Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2015

Veröffentlicht: 01.07.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 31.07.2015

Im Juni konnten wir einen Geburtstag feiern: 1 Jahr Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Viele Händler können sich sicherlich noch genau erinnern, wie sie in einer Nacht vom 12. auf den 13. Juni vor ihren Computern geschwitzt haben. Welche rechtlichen News es noch im Juni gab, lesen Sie in unserem Monatsrückblick.

Justitia(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

Hoch, höher am höchsten! Neue Rechtsprechung zu Werbung mit Spitzenstellung

Ein wirklich kurioses Urteil kam im Juni aus Köln. Es ging um die für den Laien doch eher theoretische Frage, was denn der Unterschied zwischen „Höchstpreisen“ und „Top-Preisen“ ist.

Auch wenn sie mittlerweile an der Tagesordnung sind, muss der beworbene „Sparpreis“, „Superpreis“, „Preisknüller“ tatsächlich im Bereich des unteren Preisniveaus angeboten werden. Bei einem beworbenen „Top-Preis“ muss es sich tatsächlich um ein überdurchschnittlich gutes Angebot handeln. Ein „Höchstpreis“ beim Ankauf setzt voraus, dass der Werbende mit seinen Einkaufspreisen zur Spitzengruppe gehört; dass im Einzelfall auch einmal ein höherer Preis geboten wird, kann und muss nicht ausgeschlossen sein.

Rechtstexte im Fließtext sind abmahnbar

Der Gesetzgeber hat mit den zahlreichen gesetzlichen Informationspflichten bezweckt, dass Verbraucher transparent und schnell über ihre bestehenden Rechte und Pflichten informiert werden. Besteht eine Widerrufsbelehrung aus einem einzigen Fließtext ohne erkennbare Überschriften und Absätze, gibt auch der bemühte Verbraucher nach kurzem Lesen auf.

Ähnlich sah dies jetzt auch das Landgerichts Ellwangen: Rechtstexte im Fließ-/ oder Blocktext sind nicht transparent und deutlich genug, um den Verbraucher zu belehren. Online-Händler sollte ihre Rechtstexte daher so formatieren, dass klare Absätze zwischen den einzelnen Klauseln zu erkennen und die Überschriften möglichst allein gestellt sind. Nur so wird dem Deutlichkeits- und Transparenzgebot ausreichend Rechnung getragen.

Rechtsmissbräuchliche Facebook-Abmahnungen: Keine strafrechtliche Verurteilung

Ab 2012 machte die Regenstauder Systemhaus Revolutive Systems (vormals Binery Services) von sich reden, indem das Unternehmen massenhaft Abmahnungen wegen eines fehlendes Facebook-Impressums versendet hat. Mittlerweile wurden diese Abmahnungen für unzulässig erklärt.

Das Landgericht Amberg hat die die beiden IT-Spezialisten Florian B. und Marco H. sowie ihren damaligen Rechtsanwalt Hans-Werner K. nun in einem Strafprozess vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetruges freigesprochen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Newsportal haftbar für rechtswidrige Kommentare!?

Kommentieren, Meinungen teilen und Erfahrungen berichten… Aktivitäten die Nutzer im Internet tagtäglich, teilweise sogar unzählige Male tun. Doch was dabei herauskommt, ist nicht immer rechtlich unbedenklich. Die Frage, wer wann und wie für von Nutzern erstellte Inhalte haftet, ist nun sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelandet.

Veröffentlicht ein Newsportal einen kontroversen Beitrag und ruft geradezu zu grenzwertigen Kommentaren auf, hätte man mit drohenden rechtswidrigen Kommentaren rechnen müssen. Treten offensichtliche Beleidigungen auf, müssen die Kommentare entfernt werden. Alles zur aktuellen deutschen Rechtslage gibt es hier.

Zahlreiche Abmahnungen wegen „PU-Leder“ oder „Textilleder“

Wird ein Produkt als „Leder“ beworben, muss das Erzeugnis auch tatsächlich aus Leder bestehen. Handelt es sich um ein anderes Material, welches in der Beschaffenheit, Struktur, Oberfläche, Aussehen oder in anderen Eigenschaften lediglich lederähnlich ist, besteht die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher. Solche irreführende Bezeichnungen sind wieder häufig Gegenstand von Abmahnungen.

Auch „PU-Leder“ oder „Textilleder“ sind solche Bezeichnungen, die suggerieren, es handle sich um eine bestimmte Echtlederart. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch nicht um echtes Leder. Der Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. hat neben einigen anderen Online-Händlern bereits zahlreiche Abmahnungen in diesem Bereich ausgesprochen.

Happy Birthday - Ein Jahr Verbraucherrechterichtlinie

Mitte des Monats hatte ein Gesetz Geburtstag, das vielen Online-Händlern wahrscheinlich schlaflose Nächte bereitet hat. Die Nacht vom 12. auf den 13. Juni brachte um Punkt 0:00 eine neue Gesetzesänderung mit sich, die den E-Commerce auf den Kopf gestellt hat. Die vorab in den Medien teilweise prophezeite Abmahnwelle ist glücklicherweise ausgeblieben.

Der EuGH zu den Beweisregeln im Gewährleistungsrecht

Ein weiteres Urteil kam im Juni von einem der bedeutendsten Gerichte in Europa. Es ging um die Frage der Beweislastverteilung nach Auftreten eines Mangels und welche Umstände der Verbraucher beweisen muss.

Wer wegen eines Defektes vom Kaufvertrag zurücktreten will, muss das Vorliegen der folgenden Tatsachen nachweisen: Der Verbraucher muss den Beweis erbringen, dass das verkaufte Gut nicht vertragsgemäß ist. Außerdem muss der Verbraucher beweisen, dass die Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar geworden ist.

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