Sammeln von Gesundheitsdaten

Wieder Datenschutzklage gegen Meta

Veröffentlicht: 13.09.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 13.09.2023
Facebook

Wieder einmal landet Meta vor Gericht. Diesmal wird der Konzern in den USA verklagt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, mit dem Programm Facebook Pixel personenbezogene Gesundheitsdaten, ohne die Einwilligung der Betroffenen, gesammelt zu haben, wie Heise berichtete. Bei Facebook Pixel handelt es sich um einen JavaScript Code, der auf Webseiten eingebunden wird und das Verhalten der Besucher mit dem jeweiligen Facebook-Konto verknüpft wird. Die gesammelten Daten werden dann unter anderem genutzt, um personalisierte Werbung zu schalten. 

Mindestens 664 medizinische Einrichtungen

Die Klage geht von fünf anonymen Kläger:innen aus, die Meta vorwerfen, Facebook Pixel sei in den Patientenportalen verschiedener Gesundheitsdienstleister eingebettet, sodass gesundheitsbezogene Daten gesammelt werden. 

In der Klageschrift war die Rede von mindestens 664 medizinischen Einrichtungen, die das Programm nutzen würden. Die Daten sollen dort gesammelt worden sein, ohne dass es eine Zustimmung der Betroffenen gab. Wenn sich die Vorwürfe als wahr erweisen, würde das Vorgehen sowohl gegen die Datenschutzgesetze der USA, als auch gegen Metas eigene Datenschutzrichtlinien verstoßen. 

Meta weist Vorwürfe zurück

Meta ist hingegen der Ansicht, dass die Kläger:innen nicht hinreichend nachgewiesen haben, inwieweit der Konzern die Nutzerdaten sammelt. 

Der zuständige US-Richter gab allerdings an, dass die von Meta gesammelten Daten als „Kommunikationsinhalt“ zu werten sind. In der Beweisaufnahme muss dann geklärt werden, was Metas Absicht dabei war und welche Schritte unternommen wurden, um den Erhalt von Gesundheitsinformationen zu verhindern. Auch ob es eine Einwilligung seitens der Krankenhäuser gab, ist noch unklar. 

Facebook Pixels stand in der Vergangenheit schon häufiger in der Kritik. Experten fanden heraus, dass das Tool bei der Untersuchung von 100 Krankenhauswebseiten auf 33 Seiten zum Einsatz kam. Dabei wurden Name des Patienten, Daten über Termine und die IP-Adresse getrackt werden. Die Krankenhäuser gaben an, nicht von dem Tracking gewusst zu haben. 

Das Einsetzen eines solchen Tools auf der Webseite von Krankenhäusern und das Tracken von gesundheitsbezogenen Daten verstößt gegen den Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA). Dieses Gesetz wurde zum Schutz sensibler Patientenakten vom US-Gesundheitsministerium erlassen.

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