Konjunkturpaket der Bundesregierung

Überbrückungshilfen sind die neuen Zuschüsse für KMU

Veröffentlicht: 10.06.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 11.06.2020

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung besteht aus 57 Punkten und Maßnahmen, mit denen die deutsche Wirtschaft nach dem unvergleichlichem Schock nach dem Ausbruch der Coronakrise wieder auf die Beine kommen soll. Über die Inhalte wie die Senkung der Mehrwertsteuer, den weiteren geplanten wirtschaftlichen Maßnahmen und dem digitalpolitischen Zukunftspaket haben wir bereits berichtet.

Punkt 13 im Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums sind die sogenannten Überbrückungshilfen. Dahinter versteckt sich das Nachfolgeprogramm für die Ende Mai ausgelaufene Soforthilfe. So sind für die Überbrückungshilfen 25 Milliarden Euro vorgesehen, die aus den Soforthilfe-Mitteln kommen, die nicht ausgeschöpft wurden. Für die Soforthilfe waren bis zu 50 Milliarden Euro angesetzt. Ausgezahlt wurden aber nur knapp 13 Milliarden Euro.

Wer soll gefördert werden? 

Solo-Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen können die Überbrückungshilfen beantragen, also auch Online-Händler. Nach derzeitigem Stand sollen auch Unternehmen die Überbrückungshilfe erhalten können, die bereits die Soforthilfe bekommen haben. Das Design des Zuschussprogramms ist nach Aussage der Bundesregierung speziell auf besonders betroffene Branchen zugeschnitten, wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Gastronomie, Reisebüros, Sportvereinen oder die Veranstaltungsbranche. 

Auch größere Unternehmen können die Überbrückungshilfe beantragen

Doch es wird sich bei der Überbrückungshilfe eher um ein neues, eigenes Programm handeln, das auch andere Bedingungen für die Antragsberechtigung vorgibt. Und es können dieses mal auch Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten in den Genuss der Förderung kommen.

Neue Förderbedingungen: 60 Prozent Umsatzrückgang

Beschlossen werden sollen die Überbrückungshilfen Ende Juni in der Kalenderwoche 26 durch Bundestag und Bundesrat. Daher sind aktuell noch nicht alle Details bekannt. Fest steht jedoch, dass es mehr Bedingungen für eine Antragsberechtigung gibt, als es bei der Soforthilfe der Fall war. Voraussetzungen sollen sein: 

  • Ein Corona-bedingter Umsatzrückgang in April und Mai 2020 um mind. 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und fortdauernde Umsatzrückgänge von Juni bis August 2020 um mind. 50 Prozent

  • Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum heranzuziehen

  • Geltend gemachte Umsatzrückgänge und Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu bestätigen

Pauschale Bewilligungen von Anträgen wie es bei der Soforthilfe oft der Fall war, sind nicht mehr vorgesehen. Lob für die neuen Bedingungen kommt von den Bundesländern. So freut sich die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, die Bremer Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke), dass dem Wunsch der Länder nach einem möglichst unkomplizierten Verfahren mit geringem Aufwand für die Landesbehörden nachgekommen wurde, indem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in das Antragsverfahren miteinbezogen werden. 

Wie viel Geld wird an die Unternehmen ausgeschüttet? 

Das neue Programm sieht vor, dass bis zu bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei mind. 50 Prozent Umsatzrückgang und bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang erstattet werden. Die maximal möglichen Erstattungsbeträge richten sich dabei wie bei den Soforthilfen nach der Zahl der Beschäftigten: 

  • Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: max. 9.000 Euro

  • Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: max. 15.000 Euro

  • größere Unternehmen (eine Begrenzung ist bisher nicht bekannt): max. 150.000 Euro

  • Förderungszeitraum: Juni bis August 2020

Ob es noch weitere Abstufungen geben wird, ist derzeit noch nicht bekannt. 

Wann, wo und wie kann man den Antrag stellen? 

Das ist derzeit noch nicht bekannt. Voraussichtlich werden die Antragsverfahren wie bei den Soforthilfen über die Bundesländer laufen.

Bundesländer sehen noch Nachbesserungsbedarf

Neben dem Lob an den Rahmenbedingungen für das Antragsverfahren mit Wirtschaftsprüfern, kommt jedoch auch Kritik von den Bundesländern. So kritisieren die Wirtschaftsminister der Länder, dass das Programm nur auf die drei Monate bis Ende August beschränkt ist. Aus Sicht der Länder sei nämlich die Aussicht für viele Branchen, dass sie bis zum Jahresende gar keine Umsätze mehr realisieren werden können. 

„In einigen Punkten, insbesondere bei den Überbrückungshilfen sehen die Länder noch Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung, darüber werden wir in den nächsten Tagen noch sprechen müssen,” erklärte Senatorin Kristina Vogt weiterhin. Wo genau der Nachbesserungsbedarf liegt, ist noch nicht bekannt. Denkbar wäre, dass die Bundesländer erneut versuchen werden, das Programm auch für die Lebenshaltungskosten von Solo-Selbstständigen zu öffnen. Das war bereits bei den Soforthilfen ein großer Streitpunkt. Neben den Bundesländern drängten auch Branchenverbände wie der Selbstständigenverband VGSD und der Händlerbund auf eine solche Öffnung.

(Update 10.06.2020, 16:57: In einer früheren Version des Artikels stand, dass die Überbrückungshilfen für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten begrenzt sind. Dies ist allerdings noch nicht bestätigt und wurde daher aus dem Text gestrichen.)

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