Was moralisch gesehen eine Selbstverständlichkeit scheint, interessiert die meisten Unternehmen bislang nicht wirklich: ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit oder die Einhaltung von Umweltstandards. Diese Grundpfeiler vereint nun das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) oder EU-Lieferkettenrichtlinie. Jetzt wurde das Gesetz beschlossen, meldet der Spiegel.
Alle Welt lästert über Temu. Dabei müssten sich viele Unternehmen in puncto Verantwortung an die eigene Nase fassen. Das neue EU-Lieferkettengesetz legt die Daumenschrauben an und schreibt künftig vor, dass große Unternehmen in der EU ihre globalen Lieferketten dahingehend prüfen müssen, dass diese keine negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt haben. Dies dient dazu, die Transparenz und vor allem die vielfach vermisste Verantwortlichkeit in globalen Lieferketten zu erhöhen und sicherzustellen, dass Unternehmen ihre sozialen und ökologischen Verpflichtungen ernst nehmen.
Dass dieses Regelwerk von der FDP wegen eines angeblichen „Bürokratie-Burnout“ blockiert wurde, überrascht wenig. Doch deren Bemühungen waren vergebens. Das Europäische Parlament hat das EU-Lieferkettengesetz nun beschlossen. Die Abgeordneten stimmten allerdings einer abgeschwächten Kompromisslösung des Gesetzes zu.
Das EU-Lieferkettengesetz im Überblick
„Zusammen mit dem Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit setzt die EU damit ein wichtiges Zeichen für unsere globale Verantwortung“, zitiert das Handelsblatt die Europaabgeordnete Anna Cavazzini (Grüne). „Dadurch verbessern wir die Arbeitsbedingungen von Menschen in der EU und darüber hinaus.“ Ob das Gesetz, wie befürchtet, mehr Schein als Sein ist und zu einem Papiertiger ausartet, der wenig bewirken kann, bleibt abzuwarten.
Direkt gar nichts, denn sie fallen nicht in den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes. Kleinere Online-Händler:innen können jedoch indirekt betroffen sein, wenn sie sich in der Lieferkette von größeren Unternehmen befinden, die direkt unter das Gesetz fallen. Diese großen Unternehmen könnten strengere Anforderungen an ihre Zulieferer stellen. Shops sollten ihre eigene Lieferkette überprüfen und in den Austausch gehen, damit sie den Anforderungen ihrer größeren Geschäftspartner künftig entsprechen können und die Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten werden.
Für kleinere Online-Händler:innen, die nachhaltige und ethische Praktiken verfolgen, könnte das Gesetz sogar Marktchancen eröffnen, da sie als bevorzugte Zulieferunternehmen für große Unternehmen interessant werden könnten.
Jein. In Deutschland gilt bereits ein nationales Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sie sind verwandt, aber nicht identisch. Beide Gesetze zielen darauf ab, die Verantwortung großer Unternehmen für ihre Lieferketten zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutz.
Das EU-Gesetz hat potenziell eine breitere Reichweite und erfordert von Unternehmen, Einfluss auf ihre gesamten Lieferketten zu nehmen, einschließlich indirekter Zulieferer. Das deutsche Gesetz konzentriert sich auf direkte und, in begrenztem Maße, indirekte Zulieferer und zielt eher auf Berichtspflichten ab. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird nun jedoch an die EU-Richtlinie angepasst, um Doppelungen und Widersprüche aufzuheben.
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