Wir wurden gefragt

Schützt mich eine Mitgliedschaft im Ido-Verband vor Abmahnungen?

Veröffentlicht: 02.04.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Zerbrochener Schutzschild

Rund 40 Prozent der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen in Deutschland werden durch Vereine und Verbände ausgesprochen. Spitzenreiter ist hierbei der Ido-Verband, dem nach eigenen Angaben über 2600 Online-Unternehmen angehören. Der Verband bietet für acht Euro im Monat eine Mitgliedschaft an und stellt – laut eigenen Angaben – Rechtstexte zur Verfügung. Auch die Soforthilfe bei Abmahnungen gehört zum Portfolio: Dabei mahnt der Ido selbst kräftig ab. Gleich vorweg: Ein Urteil über die Qualität der Rechtsberatung und Rechtstexte wird hier nicht gefällt. Denn: Hört man sich auf Messen um, so befürchten viele Händler die Abmahnungen. Das liegt gewiss nicht hauptsächlich an den Abmahngebühren in Höhe von 232,05 Euro, sondern an den Konsequenzen in Form der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Antrieb, beim Ido Mitglied zu werden, scheint daher eher in der erhofften Ruhe vor dem Verband – und nicht etwa an der Dienstleistung zu liegen.

Der eine oder andere fragt sich daher: Mitglied werden und gut? 

Abmahnschutz durch Ido

Unterhält man sich mit Händlern, die bereits einmal durch den Ido abgemahnt wurden, erhält man zumeist die Information, dass während des Streits eine Mitgliedschaft beim Ido-Verband angeboten wurde. Ob diese Mitgliedschaft allerdings vor Abmahnungen durch den Ido selbst schützt – darüber gehen die Meinungen auseinander. Die einen sagen so, die anderen so.

Eine eindeutige Antwort liefert hier ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts Heilbronn (Urteil vom 20.12.2019, Aktenzeichen: 21 O 38/19 KfH). In dem Verfahren ging es nämlich unter anderem auch um die Frage, ob der Ido denn seine eigenen Mitglieder für Rechtsverstöße abstraft. Der Verband hatte das zwar in dem Verfahren behauptet, konnte aber den Umstand nicht beweisen. Dem Ido ist es nicht einmal gelungen zu beweisen, seine Mitglieder auf Fehler aufmerksam zu machen, damit diese sie beseitigen können.

Das ist übrigens alles andere als gut, denn: Das Gericht sah in diesem Umstand einen Beleg für den Rechtsmissbrauch durch den Verein. Schließlich könne ein Verein, der für die Einhaltung von Recht und Gesetz stehen will, bei seinen eigenen Mitgliedern kein Auge zudrücken. Will der Ido dieser Einschätzung entgegenwirken, müsste er also eigentlich gegen seine eigenen Mitglieder vorgehen.

Kein Schutz vor anderen Abmahnern

Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Ido seine eigenen Mitglieder nicht abmahnt, bleiben allerdings noch die anderen Abmahner: Wie eingangs erwähnt stammen nur etwa 40 Prozent der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Verbänden wie dem Ido. Die restlichen 60 Prozent werden von Konkurrenten ausgesprochen, die sich von Anwälten vertreten lassen. Ganz vorn dabei ist Rechtsanwalt Sandhage. Den interessiert natürlich herzlich wenig, ob der Shopbetreiber eine Mitgliedschaft beim Ido vorweisen kann, oder eben nicht.

Abmahnungen, die mit Hilfe eines Rechtsanwalts ausgesprochen werden, sind in der Regel übrigens ein Vielfaches teurer, als die Abmahnungen durch einen Verband. 

Eine Frage der Moral?

Über Moral und Anstand lässt sich gut streiten, philosophieren und diskutieren. Letzten Endes sollte sich allerdings jeder bewusst sein, dass der Verband mit den Mitgliedschaftsbeiträgen die massenweisen Abmahnungen finanziert. Ob man Teil dieser Finanzierung sein möchte, muss am Ende jeder selbst entscheiden. 

Fakt ist allerdings, dass es nur einen wirksamen Schutz vor Abmahnungen gibt: Rechtstexte, für die im Zweifel dann auch noch – sollte ein Konkurrent eben doch mal meinen, einen Fehler gefunden zu haben – die Haftung übernommen wird.

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