Coronavirus

Bundesländer in der Übersicht: Diese Geschäfte dürfen öffnen

Veröffentlicht: 01.04.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 27.08.2020
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Von den Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 ist in Deutschland mittlerweile jeder auf irgendeine Art betroffen – sei es durch Kontaktverbote oder behördliche Anordnungen der Geschäftsschließung. Für diese Maßnahmen gibt es auf Bundesebene Vorgaben. Die Umsetzung aber geschieht durch die einzelnen Bundesländer.

So wie in manchen der Länder ein einfaches Kontaktverbot und in anderen eine strengere Ausgangssperre gilt, gibt es auch im Hinblick auf die Fortführung von Betrieben (mit Publikumsverkehr) unterschiedliche Vorschriften. Wir wollen eine Übersicht über die einzelnen Bundesländer und ihre Maßnahmen vor allem im Hinblick auf die Öffnung von Geschäften und Dienstleistern geben.

Ist die Öffnung eines Geschäfts bzw. der Publikumsverkehr erlaubt, steht dies immer unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Anforderungen an die Hygiene erfüllt werden – viele der Bundesländer verweisen hier direkt auf das Robert-Koch-Institut. Am Ende des jeweiligen Abschnittes zum Bundesland finden sich, sofern verfügbar, Verlinkungen zum jeweiligen Rechtstext des Landes und den jeweiligen FAQ, welche die Bundesländer bereitstellen. Diese enthalten teilweise ausführliche, sog. Positivlisten, welche über die näheren Umstände aufklären.

Update (17.04.2020)

Vor Kurzem gab die Bundesregierung bekannt, dass bestimmte Geschäfte unter der Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen ab nächster Woche wieder öffnen dürfen (wir berichteten). Über die länderbezogenen Details werden wir informieren, sobald verlässliche Informationen vorliegen. Davon ab informiert die Bundesregierung auf ihrer Website über die zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen.

Update (20.04.2020)

Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen und Hygieneanforderungen in den einzelnen Bundesländern stellen wir hier bereit.

Geschäftsöffnung: Übersicht der Bundesländer

Baden-Württemberg

Verboten: Öffnung von allen Verkaufsstellen des Einzelhandels, Friseure/Kosmetikstudios etc., Gaststätten/Eisdielen/Clubs etc., Spezialmärkte, Outlet-Center

Ausnahmen: Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Bäckereien, Metzgereien mit Ausnahme von reinen Wein- und Spirituosenhandlungen, Wochenmärkte und Hofläden, Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online-Handels, Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Ausgabestellen der Tafeln, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege, Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen, Reinigungen und Waschsalons, der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Raiffeisenmärkte und Landhandel, Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf, der Großhandel, Handwerk/Dienstleistung (sofern nicht ausdrücklich auf Grund von Hygienegründen ausgeschlossen wie z.B. bei Friseuren)

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern dürfen in Baden-Württemberg auch Bau- und Gartenbaumärkte öffnen. Grundsätzlich steht jede Öffnung unter dem Vorbehalt, dass die hygienischen Sonderanforderungen wie etwa der Mindestabstand zwischen Personen eingehalten werden kann. Das gilt auch für Handwerk und Dienstleistung.

Rechtstext und FAQ des Landes

Bayern

Verboten: Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art, Gastronomiebetriebe jeder Art, Dienstleistungen (bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder spezielles Verbot)

Ausnahmen: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Tankstellen, Reinigungen, Online-Handel, Gastronomiebetrieb (nur Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen)

In Bayern gibt es offenbar wenige Besonderheiten. Während die rechtlich bindende Verordnung im Hinblick auf Versanddienstleister nur Filialen der Deutschen Post AG ausdrücklich vorsieht, ist im offiziellen FAQ auch von Paketstationen die Rede.

Rechtstext und FAQ des Landes 

Berlin

Verboten: Öffnung von Verkaufsstellen, Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege, Gaststätten u.ä.

Ausnahmen: Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Spätverkaufsstellen, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte mit Beschränkung auf die für den Einzelhandel in dieser Verordnung zugelassenen Sortimente, Apotheken, Einrichtungen mit Sanitätsbedarf sowie zum Erwerb von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Tankstellen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf und Buchhandel, Einzelhandel für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf, Fahrradgeschäfte, Handwerk und Handwerkerbedarf und Großhandel, Gaststätten u.ä. (nur Lieferung oder Abholung)

In Berlin dürfen neben Bau- und Gartenbaugeschäften auch Fahrradgeschäfte öffnen – dies ist in vielen anderen Bundesländern nur für Fahrradwerkstätten der Fall. 

Rechtstext und FAQ des Landes 

Brandenburg

Verboten: Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für Publikumsverkehr, Dienstleister/Handwerker/handwerksähnliche Betriebe (wenn Mindestabstand nicht möglich), Gaststätten u.ä., Clubs/Kneipen u.ä.

Ausnahmen: Einzelhandel für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte (mit Beschränkung auf die für den Einzelhandel in dieser Verordnung zugelassenen Sortimente), Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfshandel, den Großhandel, auch Outlet-Center (soweit entsprechende Waren vertrieben werden), Gaststätten u.ä. (Außerhausverkauf für tägl. Bedarf)

Brandenburg zeigt sich durchschnittlich, auch hier darf der Bau- und Gartenbauhandel öffnen.

Rechtstext und FAQ des Landes

Bremen

Verboten: Öffnung von Gaststättengewerbe aller Art, aller Verkaufsstellen des Einzelhandels, von Dienstleistern und Handwerkern 

Ausnahmen: Dienstleistung und Handwerk (nur Erbringung beim Kunden, Lieferung, Abholung, Nach Terminvergabe auch einzeln in Räumen des Anbieters, jedoch insgesamt nicht, wenn Mindestabstand nicht möglich), Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Kioske, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel

In Brandenburg haben nicht nur auch Bau- und Gartenbaumärkte geöffnet, Dienstleister dürfen hier auch dann ihrer Tätigkeit nachgehen, wenn ein Kundentermin in deren Räumen erfolgt. Dieser muss jedoch vorher vereinbart worden sein, außerdem muss es sich um einen Einzeltermin handeln und das Ansammeln von Menschen vor den Räumen muss unterbleiben.

Rechtstext und FAQ des Landes

Hamburg

Verboten: Öffnung aller Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr, Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege

Ausnahmen: Bestellte Ware abholen, Autoreinigung, Autovermietungsstation, Baumärkte, Berufsbekleidung, Blumengeschäfte, Brennstoffhandel, Copy-Shops, Einkaufs-Center (beherbergte Läden ggf. anders), Fachhandel Lebensmittel, Fahrradwerkstatt, med. Fußpflege, Gärtnerei, Handy-Laden, Hofverkauf, Hörakustiker, Hundesalon, Hundetrainer, Kiosks, Mischbetriebe Handwerk, Mischbetriebe Verkaufsstellen (wenn v.a. zulässige Waren verkauft), Optiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Paketannahme/-ausgabe, Pfandleiher, Pflanzenhandel, Schiffsausstatter, Tapeten/Teppiche/Homeware, Umzugsunternehmen, Werkstätten allg., Wochenmarkt, Zahntechniker

In Hamburg dürfen auch Handy-Läden, Hundesalons (Hundeschulen jedoch nicht) oder Baumärkte öffnen. Hinsichtlich der Dienstleistungen und sonstiger Betriebe wie dem Handwerk gibt es in den Allgemeinverfügungen nur wenige spezielle Vorgaben. Dienstleistungen im Bereich Körperpflege sind auch hier auf Grund der fehlenden Möglichkeit, einen Mindestabstand zwischen Personen einzuhalten, verboten. Ansonsten soll laut der neuesten Allgemeinverfügung der Mindestabstand von 1,5m nur insofern eingehalten werden, als dass es die räumlichen Bedingungen zulassen – gleichwohl sollte der Mindestabstand natürlich grundsätzlich gewährleistet werden.

Rechtstext I, Rechtstext II und Auslegungshilfe des Landes

Hessen

Verboten: Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere auch Fabrikläden. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, Copyshops, Eisdielen/Bars/Kneipen etc. (Schwerpunkt hier nicht auf Speisen)

Ausnahmen: Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Tankstellen und Tankstellenshops, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Poststellen, Waschsalons, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Zeitungsverkauf, Blumenläden, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel und Online-Handel, Gaststätten/restaurants u.ä. (Abholung/Lieferung von Speisen), Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten 

In Hessen gibt es vergleichsweise große Freiheiten – so dürfen Blumenläden und sogar Tabakfachgeschäfte öffnen. Auch Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, ohne besondere Einschränkungen erlaubt, sofern wie üblich entsprechende Hygienemaßnahmen getroffen werden. Eisdielen, Bars & Co. allerdings sind zu schließen und dürfen auch keine Lieferung oder Abholung anbieten.

Rechtstext und Auslegungshilfe des Landes

Mecklenburg-Vorpommern

Verboten: Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege, Bau- und Gartenbaumärkte (außer B2B, Lieferung+Abholung B2C/B2B möglich), Buchhändler, Imbisse/Eisläden/Gaststätten (Außerhausverkauf bei elektronischer oder telefonischer Bestellung erlaubt), Ergotherapeuten, E-Zigarettenshops, Fahrschulen, Hundeschule/-trainer, Teichwirtschaften 

Ausnahmen: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Autohaus mit Werkstatt, Autoreinigung, Autovermietung, Bäckereien, Bauhandwerker, Bauleiter, Bestatter, Betriebliche Tätigkeiten bei geschlossenen Läden (Renovierung, Inventur, Training des Personals), Blumenläden, Brennstoffhandel, Copy-Shops, Drogerie, Einkaufs-Center (beherbergte Läden ggf. anders), Fahrradläden mit Werkstatt, Finanzanlagenvermittler, Fleischereien, Fotograf, Gebäudereinigung, Großhandel, Handyläden, Hörgeräteakustiker, Hundebetreuung und -salon, Immobilienmakler, Jägerbedarf (nur Verbrauchsmaterial, Landmaschinenreparatur, Lebensmittelfachgeschäfte, Möbellieferung und Montage, Lotto (sofern betrieben mit erlaubtem Gewerbe), Monteure für Rauchmelder etc, Optiker, Personal Trainer (Microcoaching), Pfandleiher, Raumausstatter (Handwerk), Reisebüros, Süßwarengeschäfte, Tabakwaren, Waschsalons 

Mecklenburg-Vorpommern klärt ausgiebig darüber auf, welche Ausnahmen es vom allgemeinen Öffnungsverbot gibt. Blumenläden dürfen hier genauso öffnen wie Tabakwarengeschäfte oder Läden für Jägerbedarf. Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, auch mit angeschlossenem Verkauf, dürfen abgesehen von wenigen Ausnahmen insbesondere im Bereich Körperpflege ihren Betrieb fortsetzen.

Rechtstext und Auslegungshilfe des Landes

Niedersachsen

Verboten: Bars/Clubs/Kneipen u.ä., Spezialmärkte,Outlet-Center, Verkaufsstellen d. Einzelhandels (insbesondere Eisdielen, Tabakgeschäfte u.ä.), Imbisse, Friseure/Kosmetikstudios u.ä.), Reisebüros, Telefonshops

Ausnahmen: Einzelhandel für Lebensmittel, Sonderpostenmärkte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste (Lebensmittel u.ä.), Online-Handel (kontaktlose Lieferung, keine Abholung), Imbisse und Co. bei Außerhausverkauf (spez. Hygienevorschriften), Getränkemarkt, Apotheken/Sanitätshäuser u.ä., Drogerien, Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Baumärkte (B2B, Lieferung auch B2C, Abholung aber nicht), Tierbedarf, Großhandel (B2B), Landhandel (Dünger etc.), KFZ-Werkstätten, Fahrradreparatur, Autovermietung, Lieferung von Möbeln und Montage, betriebl. Tätigkeiten bei geschlossenen Läden, KFZ-Schilderläden 

Niedersachsen scheint restriktiv zu sein, was die Abholung von Waren anbelangt. So wird in der Auslegungshilfe darauf hingewiesen, dass Lieferung und Abholung primär für Essen, Getränke und lebenswichtige Güter vorgesehen ist. Im Hinblick auf den Online-Handel wird ausdrücklich angemerkt, dass die Abholung durch Kunden aus Warenlagern oder einer Verkaufsstelle untersagt ist!  

Informationen

Nordrhein-Westfalen

Erlaubt: Betrieb von Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfsmärkten, Einrichtungen des Großhandels, Floristen und Bau- sowie Gartenbaumärkte, Handwerk und Dienstleister (Verkauf in Ladengeschäft hier jedoch vor Allem nur in Verbindung mit gleichzeitiger Erbringung einer handwerkl. oder Dienstleistung, Mindestabstand muss gegeben sein), Belieferung und Außerhausverkauf von Speisen und Getränken durch Restaurants, Cafés, Eisdielen, Imbisse und Co. 

Nordrhein-Westfalen benennt in der Verordnung die Betriebe ausdrücklich, welche weiterhin zulässig sind und zählt verbotene Tätigkeiten nur ausnahmsweise auf. Es müssen geeignete Hygienemaßnahmen getroffen werden. Der Online-Handel ist erlaubt, und hier auch die kontaktlose Abholung der bestellten Ware. Auch Handwerk und Dienstleistung sind prinzipiell erlaubt, in deren Ladengeschäften allerdings darf ein Verkauf im Verbindung mit einer handwerklichen Leistung oder Dienstleistung stattfinden. Auch der Verkauf von nötigem Zubehör ist erlaubt (Bsp. Hörgerätebatterien). Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann (insb. Dienstleistungen im Bereich Körperpflege) sind im Grundsatz nicht gestattet.

Rechtstext und FAQ des Landes

Rheinland-Pfalz

Verboten: Bars/Clubs/Kneipen/Restaurants/Mensen/Eisdielen u.ä., Messen/Ausstellungen/Spezialmärkte u.ä., Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege, und alles, was nicht ausdrücklich ausgenommen ist 

Ausnahmen: Abhol-, Liefer-, Bringdienste, Einzelhandel für Lebensmittel/Getränke/Drogerien, ggf. Wochenmarksstände, Apotheken/Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen, Banken/Sparkassen, Zeitungsverkauf, Bau-/Gartenbau-/Tierbedarfsmärkte, Großhandel, Dienstleister und Handwerker (wenn Versorgung der Bevölkerung auch Unterschreitung des Abstandes nötig macht)

Rheinland-Pfalz zeigt sich durchschnittlich.

Rechtstext und Auslegungshilfe des Landes

Saarland

Verboten: Betrieb von Gaststätten u.ä. (ausgenommen Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen), Betriebe, die zur nicht notwendigen Verrichtung d. tägl. Lebens dienen, grundsätzlich Ladengeschäfte des Einzelhandels, Dienst- und Handwerksleistungen (aber Ausnahme: Erbringung außerhalb Ladenlokal erlaubt)

Ausnahmen: Lebensmittelhandel, auch Getränke- und Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Garten- und Baumärkte sowie Tierbedarfshandel, Banken, Apotheken, Drogeriemärkte und Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Post und sonstige Annahmestellen des Versandhandels, Tankstellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungskioske, Online-Handel

Im Saarland besteht die Besonderheit, dass Dienstleistungen und Handwerksleistungen nicht in Ladenlokalen durchgeführt werden dürfen, wenn es dabei Publikumsverkehr gibt. Die Erbringung der Dienstleistung oder des Werks außerhalb des Ladenlokals ist gestattet.

Rechtstext des Landes

Sachsen

Verboten: Geschäfte sind grundsätzlich geschlossen, Handwerksgeschäfte mit angeschlossenem Geschäft, Dienstleistungen im Bereich Körperpflege

Ausnahmen: Dienst- und Handwerksleistungen (wenn beruflich, ohne Publikumsverkehr), Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und der Großhandel (Für diese Ausnahmen sind Sonntagsverkaufsverbote ausgesetzt), Wochenmärkte

Für den Außerhausverkauf besteht eine zeitliche Beschränkung (6:00 Uhr bis 20:00 Uhr), Lieferung und Abholung ist zeitlich unbeschränkt möglich. Dienst- und Handwerksleistungen dürfen nicht mit Publikumsverkehr einhergehen. Bau- und Gartenbaumärkte sind nicht geöffnet.

Rechtstexte und FAQ des Landes

Sachsen-Anhalt

Verboten: Öffnung von Ladengeschäften insgesamt verboten, auch von Dienstleistungen im Bereich Körperpflege

Ausnahmen: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post‐ und Paketstellen (Filialen, Serviceagenturen und Annahmestellen der Deutschen Post AG und anderer Dienstleister wie Hermes, GLS, DPD, „Hermes“, „DPD“, „UPS“, „GLS“, „MZZ‐Briefdienst“, „biber post“, „Pin AG“ etc.), Tierbedarf, Bau‐ und Gartenmärkte, Großhandel, Tankstellen und Kfz‐Teileverkaufsstellen, Buchhandel, Zeitungs‐ und Zeitschriftenhandel, Wochenmärkte, der Betrieb von Lebensmittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen, Waschsalons, der Online‐Handel und Abhol‐ und Lieferdienste, Tätigkeit von Handwerkern 

In Sachsen-Anhalt dürfen Handwerker ohne besondere Einschränkung ihrer Tätigkeit nachgehen, auch Baumärkte haben geöffnet.

Rechtstext und FAQ des Landes

Schleswig-Holstein

Verboten: Es gilt eine Schließungsanordnung für sämtliche Geschäfte, Bars/Clubs/Kneipen/Cafés etc.

Ausnahmen: Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen für den tägl. Bedarf und Lieferung erlaubt, Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln), Großhandel, Dienstleister/Handwerker (ohne engen pers. Kontakt zu Kunden, Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör)

Rechtstext und Positivliste des Landes

Thüringen

Verboten: Schließung des Einzelhandels inkl. Fabrikläden und Hersteller-Direktverkaufsstellen, Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege angeordnet

Ausnahmen: Lebensmittelhandel einschließlich Bäckereien und Fleischereien, Getränke-, Wochen- und Supermärkte sowie Hofläden, Banken und Sparkassen, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG und Paketstellen von Logistikunternehmen, Abhol- und Lieferdienste, Wäschereien und Reinigungen, Kfz- und Fahrrad-Teileverkaufsstellen, Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, der Fernabsatzhandel, der Großhandel, Dienstleistungen/Handwerksbetriebe grds. zulässig (aber Ausnahmen), Gaststätten (nur Außerhausverkauf)

In Thüringen ist die Tätigkeit von Dienstleistern und Handwerkern grundsätzlich erlaubt, es gelten jedoch die üblichen branchenspezifischen Ausnahmen. 

Rechtstext und FAQ des Landes

 

Haben Sie eine Ergänzung? Melden Sie sich gern über das Kontaktformular.

Kommentare  

#4 Redaktion 2020-04-06 07:48
Sehr geehrter Herr Schrader,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Baumärkte werden in einigen Bundesländern mit der Begründung geöffnet, dass diese Waren für die Grundversorgung anbieten. Nimmt man das so an, spricht damit ein gewichtiger Punkt gegen die Schließung. Natürlich spielen andererseits auch die hygienischen Zustände in den Geschäften eine Rolle, die die Möglichkeit einer Infektion so gut es geht minimieren sollten. Dass hier gegebenenfalls noch einmal nachjustiert wird, ist gut möglich.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#3 Klaus U. Schrader 2020-04-04 11:50
Sehr geehrter Herr Dreyer,
warum dürfen vieler Orts Baumärkte, Garten- und Blumenmärkte öffnen und ohne jede Zugangsbeschränkung
verkaufen.
Dem kleinen "normalen" Einzelhandel, keine lebenswichtigen Artikel verkauft muss geschlossen sein.
Ich darf im Baumarkt Arbeitshandschu he aber im Fachhandel für Motorrad-Zubehö r keine Sicherheitshand schuhe zum Motorrad-/Rolle rfahren kaufen!
Hier wird doch mit zweierlei Mass gemessen?
Oder haben die Obi's, Toom's und alle anderen Märkte einfach eine bessere Lobby?
Sollten gar unsere Politiker -die in dieser Krise, gemeinsam sehr viel richtig gemacht haben-, nicht bis zum Ende gedacht haben?
Wenn die Politik dem dem Bürger mit Ausgangssperren drohen, dann sollten auch diese Märkte geschlossen werden!
Es ist unfassbar, was sich momentan in Baumärkten abspielt!!!

Vielleicht könnten Sie diese Info, zur Überprüfung, mal in Richtung Berlin weiterleiten.
Vielen Dank
und freundliche Grüße

Klaus U. Schrader
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#2 Michael Weber 2020-04-02 13:22
Baumärkte in Niederdachsen dürfen anscheindend am Wochenende wieder öffnen.
s. hier: www.diyonline.de/.../48
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#1 Lutz Gudehus 2020-04-02 12:27
Sehr geehrter Herr Dreyer,

vielen Dank für die Erstellung Ihrere Übersicht. Ich möchte noch um eine Ergänzung bitten: In allen Bundesländern dürfen Physiotherapiep raxen geöffnet haben. Siehe auch physio-deutschland.de/.../...

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit gesunden Grüßen

Lutz Gudehus
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