Arbeitseinkommen

Unpfändbare Beträge werden zum 01.07.2023 erhöht

Veröffentlicht: 22.05.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.05.2023
Leere Geldbörse und viele Rechnungen

Es ist für beide Seiten keine angenehme Situation, wenn der Lohn nicht ausgezahlt, sondern (teilweise) gepfändet wird. Hierfür werden nun zur Mitte des Jahres Anpassungen für Arbeitgeber:innen erforderlich, die sie ab dem Stichtag für die Auszahlung umsetzen müssen.

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2023

Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen ergeben sich aus der sogenannten Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung sowie der Zivilprozessordnung. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.330,16 Euro (davor waren es 1.252,64 Euro) monatlich. Aufgrund der gesetzlichen Rundungsvorschrift ist das Einkommen bis zu einer Höhe von 1.339,99 Euro unpfändbar. 

Dieser Betrag erhöht sich, wenn beispielsweise gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Im Fall der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen kann sich der Pfändungsfreibetrag aber auch reduzieren. Die Person, die ihre Unterhaltspflichten nicht erfüllt, muss im Fall der Zwangsvollstreckung gegebenenfalls mit deutlich weniger auskommen, heißt es dazu vom Bundesministerium der Justiz (BMJ, mehr Infos hier). Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass dem Schuldner oder der Schuldnerin im Fall einer Pfändung des Arbeitseinkommens jedenfalls der inflationär aktuellste Betrag verbleibt, der zur Sicherung des Existenzminimums und zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen erforderlich ist.

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden jährlich angepasst. Diese für die Pfändung von Arbeitseinkommen geltende Freigrenze erhöht sich erneut zum 1. Juli 2023, und zwar auf einen unpfändbaren Freibetrag von 1.409,99 Euro.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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