Ökodesign-Richtlinie

Die Vernichtung unverkaufter Textilien könnte bald verboten werden

Veröffentlicht: 17.05.2023 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 17.05.2023
Hose aus Recyclingmaterial

Jahr für Jahr werden Unmengen an Textilien vernichtet, ohne danach recycelt zu werden. In der EU kommen dabei jährlich um die sechs Millionen Tonnen Textilmüll zu Stande. Um dieser Ressourcenverschwendung Einhalt zu gebieten, schlägt die Europäische Kommission jetzt vor, derartige Vernichtung unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten. Der Gesetzesentwurf soll noch diesen Monat vorgestellt werden, wie das Portal Brutkasten unter Berufung auf die Financial Times schreibt. 

Ressourcenverschwendung vermeiden

Bereits vergangenen November wurde im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie das Recht auf Reparatur beschlossen. Dieses beinhaltet vor allem Anforderungen an die Reparierbarkeit von Elektronik-Produkten. Doch auch die Reparatur und das Recycling von Textilien soll künftig stärker gefördert werden.

Der bereits damals geäußerte Vorschlag eines Vernichtungsverbots nimmt nun Fahrt auf, nachdem mehrere EU-Mitgliedsstaaten sich deutlich für dessen Umsetzung ausgesprochen hatten. Vor allem Deutschland, Frankreich und die Niederlande sollen sich hierbei hervorgetan haben. Das Verbot solle als weiterer Pfeiler in die bestehende Richtlinie aufgenommen werden.

Vernichtungsverbot: Wer ist betroffen? 

Natürlich würde ein derartiges Verbot für unterschiedlich große Unternehmen mehr oder minder große Komplikationen mit sich führen. Was, wenn man retournierte Ware einfach nicht weiterverkaufen kann, aber auch partout keine Lagerfläche dafür zur Verfügung hat?

Wie es in dem Vorschlag heißt, würden daher kleine Unternehmen gänzlich vom Verbot freigesprochen. Mittelständische Unternehmen bis 249 Mitarbeitende und einem Umsatz von unter 50 Millionen Euro im Jahr würde eine längere Kulanzperiode zur Umstellung gewährt.

Produktseitig sollen sämtliche Arten von Bekleidung oder Bekleidungszubehör, also auch Accessoires wie Hüte oder Gürtel, inbegriffen sein. Statt diese einfach zu vernichten, sollen sie dem Kreislauf zur Neuproduktion zugeführt werden. 

 

Entscheidung der EU-Kommission soll noch im Mai erfolgen

Bereits in der kommenden Woche, nämlich am 22. Mai, soll im EU Parlament über den Vorschlag abgestimmt werden. Ein finaler Gesetzesentwurf mit konkreten Maßnahmen und deren Fahrplan liegt bisher nicht öffentlich vor.

Neben dem Vernichtungsverbot soll auch ein digitaler Produktionspass diskutiert worden sein. Dieser soll herstellende Betriebe zur Angabe unterschiedlicher Umweltaspekte anhalten. Außerdem könnten zukünftig Mindeststandards an die Verwendung von Recyclingfasern in neu produzierten Textilien gestellt werden.

 

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Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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Kommentare  

#5 HuKoch 2023-05-25 17:00
Man könnte ja auch mal untersuchen, wo die ganzen Aktionsartikel der Discounter und Lebensmittelmär kte hingehen, wenn der Aktionszeitraum (in der Regel 2 Wochen) vorbei ist. Die Antwort würde wahrscheinlich viele an Nachhaltigkeit interessierte Bürger sehr verunsichern, denn diese gehen ja dann oftmals alle zurück an den Lieferanten und der muss sehen, was er mit der Ware dann macht.

Nachhaltig ist das alles nicht, der Gipfel der Heuchelei sind dann nur die ganzen Zertifikate auf den Verpackungen, wie toll für die Umwelt und wie Nachhaltig doch diese Artikel sind.
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#4 Heidemann 2023-05-19 11:58
Mega-Firma "A" verkauft für 5 % an Großhändler "B" um die Restkollektion loszuwerden.
Großhändler "B" verkauft an kleine Onlinehändler "C-...." mit 500 % +.
Mega-Firma "A" verklagt kleine Onlinehändler "C-....." wegen "Nutzung des Markennahmens im Titel" auf Astronomische Summen - wahlweise Gefängnis oder lebenslang abarbeiten.
also wie jetzt schon üblich - nur noch Größer.
folglich kommt das Verbot irgendwann in den Familien an, und dann kann man ja Zertifikate kaufen usw. .........
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#3 Birgit 2023-05-19 11:44
Ein Wegwerfverbot ist natürlich die Lösung
.....NICHT
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#2 käufer 2023-05-19 07:56
Textilien spenden - kommen dann nach Afrika - dort wird der heimishe Markt durch das Überrollen von SecondHand-Klei dung jetzt schon zerstört - perfekt - alles richtig gemacht
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#1 gunnar 2023-05-17 20:18
man sollte auch stoffe auf rollen, oder rest mit einziehen.
vor allem stoffe wo die zusammensetzung nicht bekannt ist.
dann würden schon tausende tonnen nicht im müll landen.
einfach = ,, stoff unbekannter zusammensetzung , vom billigsten ausgehen ,, schon kann der bürger selbst entscheiden, ob er es brauchen kann oder nicht.
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