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Abmahngefahr: Hat Amazon die Grundpreise verschluckt? (Update)

Veröffentlicht: 25.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
Amazon-App

Auf Amazon scheint ein Fehlerteufel sein Unwesen zu treiben: Gleich von mehreren Händlern wird berichtet, dass die Grundpreise nicht mehr angezeigt werden. Was nach einem kleinen Bug aussieht, kann für Online-Händler richtig teuer werden, denn: Die fehlende Grundpreisangabe kann abgemahnt werden. Dabei ist aus Sicht des Abmahners erst mal irrelevant, warum die Grundpreise nicht korrekt angezeigt werden.

Tipp: Überprüfen und handeln

Händler, die grundpreispflichtige Produkte in ihrem Angebot haben, sollten daher sofort handeln und die Darstellung ihrer Produkte überprüfen. Fehlt der Grundpreis, muss dieser zwingend eingetragen werden.

Allerdings lauert bereits hier – wie sowohl Händler aus dem Sellerforum, als auch dem Sellercentral berichten – das nächste Problem: In den Einstellungen sind die Grundpreise korrekt hinterlegt, werden aber im Frontend nicht angezeigt. Zur Lösung des Problemes finden sich verschiedene Aussagen. Zum einen soll das Feld „Fläche/ Einheit“ und „Maßeinheit der Fläche/ Einheit“ unter „Wichtige Informationen“ zu finden sein. Ein Händler empfiehlt, die URL der Bearbeitenseite zu ändern, um das Feld „Verkaufsgewicht“ sehen und bearbeiten zu können.

Manche Werte werden nicht akzeptiert

Der Fehler betrifft scheinbar nicht alle Produkte und zeigt sich auch nicht immer gleich. So berichtet ein Händler außerdem, dass Angaben nur noch in Gramm und Milliliter getätigt werden können. Angaben in Kilogramm oder Liter werden hingegen als Fehler angezeigt. Das ist ebenfalls ein Problem, denn: Die Preisangabenverordnung schreibt – abgesehen von kleinen Mengen bis 250 Gramm bzw. Milliliter – eine Angabe in Kilogramm oder Liter vor.

Wir haben Amazon bereits angefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels lag aber noch kein Statement vor.

Update (24.08.2020): Hilfe von Amazon nach viel Schriftverkehr

Ein Händler hat uns berichtet, dass er mit Amazon Kontakt wegen der fehlenden Grundpreise in der Kategorie „Möbel und Wohnen“ hatte. Beim Einstellen der Artikel müsse man sich an den Kundenservice wenden. Dieser würde nach zäher Kommunikation den Grundpreis aufschalten. Insgesamt habe er gut 70 mal Kontakt per E-Mail und Chat anstreben müssen, bis eine Lösung gefunden wurde. 

Von Amazon gibt es bisher noch immer kein Statement. Wir haben bereits noch einmal nachgehakt. 

Update 25.08.: Antwort von Amazon

Eine Amazon-Sprecherin machte uns auf eine Ankündigung vom 23. Juli im Sellercentral aufmerksam. Dort heißt es: „Die Anzahl der Einheiten enthält einen Wert (unit_count, zum Beispiel: "5") und einen Einheitentyp (unit_count_type, zum Beispiel: Unze, Anzahl, Gramm).“

Seit dem 23. Juli gelten die dort benannten Änderungen für die Produkttypen Beauty, Lebensmittel, Drogerie und Körperpflege. Ab 6. August wurden dann die Bereiche 

  • Lebensmittel,
  • Getränke,
  • Reinigungsmittel,
  • Papierprodukte,
  • Verschreibungspflichtige Medikamente,
  • Alkoholische Getränke,
  • Verschreibungspflichtige Sehhilfen und
  • Haustierbedarf

nachgezogen. Prinzipiell können Händler bei Amazon zwar einen Preis pro Stück als „Grundpreis“ einpflegen; rein rechtlich ist allerdings davon abzuraten. Gesetzlich gesehen gibt es keinen Grundpreis pro Stück, sondern nur pro Volumen-, Länge-, Gewicht-, oder Füllmengeneinheit. Die Darstellung „pro Stück“ stellt keine Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Grundpreisangabe dar.

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