Mehr Nachhaltigkeit

EU beschließt Vernichtungsverbot für Textilien

Veröffentlicht: 23.05.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
Sehr viele Kleidungsstücke hängen an Kleiderstangen

Der Fast-Fashion-Trend hat viele Schattenseiten. Eine davon ist die Vernichtung von fabrikneuen Textilien. Sie werden geschreddert und/ oder verbrannt. Im Ergebnis ist das ganze alles andere als nachhaltig. Nun haben sich die Mitgliedstaaten wie angekündigt auf ein Vernichtungsverbot geeinigt.

Online-Handel als Katalysator

Mit der am Montag beschlossenen Ökodesign-Richtlinie nimmt die EU laut dem Spiegel vor allem Fast-Fashion-Unternehmen ins Visier. Solche Unternehmen produzieren massenhaft Schuhe und Kleidung unter nicht selten fragwürdigen Bedingungen. Finden sich keine Abnehmer:innen, weil die Kleidung schon wieder out ist oder die Nachfrage nicht so hoch wie die Produktion ist, werden diese Produkte vernichtet. 

Laut Angaben der EU kommt diese Praxis durch den Online-Handel gehäuft vor. Allerdings sollen nicht alle Unternehmen von dem Verbot betroffen sein. Für kleine und mittelgroße Unternehmen sollen Ausnahmen vorgesehen werden. Damit zielt die EU offenbar vor allem auf die großen Player im Fast-Fashion-Business ab.

Nur noch nachhaltige Produkte in der EU?

Weiterer Inhalt dreht sich um die Zulassung von nachhaltigen Produkten: So sollen in der EU nur noch Produkte zugelassen werden, die langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sind. Der sogenannte digitale Produktpass soll Verbraucher:innen über die Nachhaltigkeit von Produkten informieren. 

Die neuen Regeln treten in Kraft, sobald sich die Staaten auf eine gemeinsame Fassung des Gesetzestextes geeinigt haben. Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, plädierte sogar für strengere Regelungen „um zu sichern, dass diese Standards auch in Zukunft immer höher sind als das, was wir in anderen Teilen der Welt sehen“. 

Das Vernichtungsverbot für fabrikneue Textilien ist aber nur ein Teil der Nachhaltigkeitsbestrebungen der EU. So wurde bereits im vergangenen Jahr beschlossen, dass Ersatzteile für Handys und Tablets sieben Jahre lang von Herstellerfirmen vorgehalten werden müssen. 

Transparenzhinweis vom 06.12.2023: In der vorherigen Version des Artikels wurde von der Ökodesign-Verordnung gesprochen. Das ist falsch. Es ging um die Ökodesign-Richtlinie auf deren Basis aktuell die Ökodesign-Verordnung erarbeitet wird. 

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