Influencer:innen oder Contentcreator:innen, die sich selbst oder Waren und Dienstleistungen (anderer) gewerblich auf Instagram präsentieren, müssen ein Impressum vorhalten. Das ist nichts Neues. Seit einer Weile gibt es jedoch ein kleines Update im Gesetz, welches alle betrifft, die Videocontent bei Instagram & Co. veröffentlichen.
Kommerzielle Accounts in den sozialen Medien geben standardmäßig an:
Anleitung zur Einbindung des Impressums bei Instagram gefällig? Der Händlerbund hat sie!
Alle kommerziell tätigen Accountinhaber, die
müssen Angaben zur zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde machen. Damit sind die Landesmedienanstalten des jeweiligen Bundeslandes gemeint, in dem die Verantwortlichen des Accounts ihren (Wohn-)Sitz haben.
Unter Videos versteht man
Hat eine Influencerin beispielsweise ihren Wohnort in Freiburg, würde das Impressum um folgenden Passus erweitert werden: „Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Telefon: +49 711 66991-0, Telefax: +49 711 66991-11, E-Mail: info@lfk.de“.
Betroffen von dieser Erweiterung sind auch alle anderen sozialen Medien wie YouTube, Facebook, Twitter, Snapchat, Patreon, Pinterest, Vimeo, TikTok, Twitch, Tumblr etc. mit entsprechendem Videocontent, der die Voraussetzungen erfüllt.
Uns erreichte die Bitte einzelner Landesmedienanstalten, dass deren Kontaktdaten (Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse) bitte aus dem Impressum entfernt werden. Der Grund dafür seien irrtümliche Nachfragen zu Bestellungen und Reklamationen bei den Medienanstalten. Damit stets der richtige Ansprechpartner kontaktiert wird, sollten die Kontaktdaten der Landesmedienanstalten ggf. im Impressum aktualisiert werden.
Händlerbund-Mitglieder haben bereits aktualisierte Rechtstexte erhalten und wurden kürzlich auch darüber informiert.