Coronaschutzimpfung

Impfstatusabfrage durch Arbeitgeber wird ausgeweitet

Veröffentlicht: 03.09.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 03.09.2021
Impfausweis

Vor ein paar Tagen herrschte noch Uneinigkeit darüber, ob der Impfstatus abgefragt werden darf. Nun soll es zumindest in einigen Bereichen möglich sein. 

Die Große Koalition hatte sich darauf geeinigt, dass eine Abfrage des Impfstatus ausgeweitet werden soll. Bisher war es Arbeitgebern nur in Kliniken möglich, den Impfstatus der Angestellten abzufragen. In besonders sensiblen Bereichen, wie der Altenpflege und der Kinderbetreuung, soll das zukünftig auch möglich werden. Das gab Jens Spahn gegenüber dem Spiegel bekannt. Den Beschäftigten seien in den Bereichen Menschen anvertraut, die einen besonderen Schutz brauchen, so der Gesundheitsminister. 

Konkret soll sich das Auskunftsrecht nun auf Schulen, Kitas und Pflegeheime ausweiten. Eine Auskunftspflicht in anderen Bereichen, wie zum Beispiel Großraumbüros kommt zurzeit nicht in Betracht.

Lockere Quarantäneregeln für Schüler im Gespräch

Der Bundesgesundheitsminister sprach sich außerdem für eine Lockerung der Quarantäneregel für Schüler aus. Bisher sei es so, dass nach einem Corona-Fall die ganze Klasse in Quarantäne muss. Dies könnte reduziert werden auf die unmittelbaren Sitznachbarn, wenn alle Maske getragen haben.

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