Der frühe Vogel

„Wichtiges Zeichen für die Wirtschaft“ – Wachstumschancengesetz bewilligt

Veröffentlicht: 25.03.2024 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 25.03.2024
Kran auf Baustelle. Sonnenuntergang

Bereits seit Mitte letzten Jahres verhandelt die Bundesregierung über eine Unterstützung für die strauchelnde hiesige Wirtschaft. Das sogenannte Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten, Forschungsarbeiten stärker fördern sowie günstigere Abschreibungsmöglichkeiten und Optionen für die Anrechnung von Verlusten bringen. 

Grundsätzlich nahmen alle Parteien den Gesetzesvorschlag positiv auf, Streitpunkte gab es jedoch hinsichtlich der konkreten Umsetzung. So versuchte die Union, eine stärkere Entlastung auch für die Agrarwirtschaft einzubringen. Mit einer Protokollerklärung seitens der Bundesregierung wurden nun auch dieser verschiedene Entlastungen in Aussicht gestellt. Ein Kompromiss, mit dem die CDU/CSU sich zufrieden zeigte. Das Wachstumschancengesetz wurde infolgedessen mit einer deutlichen Mehrheit bewilligt, wie die Tagesschau schreibt

Konkret verabschiedet wurde dabei eine Art „Light-Variante“ des ursprünglichen Vorschlags. Dieser enthielt einst fast 50 geplante Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 7 Milliarden Euro. Das jetzt bewilligte Gesetz enthält dagegen lediglich ein Finanzvolumen von 3,2 Milliarden Euro.

Bundeskanzler Olaf Scholz betont, dass das Gesetz ein „wichtiges Zeichen für unsere Wirtschaft und eine erfolgreiche Zukunft des Landes“ darstelle. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe freut sich über einen „dringend benötigten Wirtschaftsimpuls“.

Ab 2025 wird die E-Rechnung schrittweise Pflicht

Einen Teil des Wachstumschancengesetzes stell die E-Rechnungspflicht dar. Diese betrifft sämtliche deutsche Unternehmen, welche ab dem kommenden Jahr verpflichtet werden sollen, für den landesinternen Geschäftsverkehr digitale Rechnungen anzunehmen. Als Dateiformate sollen dabei Cross Industry Invoice (CII), Universal Business Language (UBL) sowie Factur-X/ZUGFeRD universell dienen, wie Heise berichtet.

Das Gesetz sieht vor, nach der Annahmepflicht ab 2025 auch die Versandpflicht ab 2027 gestaffelt ins Rollen zu bringen. Ab 2028 soll die Pflicht dann final für Firmen sämtlicher Betriebsgrößen gelten und diese folglich nur noch digitale Rechnungen versenden sowie annehmen zu dürfen. 

Doch kein digitales Bürgerbüro

Eine weitere digitale Maßnahme, welche die Ampel-Koalition kürzlich erst ins Rollen gebracht hatte, stellt das Onlinezugangsgesetz dar. Mit dem Gesetz sollte Bürger:innen der Zugang zu behördlichen Leistungen vereinfacht werden. Aufgrund der mit den umfangreichen Maßnahmen verbundenen Kosten lehnte der Bundesrat den Vorschlag jedoch ab. 

Kritikpunkt war dabei vor allem der Plan, die Finanzierung auf die Länder abzuwälzen. Auch die konkrete Umsetzung hinsichtlich einer digitalen Authentifizierung stand infrage. So waren Methoden im Gespräch, die das etablierte Elster-Verfahren verdrängen könnten. Ein Schritt, der dem Innenausschuss der Länderkammer übel aufstoße, wie Heise hierzu schreibt.

Der IT-Verband Bitkom bedauert die Absage des geplanten Gesetzes: „Das heutige Scheitern des OZG-Änderungsgesetzes ist vor allem auch deshalb ein schlechtes Zeichen, weil es bei der Digitalisierung der Verwaltung darum geht, dass Bund, Länder und Kommunen stärker als bisher an einem Strang ziehen.“

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.

Meistgelesene Artikel