Plattformen-Steuertransparenzgesetz

So geben Vinted und Ebay-Kleinanzeigen Daten an das Finanzamt weiter

Veröffentlicht: 14.03.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 19.12.2023
Kleidung wird fotografiert

Seit Anfang des Jahres ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft, welches Plattformen dazu verpflichtet, Nutzerdaten an das Finanzamt weiterzugeben (wir berichteten).  Betroffen davon sind traditionelle Onlinehandels-Plattformen wie Ebay und Amazon, aber auch Vermittlungsportale, wie Airbnb. 

Diese Pflicht trifft nicht nur Plattformen mit gewerblichen Händlern, sondern auch gerade Plattformen, bei denen in der Regel Privatleute verkaufen. Betroffen sind dabei alle, die auf einer Plattform in einem Jahr mehr als 30 Verkäufe tätigen, oder mehr als 2.000 Euro einnehmen. So sollen scheinprivate Händler ausfindig gemacht werden. Bei einer Überschreitung des Schwellenwertes liegt allerdings nicht automatisch ein gewerbliches Handeln vor. Das Finanzamt soll lediglich die Möglichkeit haben, die Daten zu überprüfen und potenzielle gewerbliches Handeln ausfindig zu machen. 

Auch Secondhand-Plattformen von der Pflicht betroffen

Somit sind auch Ebay Kleinanzeigen und Vinted von der Gesetzesänderung betroffen. Unklar war, wie das ganze in der Praxis aussieht. Denn gerade bei Ebay Kleinanzeigen muss die Zahlung nicht über die Plattform vorgenommen werden. Nutzer können miteinander in Kontakt treten und beispielsweise Barzahlung bei Abholung vereinbaren und dann das Angebot von der Plattform entfernen, ohne dass die Plattformbetreiber Kenntnis davon erhalten, ob das Produkt tatsächlich verkauft wurde und falls ja, zu welchem Preis. 

Wir haben sowohl bei Ebay Kleinanzeigen, als auch bei Vinted angefragt, wie die Plattformen die gesetzliche Pflichten umsetzen werden. 

Ebay-Kleinanzeigen: keine Infos, keine Meldung

Ebay-Kleinanzeigen handelt frei nach dem Motto, keine Informationen, also auch keine Meldung. Hier werden Daten nur an das Finanzamt weiter gegeben, wenn der Schwellenwert über die Käufe erreicht wird, die über das plattformeigene Zahlungssystem abgewickelt werden. Die Plattformbetreiber sind der Auffassung, dass die Personen nur dann als Anbieter im Sinne des Gesetzes gelten, wenn die Bezahlung über die Plattform abgewickelt wird. 

Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich dies allerdings nicht. Hier heißt es:  Eine Plattform ist jedes, auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ein Nutzer hingegen ist jede natürliche Person oder jeder Rechtsträger, die oder der eine Plattform in Anspruch nimmt. Ob dieses „Inanspruchnehmen“ der Plattform wirklich beinhalten muss, dass die Zahlung über die Plattform abgeschlossen werden muss oder ob es sich bereits um eine Inanspruchnahme handelt, wenn die Kontaktaufnahme und die Absprache der Vertragsbedingungen über die Plattform geschieht., geht aus dem Gesetzeswortlaut nicht hervor. 

Ebay Kleinanzeigen stellt seinen Nutzern außerdem eine Informationsseite, bezüglich des Plattformen-Steuertransparenzgesetz zur Verfügung. 

Vinted: Selbstauskunft bei Überschreitung des Schwellenwerts

Etwas anders sieht es auf der Secondhand-Plattform Vinted aus. Vinted teilte uns auf Nachfrage mit, dass zunächst die Informationen über die auf der Plattform abgeschlossenen Transaktionen gesammelt werden. Wenn Nutzer den Schwellenwert erreicht haben, werden sie gebeten, ein Formular auszufüllen, mit den zusätzlichen Informationen, die durch die Gesetzgebung erforderlich sind. „Diese Daten werden verschlüsselt und in Übereinstimmung mit Vinteds Datenschutzrichtlinie sicher gespeichert, um die Privatsphäre der Mitglieder zu schützen“, so Vinted. 

Auch Vinted, stellt alle relevanten Informationen seinen Nutzern noch einmal auf einer Informationsseite zur Verfügung. 

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