Bundesregierung beschließt Ausnahmen

Corona-Geimpfte sollen ab Samstag ohne Test in Geschäfte dürfen

Veröffentlicht: 04.05.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 04.05.2021

Das Bundeskabinett hat am 4. Mai beschlossen, dass für gegen Covid-19 Geimpfte und Genesene, die die Krankheit überstanden haben, Ausnahmen von den Corona-Maßnahmen eingerichtet werden. Geimpfte und Genesene sollen dann auch ohne einen Test rechtlich so behandelt werden wie Menschen mit negativem Coronatest.

Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung der Bundesregierung jetzt noch zustimmen. Die Abstimmung in den Parlamenten wird noch in dieser Woche erwartet, der Bundestag soll bereits am Mittwoch, dem 5. Mai, darüber beraten. Dann könnten die Ausnahmen bereits ab Samstag, den 8. Mai, gelten. 

Geimpfte könnten ohne Test in die Geschäfte

Für geimpfte und genesene Personen fallen dann etwa Zugangsverbote weg, für die normalerweise ein negatives Testergebnis eine Zugangsvoraussetzung wäre. Sie sollen durch die Verordnung dann also ab dem Wochenende wieder Ladengeschäfte, Zoos, botanische Gärten, Friseure und Fußpfleger besuchen dürfen, ohne dass sie ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. 

Ausnahmen und Erleichterungen auch bei privaten Zusammenkünften

Außerdem sollen sich geimpfte und genesene Personen künftig auch privat ohne Einschränkungen treffen dürfen. Die bisherigen Einschränkungen (Treffen nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt) gelten weiterhin, die Geimpften und Genesenen zählen hier aber nicht als „weitere Person”. 

Ausgangsbeschränkungen sollen für Geimpfte und Genesene nicht mehr gelten. Zudem entfallen die bisherigen Quarantänepflichten. Nur wenn eine geimpfte oder genesene Person in Kontakt mit einer Person war, die an einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Corona-Mutation erkrankt ist, müssen auch Geimpfte und Genesene in Quarantäne. 

Nachweis mit Impfpass

Als Nachweis sollen geimpfte Personen dann ihren Impfnachweis, also etwa den Impfpass vorzeigen. Auf europäischer Ebene wird hierzu auch gerade ein elektronischer Impfpass vorbereitet – an dem es allerdings aktuell noch große Sicherheitsbedenken gibt. Die Ausnahmen gelten für Personen, die vollständig geimpft sind und alle Impfdosen hinter sich haben. Nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung sollen dann mindestens 14 Tage vergangen sein, bevor die Erleichterungen greifen. Derzeit sind nur die in der EU zugelassenen Impfstoffe anerkannt. Eine Impfung mit dem russischen Impfstoff Sputnik V etwa, dürfte daher vorerst für keine Erleichterungen sorgen. 

Genesene brauchen laut Verordnung einen auf ihren Namen ausgestellten „Genesenennachweis”. Diese soll einen Nachweis darüber geben, dass eine Infektion überstanden wurde. Die Testung, dass eine Infektion vorlag, soll mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen dürfen. 

Maskenpflicht bleibt bestehen

Auch für Geimpfte und Genesene soll jedoch weiterhin das Gebot bestehen, dass ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Genauso bleibt das Abstandsgebot im öffentlichen Raum für alle bestehen. Für Personen, die Krankheitssymptome einer Corona-Infektion aufweisen, gelten die Ausnahmen in diesem Zeitraum nicht – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. 

Keine Auswirkungen auf Öffnungen oder Kundenbeschränkungen

Die geplante Verordnung hat keine direkte Auswirkungen auf geschlossene Gastronomie, Konzerthäuser oder etwa Kinos. Diese bleiben weiter vorerst geschlossen und Geimpfte können nun nicht etwa Restaurants oder Kinos besuchen. Etwaige Öffnungen von derzeit geschlossenen Betrieben oder Einrichtungen müssen nämlich durch andere, eigene gesetzliche Regelungen beschlossen werden. Auch Beschränkungen und Vorschriften hinsichtlich der Anzahl der Kunden pro Quadratmeter in Geschäften bleiben von den Ausnahmen unberührt. 

Die jetzt vorliegenden Ausnahmen für Geimpfte und Genesene beziehen sich ausschließlich auf Zugangsvoraussetzungen, die einen negativen Test verlangen, Ausgangsbeschränkungen, Quaratänepflichten, kontaktlosen Individualsport und private Zusammenkünfte.

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