Ab 31. August

Amazon: Automatische Rücksendegenehmigung wird ausgedehnt

Veröffentlicht: 29.08.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 29.08.2022
Frau mit Paket auf Sofa

Es kommt zu Änderungen für Amazon-Verkäufer: Ab dem 31. August werden Rücksendeanträge in bestimmten Produktarten automatisch seitens des Marktplatz-Betreibers akzeptiert. Damit sollen effiziente Abläufe und ein einheitliches Einkaufserlebnis sichergestellt werden. Darunter befinden sich auch „sensible“ Kategorien, etwa Produkte, die als Gefahrgut oder Hygieneprodukt klassifiziert wurden. Wir wurden gefragt: Müssen Händler solche Produkte damit nun zwingend zurücknehmen? 

Automatische Genehmigung der Rücksendung: Diese Produktarten sind betroffen

Über die Änderung bestimmter Produktausnahmen für automatische Rücksendegenehmigungen informierte der Marktplatz insbesondere über das Forum der Sellercentral. Demnach werden ab dem 31. August 2022 Rücksendeanträge durch Amazon automatisch bestätigt, die folgende Produktarten betreffen: 

  • Artikel, die von Amazon als „Gefahrgüter“ klassifiziert sind
  • Produktunterkategorien professionelle medizinische Produkte und professionelle zahnmedizinische Produkte
  • Produktkategorien Lebensmittel & Getränke und Wein
  • Produktkategorien Video, Videospiele, Software und DVD
  • Artikel, die von Amazon als „Hygieneprodukt“ klassifiziert sind, aus den Produktkategorien Baby, Beauty, Drogerie & Körperpflege und elektronische Geräte für die Körperpflege

Von den automatischen Rücksendegenehmigungen weiterhin ausgenommen seien: 

  • Amazon Custom (personalisierte Produkte)
  • Handmade
  • Frische Schnittblumen und Blumensträuße

In diesen Kategorien muss die Rücksendung manuell geprüft und genehmigt werden. Weitere Produktarten sind bereits länger von der automatischen Rücksendegenehmigung betroffen. 

Bereits vor einem Jahr, als die automatische Genehmigung für die ersten Produktarten eingeführt worden war, gab es kritische Händlerstimmen. Auch jetzt existieren einige Kommentare zu der Meldung von Amazon. Die drehen sich etwa um die betroffenen Produktarten: So wird teilweise befürchtet, dass Händler damit nun gezwungen sind, auch solche Produkte zurückzunehmen, die z. B. vom Widerrufsrecht ausgenommen seien – etwa gebrauchte Sextoys oder halb verspeiste Lebensmittel. 

 Amazon: Keine Änderung der Rückgaberichtlinien oder der Regeln zum Widerrufsrecht

Doch stimmt das? Werden durch die automatischen Genehmigungen unter Umständen geltende Rechtslagen ausgehebelt?  

Die Antwort lautet: Nein. Wie Amazon seiner Information nachschießt, würde diese Neuerung keine Änderung der Rückgaberichtlinien selbst oder der Regeln zum Widerrufsrecht darstellen. Würde ein Kunde gegen die Regeln zum Widerrufsrecht verstoßen, etwa indem ein benutzter Hygieneartikel zurückgesendet werde, könnten Händler das bei der Erstattung reklamieren – diese also kürzen oder ganz aussetzen. Dabei sei es auch weiterhin möglich, mit Kundinnen und Kunden zu kommunizieren oder für niedrigpreisige Artikel die Erstattung ohne Warenrücksendung zu aktivieren. 

Übrig bleibt für betroffene Online-Händler dann jedenfalls die Kommunikation in jenen Fällen, in denen es zur Rücksendung kommt, die aber nicht von etwaigen Rückgaberechten gedeckt ist. 

Sie haben Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt? Berichten Sie gerne unten in den Kommentaren. 

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