Der frühe Vogel

Bundesregierung beschließt Recht auf digitale Verwaltung

Veröffentlicht: 20.02.2024 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 20.02.2024
Bundesagentur für Arbeit Fassade

Guten Morgen!
Zum Start in den Tag gibt es die aktuellsten Meldungen aus der Branche im Überblick:

  • Ab 2028 kann man digitale Verwaltungsakte einklagen
  • EU ermittelt gegen TikTok
  • Digitaler Euro wird kein Überwachungsinstrument

 

Bereits 2017 wurde mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) 1.0 beschlossen. Laut ursprünglichem Plan sollten 581 Behördenleistungen bis 2022 digitalisiert werden. Davon wurde nicht einmal die Hälfte erreicht. Das soll sich jetzt ändern, denn die Parteien der Ampelregierung haben ein OZG 2.0 beschlossen, welches am Mittwoch verabschiedet werden, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt.

Neben deutlich ambitionierten Zielsetzungen enthält dieses vor allem ein Recht auf digitale Verwaltung. Ab dem Jahr 2028 sollen Bürger:innen die digitalen Leistungen folglich auch einklagen können. Ein Anspruch auf Schadensersatz ginge aber nicht aus dem Entwurf hervor.

Zu weiteren wichtigen Punkten des OZG 2.0 gehöre die Abschaffung der Unterschriftpflicht sowie die Anbindung weiterer digitaler Zahlweisen für Amtsakte. Einen Wermutstropfen gibt es jedoch: Der Bund kann lediglich Behörden auf Bundesebene regulieren – dazu gehören beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, das BAföG-Amt oder das Flensburger Punkteregister. Kommunale Verwaltungen wie die Bürgerbüros werden auf Landesebene reguliert und sind daher vom neuen Gesetz nicht betroffen.

Hält TikTok sich nicht an den DSA? EU-Kommission ermittelt.

Bereits seit August letzten Jahres müssen die vom Digital Services Act (DSA) bestimmten „großen Plattformen“ sich innerhalb der EU an dessen Regeln halten. Zu diesen Plattformen gehört dabei auch das chinesische soziale Netzwerk TiKTok gegen welches jetzt ermittelt wird. Wie Golem berichtet, geht die EU-Kommission dabei möglichen Verstößen hinsichtlich Jugendschutz, Werbetransparenz, Datenzugang für Forschende sowie in Bezug auf schädliche Inhalte nach. 

Ermittlungsgrundlage stellt der Artikel 66 des DSA dar, nach welchem die Kommission eine Datenbank mit transparenten Einblicken über Moderationsentscheidungen der Plattformen führen darf. Kernthemen der Ermittlungen sind indes die Frage, inwiefern der Algorithmus TikToks zu bestimmten Verhaltensabhängigkeiten seitens der Nutzer:innen führen kann, TiKToks Mechanismus zur Altersverifikation sowie der Mangel einer Datenbank über Anzeigenschaltungen.

Entwarnung: Digitaler Euro wird kein Überwachungsinstrument

Im Rahmen einer Anhörung des Finanzausschusses wurde jetzt im Bundestag der digitale Euro zum Thema. Geladen waren dabei verschiedene Finanzexpert:innen, die sich zum aktuellen Stand und ihren diesbezüglichen Einschätzungen äußerten. Wie Beck-aktuell den durch das Bündnis 90/Die Grünen geladenen Professor für Datensicherheit und -Schutz der Universität Innsbruck, Rainer Böhme, zitiert, solle der digitale Euro „die Menschen ermächtig(en)“. 

Er betonte dabei die ambitionierten Datenschutzziele, die konträr zur digitalen Währungspolitik in China stünden, wo die Digitalwährung als Überwachungsinstrument genutzt würde. Dem zustimmend äußerte sich auch die durch die FDP geladene Digital Euro Association, welche vorschlug, Teile des beim digitalen Euro genutzten Source-Code im Sinne der Transparenz offenzulegen. 

In weiteren Beiträgen wurde zudem bekräftigt, dass der digitale Euro zu keinem Zeitpunkt das Bargeld ablösen solle. Bundesbank-Vorstandsmitglied Burhard Balz räumte hierzu ein, dass eine dritte Generation an Euro-Banknoten aktuell bereits in Vorbereitung sei.

Über die Autorin

Ricarda Eichler
Ricarda Eichler Expertin für: Nachhaltigkeit

Ricarda ist im Juli 2021 als Redakteurin zum OHN-Team gestoßen. Zuvor war sie im Bereich Marketing und Promotion für den Einzelhandel tätig. Das Schreiben hat sie schon immer fasziniert und so fand sie über Film- und Serienrezensionen schließlich den Einstieg in die Redaktionswelt.

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