Werden sich Wish, AliExpress und Co. noch lohnen?

22-Euro-Freigrenze für Import aus Drittländern entfällt ab Juli

Veröffentlicht: 04.06.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.06.2021
Zollschranke vor EU-Flagge

Ursprünglich sollte das große Mehrwertsteuer-Digitalpaket, welches neben der Einführung des OSS (One-Stop-Shop) auch den Wegfall der 22-Euro-Freigrenze beinhaltet, am 01.01.2021 starten. Aufgrund der pandemischen Lage wurde der Start allerdings auf den 01.07.2021 verschoben.

Nun soll ab Juli also auch auf sogenannten Kleinsendungen eine Einfuhrsteuer entrichtet werden.

Kampf gegen falsche Angaben

Ein Grund für diese Entscheidung sind die zahlreichen, (scheinbaren) Kleinsendungen aus Drittstaaten, die insbesondere über beliebte Plattformen wie Wish, Alibaba und AliExpress in die EU importiert werden. Um von der 22-Euro-Freigrenze zu profitieren und dem Kunden einen günstigen Einkauf zu ermöglichen, werden die Päckchen nicht selten falsch deklariert. Dies betreffe t3n zufolge zum Beispiel oft Smartphones. 

Allein im Jahr 2016 seien 150 Millionen Pakete mehrwertsteuerfrei in die EU importiert wurde. Wie viele davon tatsächlich einen Wert von unter 22 Euro hatten, ist nicht bekannt.

Berechnung für Kleinsendungen

Durch den Wegfall der Freigrenze muss ab Juli also Mehrwertsteuer ab dem ersten Cent entrichtet werden. Wobei „ab dem ersten Cent“ nicht ganz korrekt ist: Ist der Warenwert so gering, dass die Steuer weniger als einen Euro betragen würde, entfällt diese. Das betrifft Waren mit einem Wert von bis zu 5,23 Euro. 

An der bisherigen 150-Euro-Grenze wird allerdings nichts geändert: Auf solche Sendungen müssen zwar Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer gezahlt werden; sie können aber weiterhin zollfrei importiert werden. 

Die Versender können entscheiden, ob sie die Einfuhrabgaben bereits im Voraus bezahlen. Tun sie dies nicht, streckt DHL die Kosten vor und kassiert sie bei Zustellung vom Empfänger. Dabei wird eine Servicepauschale von sechs Euro berechnet. Bei einem Warenwert von 10 Euro müsste der Empfänger also zusätzliche Kosten von 7,60 Euro (19 % Einfuhrumsatzsteuer + Servicepauschale) entrichten. 

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