Corona-Zuschüsse

Soforthilfen: Bundesländer fordern mehr Unterstützung für Solo-Selbstständige

Veröffentlicht: 22.04.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 22.04.2020
Frau mit Einkaufskorb im Supermarkt

Die Corona-Soforthilfe-Zuschüsse der Bundesregierung sorgen derzeit vor allem bei Solo-Selbstständigen für Verunsicherung. Tatsächlich besteht die Gefahr, dass die Soforthilfe in ihrer jetzigen Form für die Solo-Selbstständigen am Ende keine wirkliche Hilfe darstellt. OnlinehändlerNews hat erstmals vor zwei Wochen über dieses Problem berichtet. Im Anschluss erreichten uns zahlreiche Zuschriften von Leserinnen und Lesern.

Sehr viele Solo-Selbstständige haben uns ihre Erfahrungen geschildert und zeichneten ein eindeutiges Bild: Die Soforthilfe stellt nicht die Hilfe dar, die Solos erhoffen und brauchen, weil sie nicht immer für die Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen. Denn die Situation ist in den Bundesländern nicht einheitlich: In manchen gibt es Hilfen, die andere Länder nicht bieten. Die Informationslage für die Solo-Selbstständigen ist schlecht. Kurz: Es besteht erheblicher Verbesserungsbedarf. 

Darum haben wir weiter recherchiert und in allen 16 Wirtschaftsministerien der Bundesländer nachgefragt: Welche Vorgaben gelten in Ihrem Land für Solo-Selbstständige? Und wollen Sie die Situation für diese Gruppe verbessern und ihnen ermöglichen, die Zuschüsse auch für den Lebensunterhalt zu verwenden? Aus zehn Ministerien kamen Antworten zurück, darunter befand sich auch das Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen – dem Bundesland, zu dem uns die meisten Leserfragen erreichten. 

Wie funktioniert das mit den Soforthilfe-Zuschüssen eigentlich?  

Der Bund hatte Ende März angekündigt, dass bis zu 50 Milliarden Euro für Soforthilfe-Zuschüsse bereitgestellt werden. Das Geld dafür kommt vom Bund, wird aber durch die Bundesländer bewilligt und ausgezahlt. 

Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 9.000 Euro erhalten, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro. Für größere Unternehmen sieht der Bund Kredite als Liquiditätsspritze vor. In einigen Bundesländern gibt es für größere Unternehmen auch Zuschüsse, die aus Landesmitteln bezahlt werden. Die jeweiligen Ansprechpartner und die Bedingungen haben wir in einem eigenen Artikel zusammengetragen. 

Der Bund stellt klar: Keine Soforthilfe für den Lebensunterhalt

Die Hauptfrage für Solo-Selbstständige ist: Darf ich mir von den Soforthilfen ein Unternehmereinkommen auszahlen? Die Situation ist derzeit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Vorgaben des Bundes sind allerdings eindeutig: Der Bund gibt nämlich vor, dass die Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ausschließlich für laufende betriebliche Kosten verwendet werden können. Einkommens- oder Umsatzausfälle bei Selbstständigen oder Personalkosten sollen sie nicht ersetzen. 

Das Problem: Die meisten Solo-Selbstständigen haben meist keine nennenswerten Betriebskosten, manchmal haben sie sogar gar keine. Damit fallen sie durch das Raster der Soforthilfen. Und oft wissen sie das gar nicht. Denn die Kommunikation dieses Sachverhalts ist bislang noch nicht in allen Bundesländern optimal. Doch der Bund sieht für diese Solo-Selbstständigen vor, dass sie ihren Lebensunterhalt mit der Grundsicherung nach SGB II (Hartz 4) bestreiten sollen, wenn sie finanziell in Bedrängnis kommen. 

Die Bundesländer agieren nicht einheitlich

Einige Bundesländer hatten vor dem Start des Bundesprogramms am 1. April bereits eine Antragstellung ermöglicht oder aber Landesmittel zur Überbrückung und noch schnellerer Hilfe bereitgestellt. Nicht überall wurden diese Landesprogramme gleich an das Bundesprogramm angepasst. Dadurch ergeben sich mehrere Probleme. 

Zum einen gibt es Länder, die immer noch Lebensunterhalt-Zuschüsse für Solo-Selbstständige anbieten (z. B. Hamburg, Baden-Württemberg, Thüringen), während andere Länder dies nicht machen. Zum anderen wurde in bestimmten Bundesländern zu Beginn kommuniziert, dass ein Unternehmereinkommen ausgezahlt werden kann. Dies wurde im Nachhinein still und leise widerrufen, ohne dass die Betroffenen es mitbekommen haben (vor allem in NRW). Das führt zu großer Verunsicherung. 

Sonderfall NRW: Auch für Anträge von vor dem 1. April gelten (vorerst) die Bundesvorgaben

Eine Sonderrolle in der Soforthilfe-Landschaft stellt Nordrhein-Westfalen dar. Hier kann man seit dem 27. März Anträge für das Bundesprogramm stellen. Bis zum 1. April stand im FAQ des NRW-Wirtschaftsministerium noch folgende Passage: „Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.”

Dieser Satz wurde dann aber entfernt. Nun ist die Verwirrung bei Solo-Selbstständigen in NRW groß. Kann man die Soforthilfe also für den Lebensunterhalt verwenden, wenn man den Antrag vor dem 1. April gestellt hat? Auf Nachfrage verneint ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium dies: „Wir reichen im Falle der Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten die Mittel des Bundes weiter. Dabei sind wir an die Vorgaben des Bundes gebunden.“ Und das gelte explizit auch bei Anträgen, die vor dem 1. April gestellt wurden. 

Wo können Solo-Selbstständige trotzdem Zuschüsse für den Lebensunterhalt erhalten?

Es gibt Länder, in denen Solo-Selbstständige auch Zuschüsse erhalten, die sie für ihre private Miete, Lebensmittel oder Alters- und Krankenvorsorge verwenden können. In Hamburg können Solo-Selbstständige bis zu 2.500 Euro Zuschuss aus Landesmitteln erhalten, wenn sie einen ausführlichen Liquiditätsplan vorlegen. Das geschieht unabhängig vom Bundesprogramm. 

Abweichend von den Bundesvorgaben werden die Bundeszuschüsse in Baden-Württemberg und Thüringen ausgezahlt. Baden-Württemberg gewährt, dass ein Unternehmerlohn von bis zu 1.180 Euro pro Monat ausgezahlt wird. Thüringen erlaubt, dass Solo-Selbstständige Ausgaben für Kranken- und Alterssicherung im Rahmen der Sachkosten abrechnen können. Beide Länder bestätigen auf Anfrage, dass sie hoffen, dass der Bund für diese Kosten aufkommen wird. Falls nicht, wolle man die Kosten mit Landesmitteln bezahlen. Klar sei, dass die Zusagen für Solo-Selbstständige Bestand haben.

Berlin, Bremen und das Saarland hatten vor dem Bundesprogramm eigene Landesprogramme, die es Solo-Selbstständigen erlaubten, sich Unternehmereinkommen auszuzahlen. Mit der Umstellung auf das Bundesprogramm ist das aber nicht mehr beantragbar. Wer diese Soforthilfen aus Landesmitteln aber bekommen hat, kann diese auch für den Lebensunterhalt nutzen. 

Nicht alle Bundesländer können sich die Landeshilfen leisten

Derzeit bieten Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein keine weiteren Zuschuss-Hilfen für private Kosten der Solo-Selbstständigen an. Das muss aber nicht zwingend etwas damit zu tun haben, dass sie nicht helfen wollen. 

Denn nicht überall kann man mit Landesmitteln für Solo-Selbstständige in Vorleistung gehen, ohne sich einer finanziellen Unterstützung des Bundes sicher zu sein. So äußerte ein Sprecher des Wirtschaftsministerium aus Sachsen-Anhalt gegenüber OnlinehändlerNews: „Ein eigenes Landesprogramm ohne Beteiligung des Bundes wird für Sachsen-Anhalt wie andere Länder auch nur schwer zu finanzieren sein.“

Die Bundesländer schließen sich zusammen und fordern eine Erweiterung der Soforthilfen

Diese Uneinheitlichkeit wollen die Bundesländer jetzt beenden. Sie wollen eine besser Absicherung der Solo-Selbstständigen, bei denen Berufs- und Privatleben oft eng vermischt sind, was die Geltendmachung von betrieblichen Kosten erschwere. Und eine massenhafte Beantragung der Grundsicherung durch die Solo-Selbstständigen führt nur zu mehr Bürokratie, längerer Abhängigkeit und womöglich einer Schwächung des Mittelstandes. 

„Die Bundesländer setzen sich derzeit im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder beim Bund für eine Anpassung der Förderbedingungen ein“, erklärt ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen. Die Soforthilfen sollen erweitert werden, damit Solo-Selbstständigen überall in Deutschland ein Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt werden kann. 

Auch der Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann, unterstützt das Vorhaben: „Gerade nach der Verlängerung der Eindämmungsmaßnahmen, die insbesondere auch Soloselbstständige treffen, halte ich es für geboten, noch einmal genau zu prüfen, ob etwas wie ein ,Unternehmerlohn‘ an Selbstständige und Kleinstunternehmer im Rahmen der Soforthilfe ausgezahlt werden könnte.“ 

Zu diesem Zweck haben die Wirtschaftsminister der Länder einen Brief an das Bundeswirtschaftsministerium geschickt, in dem sie ihre Forderungen kundtun. Auf Anfrage bestätigten die Wirtschaftsministerien aus Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre Unterstützung der Initiative. Eine Sprecherin aus Rheinland-Pfalz sagte: „Das Land Rheinland-Pfalz hat sich bislang an die Vorgaben des Bundes gehalten und wird das auch weiterhin tun, sollte der Bund seine Kriterien ändern.“ Aus Bayern kamen vorsichtige Töne. Es lägen derzeit keine Informationen vor, dass der Bund seine Regelungen für die Soforthilfe ändern würde. Die Wirtschaftsministerien der übrigen Bundesländer reagierten nicht auf unsere Anfrage, der Brief und die darin enthaltenen Forderungen wurden nach unseren Informationen aber einstimmig beschlossen. 

Auch der Händlerbund fordert eine Anpassung der Förderbedingungen

Ob die Initiative der Länder Erfolg haben wird, ist aktuell noch unklar. Doch Unterstützung kommt von zahlreichen Seiten, damit die Bedingungen für Solo-Selbstständige geändert werden. So fordert die Gewerkschaft Ver.di ebenfalls die Möglichkeit der Auszahlung eines Unternehmergehalts. 

Der Händlerbund setzt sich ebenfalls für eine Anpassungen der Förderbedingungen ein und hat deswegen in einem Schreiben an Wirtschaftsminister Altmaier appelliert, die Bedingungen für Solo-Selbstständige zu verbessern. Die ersten Maßnahmen der Bundesregierung seien schnell verfügbar gewesen und ein Großteil der Händlerbund-Mitglieder habe die Soforthilfe-Zuschüsse schnell und einfach erhalten, was für viele eine große Hilfe darstelle. Allerdings höre der Verband von seinen Mitgliedern, dass auch die Solo-Selbstständigen im Online-Handel durch die Förderbedingungen massiv beeinträchtigt werden. Daher fordert der Händlerbund eine einheitliche Regelung, die den Solo-Selbstständigen die Verwendung der Soforthilfen für Lebensunterhalt ermöglicht. 

„Wenn nicht alle Bundesländer eigene Zuschüsse für Solo-Selbstständige finanzieren können, dann ist der Bund in der Pflicht, die Vorgaben anzupassen und für Einheitlichkeit zu sorgen“, stellt der Bundesvorsitzende des Händlerbundes Andreas Arlt klar. „Schließlich soll die Existenz einer Unternehmerin oder eines Unternehmers am Ende nicht dadurch entschieden werden, in welchem Bundesland sie oder er lebt.“

Kommentare  

#25 Ch.Thym 2021-06-22 08:29
Hallo, ich habe jetzt ein Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung
und Energie des Landes Nordrhein-Westf alen erhalten, in dem ich darlegen muß, was ich im Förderzeitraum ( 3-5-2020 ) eingenommen bzw. augegeben habe. Bin etwas überfordert. Ich gehöre zu denen, die zuhause ein kleines Büro haben, mit dem Privatwagen zu Terminen fahre, meine Renten und Versicherungen aus den Einnahmen bezahle u.s.w. Ich falle komplett hinten runter. Einen Teil habe ich bereits zurückgezahlt. Wo gibt es eine verbindliche Niederschrift, ob ich 2000,-€ behalten darf um wenigstens Versicherungen in der Zeit bedienen zu können. VG Christiane
___________________
Antwort der Redaktion:

Hallo Christiane,

hier ist die Pressemitteilun g des Wirtschaftsmini steriums NRW dazu, dass 2000 € für private Zwecke genutzt werden können: wirtschaft.nrw/.../...

Beste Grüße
die Redaktion
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#24 Andre Klöcker 2021-01-29 12:03
Guten Tag zusammen,

@ Uta Schmitz-Esser, haben Sie die Möglichkeit, mit den Screenshot via Mail zukommen zu lassen?

Oder auch gerne jemand anderes, der die damaligen FAQ´s (vor dem 01.04.2020) als Datei oder Screenshot vorliegen hat.



Vielen Dank für die Unterstützung.

VG
Andre Klöcker
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#23 WOK 2020-07-09 18:31
@Redaktion zum Post vorher
"Allerdings haben die FAQ, in denen der besagte Passus zum Unternehmerlohn stand, keine rechtliche Wirkung auf einen Vertrag"

Da die FAQ zu dem Zeitpunkt die einzige offizielle Informationsque lle waren (und auch z.B. auf der offiziellen Facebook-Seite des Land NRW ähnliche Auskünfte kamen), wäre das Auslegungssache . Kommt also auf den Richter an (aber die meisten Richter werden nicht die Hand beißen, die sie füttert...)
Auch im Bescheid (und der ist rechtsgültig) wurde sehr schwammig formuliert, was mit der HIlfe bezahlt werden darf. Privatkosten wurden da nicht ausgeschlossen.


"ist derzeit kein Rechtsweg dagegen erkennbar."
Das sehen einige IHKs aber anders und warnen davor, vorschnell das eMail-Formular auszufüllen und Geld zurückzuzahlen.
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#22 Uta Schmitz-Esser 2020-07-07 21:52
Ich habe meinen Antrag am 27.03. gestellt und am 28.03 genehmigt bekommen. Ich habe auch den Screenshot, dass Soloselbstständ ige, die das als Hauptberuf machen davon ihr Unternehmergeha lt beziehen dürfen. Wie einer meiner Vorredner bin ich auch der Meinung, dass man nicht einen abgeschlossnen Vertrag im Nachhinein abändern darf. Wenn Sie bei mir, als Fotografin,die Nutzungsrechte für ein Bild kaufen und im Vertrag steht "Nutzung unlimited" dann kann ich nicht im Nachhinein hingehen, und Ihnen untersagen das Bild auf Websites zu nutzen. Das Wirtschaftsmini sterium NRW sollten zumindest den Schneid haben, zuzugeben, dass sie Mist gebaut haben und wenigstens bei den Zusagen vor dem 1.4. bei dem bleiben, was angesagt war. Bei mir ist es auch nicht möglich ALG 2 zu beantragen, da ich das Geld für meine Rente im Moment besitze und nicht anlegen kann, weil durch Corona auch dort nur Verluste entstehen. Ich möchte höflich bleiben, daher schließe ich hier meinen Kommentar und hoffe auf Änderungen.
Beste Grüße in die Runde

_______________

Antwort der Redaktion:

Guten Tag,

leider geht es vielen Solo-Selbststän digen gerade wie Ihnen, wenn Sie die Soforthilfe in NRW vor dem 1. April gestellt haben. Allerdings haben die FAQ, in denen der besagte Passus zum Unternehmerlohn stand, keine rechtliche Wirkung auf einen Vertrag. So ärgerlich es ist, dass die FAQ nachträglich so gravierend geändert wurden, ist derzeit kein Rechtsweg dagegen erkennbar. Das Verwaltungsgeri cht Köln hat bereits in einem Fall geurteilt, dass sich daraus kein Anspruch auf komplette Förderung der Lebenshaltungsk osten ableitet.

NRW hat aufgrund der massiven Kritik, die geübt wurde, wie Sie vielleicht wissen, rückwirkend die Bedingungen für die Soforthilfe geändert und gewährt Solo-Selbststän digen insgesamt 2.000 Euro der Soforthilfe für die Lebenshaltungsk osten. Das ist leider nicht viel, aber bringt vielleicht etwas Entlastung für Sie.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#21 Kobsen 2020-05-20 11:16
Ich habe im Antrag bereits geschrieben, dass ich den Betrag nutzten werde, um in den kommenden Monaten unentgeltlich für kleine Betriebe zu arbeiten, die Online dringenden Handlungsbedarf haben. Ich habe das für Restaurants und kleine lokale Läden gemacht, dass sie ihre Waren online anbieten können. Damit hatte ich Arbeit und andere konnten davon profitieren und auch ihre Existenz sichern.

Das ist ein Win-Win-Geschäf t, aber nur wenn ich den Betrag nicht irgendwann zurückzahlen muss. Ich würde jedenfalls dagegen angehen, denn die Verwendung habe ich im Antrag bereits deutlich beschrieben. Wer so etwas nicht liest, ist selbst schuld.
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#20 Beucker 2020-05-12 10:15
So ein Durcheinander. Da fasst man sich doch an den Kopf!!!
Meine Tochter hat ein kleines Kosmetik Studio und bekam vor 4 Wochen die Bestätigung der Soforthilfe gestern fand die Überweisung statt!!
Seit Anfang März musste sie schließen und hatte seitdem KEINERLEI Einnahmen. Wir haben ihr unter die Arme gegriffen schließlich kämpft sie seit 2,5 Jahren sich einen Kundenstamm aufzubauen was nicht leicht war. Da kann man jetzt nicht einfach sagen : mach dicht!
Durch diese Zahlung müssen aber erstmal die noch ausstehenden sowie die laufenden Kosten getilgt werden. Sie kann jetzt wieder mit Fußpflege anfangen gelebt und ihre Rechnungen haben wir jetzt in 3. Monat übernommen.
Waren froh als das Geld kam und im Antrag keinerlei Hinweise wofür das Geld steht ; es ist doch wohl klar das jeder kleine Unternehmer auch leben muss und Licht nur geschäftliche sondern auch private Kosten hat.
Aber so ist unser toller Sozialstaat die einen machen nix und bekommen vorne und hinten reingebuttert aber der Kleine kann wie immer sehen wie es weitergeht.
Warum werden von Bundesland zu Bundesland solche Unterschiede gemacht?!
Es ist zum heulen dieses ganze Durcheinander.
Lg
Birgit
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#19 Lapje Luum 2020-05-09 02:05
@S.L.

Das könnte aber auch so ausgelegt werden, dass nicht im Vorfeld gefragt wird, wofür das Geld ausgegeben wird. Es ist ja die Rede von "wird", nicht von "wurde"...

Mag kleinlich sein, aber man weiß ja nie was die sich einfallen lassen...

P.S. Und Leute, eure Captcha-Abfrage ist lächerlich. 20 mal irgendwelche Bildchen anklicken um einen Kommentar hier zu lassen? Echt jetzt?
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#18 Beatrice 2020-05-08 16:22
Hallo! Ich möchte nur kurz was Positives aus NRW mitteilen, an das ich selbst nicht mehr glaubte. Antrag auf Soforthilfe Anfang April gestellt, Bewilligung Mitte April erhalten und obwohl die Auszahlung aufgrund von Betrugsfällen in NRW gestoppt und später wieder aufgenommen wurde, habe ich heute die Gutschrift in Höhe von 9.000,00 € von der Landeskasse erhalten. Mit Geduld zum Ziel. Schönes Wochenende. :-)
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#17 Charlotte 2020-05-08 09:08
Ich arbeite seid 31 jahren als sexworker. Immer angemeldet und im gemieteten Haus meiner Tochter,welches ich auch bewohne, um jeglichen Ärger mit Nachbarn und Behörden zu vermeiden.ich möchte nicht vom Amt leben, betreibe meinen Job Hauptberuflich um zu Existieren. Mache Termine nur Tagsüber, und auf grund meiner Gesundheit bis zu 20 Terminen im Monat,Umsatz 800 bis 1400.
Jetzt habe ich schon 3 Monate null Einkommen, Krankenkasse, versicherungen ,Miete läuft weiter. Da ich im Haus wohne Zählt alles privat. Soforthilfe,wo ich mir 800 bis 1000 Euro Gehalt abziehen dürfte,wären eine echte Hilfe.selbst wenn das Geld irgendwann mal aufs Konto kommt, darf ich nicht anrühren.
Im Moment lebe ich von Nudel, Tabak und Hülsen, spare wo ich kann und habe eine Daseinsberechti gung. Harz IV Antrag waren 34 Seiten, Nachweise Rückwirkend 10 Jahre. Lieber sterben,als das auszufüllen.
Es ist in meinen Augen unwürdig,Randgr uppen so zu behandeln, meine privaten Schulden,welche ich noch nie hatte, steigen,und keine Aussicht auf Bewässerung.
Für mich heißt das, wenn ich je wieder arbeiten darf, muss ich 3 mal mehr Termine machen, mit fast 60 Jahren und 50% Behinderung Nachtschichten und Dumpingpreise machen, um steuern, schulden und Sozialabgaben zu bedienen.
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#16 Heike Mühler 2020-05-07 18:53
Ich habe meinen Antrag in Brandenburg gestellt, bewilligt bekommen am 21. Geld am 22. Und seit 30. Ist das konto mit der hilfe zu. Die bank sagt nicht warum nur das keine pfändung drauf ist
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