftsministeriums in NRW gar nicht weiß, dass die Soforthilfe nicht für den Lebensunterhalt gedacht ist, gibt das Geld womöglich eben genau für private Ausgaben aus, die normalerweise vom Einkommen gedeckt gewesen wären. Wenn dann irgendwann eine Rückforderung kommt, werden viele Selbstständige vor einem großen Problem stehen. 

Hamburg und Baden-Württemberg gewähren Zuschüsse für Lebensunterhalt

Die einzigen Bundesländer, die aktuell noch Solo-Selbstständigen mit Corona-Soforthilfen für den Lebensunterhalt unterstützen und nicht bloß auf das Jobcenter und Hartz 4 verweist, sind Hamburg und Baden-Württemberg. In Hamburg können Selbstständige unter Angabe eines ausführlichen Liquiditätsplans bis zu 2.500 Euro Zuschuss erhalten, der dann auch wirklich dafür da ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten. In Baden-Württemberg können sich Selbstständige einen Unternehmerlohn bis zu 1.180 Euro pro Monat auszahlen. 

Bis Anfang April gewährte Berlin ebenfalls noch Zuschüsse in Höhe von 5.000 Euro für den Lebensunterhalt für Solo-Selbstständige. Diese Mittel vom Bundesland Berlin sind jedoch mittlerweile aufgebraucht und können nicht mehr beantragt werden. In allen anderen Bundesländern gilt: Wem das Geld zum Leben nicht mehr reicht, muss sich wohl die Grundsicherung beantragen. 

Eine Initiative der Bundesländer zur Anpassung der Förderbedingungen scheiterte, wie der Händlerbund berichtete. So bleibt es den einzelnen Bundesländern überlassen, ob und in welcher Form sie Solo-Selbstständigen Zuschüsse zum Lebensunterhalt gewähren.

UPDATE (22. April): In einem neuen Artikel behandeln wir den aktuellen Stand der Dinge zum Thema Soforthilfen. Auch eine Antwort des Wirtschaftsministerium NRW auf eine unserer Anfragen findet sich im neuen Artikel.    

Kommentare  

#52 Astrid Purps 2020-08-07 09:56
Frage: Dienstunfähig mit Minirente. freie Mitarbeiterin in Bildungseinrich tung in der Schweiz.
Steuer wird in Deutschland entrichtet. Totaler Wegfall durch Corona des Zusatzeinkommen s, welche mei ne Versicherungen, Lebenshaltung, Unterstützung der Eltern die im Pflegeheim sind.
Was muß ich zur Überprüfung darlegen?
Danke
Astrid

_________________

Antwort der Redaktion

Liebe Astrid,

die Soforthilfe konnte man nur bis 30. Mai beantragen. Für die Monate Juni, Juli und August können auch Solo-Selbststän dige bis zum 30. September die neue Überbrückungshi lfe beantragen.

Alle Infos zu Antragsbedingun gen und anderen wichtigen Punkten findest du hier in unserem Artikel dazu: onlinehaendler-news.de/.../...

Beste Grüße
die Redaktion
Zitieren
#51 Horst Richter 2020-05-28 12:53
Ich habe vor ein paar Tagen die 9.000 € zzgl 2.500 € Zuschuss erhalten (Hamburg). Zuvor hatte ich ALG 2 beantragt, bewilligt und die ersten Zahlungen erhalten. Werden jetzt die zukünftigen Zahlungen mit dem Zuschuss(2.500, -) verrechnet? Die Behörde verlangt von mir den Bewilligungsbescheid.


____________

Antwort der Redaktion

Hallo Herr Richter,

leider liegen uns dazu keine Erfahrungsberic hte oder behördliche Informationen aus Hamburg vor, und entsprechend fehlen uns die Details um Ihre Frage zu beantworten.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
Zitieren
#50 Buchbinder 2020-05-23 23:12
Ich habe zu meiner Corona Soforthilfe Bewilligung NRW eine Rechtsanwalt konsoltiert:
Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, dessen wörtlicher Inhalt gilt. FAQs haben keinen rechtlichen Bezug. Hauptziel ist die Linderung einer Notsituation, die im Bescheid nicht nä
her umschrieben wird. Ein Ausschluß der Entnahme für die private Lebensführung wird nicht benannt. Ändern sich Bedingungen, die die Rechtsungültigk eit eines Bescheides bewirken, so ist dieser für Rechtsunwirksam zu erklären. Dies geht aber nicht so einfach, genießt der Beschiedene Vertrauenschutz.
Ähnlich sieht dies die Rechtsabteilung von GEW.
Alter Rechtsgrundsatz , was nicht verboten ist ist erlaubt
Zitieren
#49 Beatrice 2020-05-20 14:16
Sollte es in meinem Fall (9000 € Soforthilfe in NRW erhalten) zu irgendwelchen Rückforderungen kommen, muss ich leider mein Bedauern zum Ausdruck bringen und der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen, dass die sofortige Zahlung des offenen Betrags eine unzumutbare Härte für mich darstellen würde. Ich werde deshalb um Aufschub fälliger Zahlungen bitten oder meine Zahlungswilligk eit direkt mit der Bitte um Ratenzahlung unterstreichen, auch wenn es keinen Rechtsanspruch dafür gibt. Angesichts der (akuten) COVID-19-Pandem ie und ihre Folgen sollte keine Behörde den Blick für die Lebenswirklichk eit der Betroffenen verlieren. Die Chance, dass einer meiner beiden Rückzahlungsvor schläge akzeptiert wird, schätze ich daher hoch ein.
Zitieren
#48 Hagen Burmester 2020-05-17 02:36
Ist die Corona Soforthilfe dazu gedacht weiter Steuer zu zahlen?
Gestundete Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Einkommen Steuer Nachzahlung usw. Wenn der Betrieb durch Allgemeinverfüg ung geschlossen ist
und die Betriebskosten weiter laufen.

________________

Antwort der Redaktion

Hallo Hagen,

eine allgemeingültig e Antwort darauf können wir leider nicht geben. Da musst du dich am besten an die für dich zuständige Behörde wenden. Es gibt auch hier manchmal Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
Zitieren
#47 horst 2020-05-17 02:16
Ist das überhaupt legal einfach so den Passus zu streichen bezüglich der Lebenshaltungsk osten, wie im Text erwähnt. Man kann doch nicht so etwas offiziel bekannt geben und dann zurückziehen, oder?

Ist das nicht Vorstäuschung falscher Tatsachen???

Als ich den Antrag gestellt habe war klar das ich mit dem Geld auch meine Lebenshaltungsk osten abdecken darf. Ich habe viel Geld verloren dieses Jahr, mehr als 9000€, und darf am Ende Harz4 beziehen und kann noch nicht einmal meinen privat Wagen reparieren den ich zur Arbeit brauche, weil ich keinen Cent von dem Geld nutzen darf??? Und der Angestellte bekommen 80% seines Gehaltes???

Aber dass "Beste" kommt ja noch:

1.Zuerst heißt es wir bekommen Hilfe, unbürokratisch und schnell, 9000€ auch für Lebenshaltungsk osten.

2.Dann heißt es "Nein, das Geld ist nur für Laufende Betriebskosten" Sie müssen Harz 4 beantragen, für die Abdeckung Ihrer Lebenshaltungsk osten (WIE BITTE ?!?).

3.DANN HEISST ES (seit dem 12.05)... Sie dürfen einmalig 2000€ für die Monate April und Mai nutzen für Ihre Lebenshaltungsk osten , ALLERDINGS NUR!!!! - Wenn Sie...

4. ... nicht Harz4 beantragt haben!!! (ALG2 = 412€ Pro Monat) ...Sag mal gehts noch??????

Das hätte ich von Vater Staat nicht erwartet. Das der Festangstellte Papis liebling ist, ist ja klar, aber das man hier als Soloselbständig er so verarscht und verachted wird, das ist wirklich das Allerletzte!!! Deutschland was ist los mit dir????


__________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Horst,

der gestrichene Passus war ja in den FAQ zu finden. Die FAQ haben allerdings keine direkte rechtliche Auswirkung auf den konkreten Vertrag. Vielmehr dienen die FAQ als allgemeine Informationen und Hinweise. Daher kann man das rechtlich eher nicht belangen. Es ist aber absolut ärgerlich und unglücklich, dass so eine gravierende Änderung gemacht wird, nachdem der Antrag schon möglich war.

Mit beste Grüßen
die Redaktion
Zitieren
#46 Simon Kleine 2020-05-14 18:06
Bis heute nicht geändert ... "Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden."

bmwi.de/.../...


Ich verstehe hier langsam auch nichts mehr. Es ist faktisch unmöglich sich so Ordnungsgemäß an den Bescheid zu halten.

Den Auszug wo steht dass man das Geld auch für private Zwecke nutzen darf- hätte ich auch gerne - für meine Unterlagen.

Ferner würde mich mal rein rechtlich Interessieren, an was ich jetzt gebunden bin. Ich kann ja auch nach Zusage nichts mehr ändern.

Da steht im Artikel zurzeit unklar...

Gruß
Zitieren
#45 Redaktion 2020-05-05 10:55
Liebe Nadia,

da müsst ihr bitte mal in die Bestimmungen oder häufig gestellten Fragen des Bundeslandes schauen, in dem dein Opa die Soforthilfe erhalten hat. Denn: Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Deshalb können wir das leider nicht pauschal beantworten.

Beste Grüße,
die Redaktion
Zitieren
#44 Nadia 2020-05-05 10:17
Hallo,

mein Opa ist Fliesenleger und hat 5500 € Soforthilfe erhalten. Darf er die auch für Materialkosten verwenden? (Kleber, Werkzeuge, usw.)

Vielen Dank im Voraus
Zitieren
#43 Jens Hug 2020-04-29 18:06
Hallo,

in Baden-Würrtembe rg kann ich zwar ein "Unternehmergeh alt" von 3x1180€ Soforthilfe beantragen, das wirkt sich dann aber direkt auf die Hartz4 Berechnung aus.
Ich beziehe jetzt rückwirkend ab 01.04. Grundsicherung, was von der Höhe in etwa meine monatlichen Fixkosten der privaten Altersvorsorge abdeckt. KV wird nur z.T. übernommen, so dass ich zum Lebenserhalt/Ei nkäufe auf 6 Monate auf meine Rücklagen meiner Altersvorsorge zurückgreifen muss.
Corona Soforthilfe und Hartz4 lässt sich in Ba-Wü nicht kombinieren.
Und: der Hartz4 Antrag ist nicht ohne Vermögensprüfun g, der Satz würde nur hochgesetzt. Von wegen vereinfachter Antrag, habe etwa 80 Seiten Belege und Formulare beim Jobcenter eingereicht.
Vereinfachter Antrag...
Was anfangs toll klang, ist mittlerweile ein ganz schöner Mist.
Es werden noch viele Selbstständige in Probleme geraten, die 9000€ erhalten haben und dann irgendwann viel zurückzahlen müssen.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.