Fehlender Grundpreis

Wird die neue Google-Bildersuche zur Abmahnfalle für Online-Händler?

Veröffentlicht: 13.08.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

Der Suchmaschinenanbieter Google hat an der Optik seiner Bildersuche geschraubt: Künftig erscheinen die Suchergebnisse nicht mehr wie gewohnt zwischen den Kacheln, sondern in einem Seitenfenster rechts. Dadurch soll nicht nur die Suche ansprechender aussehen, auch das Shopping-Erlebnis soll damit verbessert werden: Sucht der Nutzer nach Bildern von Produkten und klickt auf eines der Bilder, welche aus einem Shop gezogen wurden, so erscheinen Details, wie etwa der Produktname, Marke und Preis, sowie die jeweilige Verfügbarkeit (wir berichteten). Diese verbesserte Ansicht könnte nun aber für Online-Händler das Risiko einer Abmahnung enthalten.

Nachtrag der Redaktion vom 28.08.2019: Die rechtlichen Hintergründe zur Haftung des Händlers bei der fehelnden Grundpreisangabe haben wir in diesem Beitrag dargestellt.

Keine Grundpreisangabe

Für das verbesserte Sucherlebnis zieht sich Google die entsprechenden Daten von den Online-Shops. Dabei kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen: Beispielsweise wird nicht bei jedem Produkt ein Gesamtpreis angezeigt. Was Google allerdings nach unserer Stichprobe mit unterschiedlichen Produkten gar nicht anzeigt, ist der Grundpreis. Dieser muss aber bei grundpreispflichtigen Produkten immer dann angezeigt werden, wenn mit dem Gesamtpreis geworben wird. Das kann für den Online-Händler nach aktueller Ersteinschätzung zum Problem werden: Dieser hat keinen Einfluss darauf, welche Daten sich Google für das Suchergebnis vom Shop zieht; dennoch ist der Händler hier in der Haftung und zwar auch dann, wenn der Grundpreis im eigentlichen Shop korrekt angegeben wird. 

Was können Händler tun?

Ein Tipp kann Händlern an dieser Stelle leider noch nicht gegeben werden. Zumindest für Ebay-Händler gibt es allerdings erst einmal Entwarnung: Wer auf Ebay handelt, sollte den Grundpreis nämlich ohnehin mit in die Überschrift einbauen, damit dieser auch wirklich überall angezeigt wird. Da sich Google die komplette Artikelbezeichnung zieht, findet der Grundpreis so auch Platz in der neuen Bildersuche:

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