Wir wurden gefragt: An welche Adresse müssen Kunden die Waren zurücksenden?

Veröffentlicht: 29.06.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.06.2016

Je größer der Online-Shop, desto größer der Bedarf an Lager- und Versandfläche. Nicht immer ist es dann mehr möglich, Haupt- bzw. Verwaltungssitz in einem Gebäude mit dem Logistikbereich unterzubringen. An welche Adresse sollen Kunden also die bestellte Ware im Widerrufsfall zurücksenden?

© Jan Engel / Fotolia.com

Verschiedene Rücksendeadressen möglich?

Noch bis 2014 bestand für Online-Shops mit einem ausgelagerten Versandlager die Möglichkeit, mehrere Adressen in der Widerrufsbelehrung zu nennen. Weichen Versandlageradresse und Adresse des Hauptsitzes voneinander ab, reichte ein ausdrücklicher Hinweis in der Widerrufsbelehrung, dass der Widerruf „durch Rücksendung der Sache aus logistischen Gründen nur an die genannte Adresse erfolgen kann“.

Seit gut zwei Jahren ist diese Möglichkeit der Gestaltung der Widerrufsbelehrung für Händler verändert worden.

Rücksendung an Hauptsitz

Das aktuelle Widerrufsrecht sieht vor, dass der Verbraucher seine Waren an die im Impressum angegebene Adresse (= Hauptsitz) zurücksendet. Zwar können Online-Händler eine zusätzliche Adresse nennen, an die die Rücksendung alternativ erfolgen kann. Die Betonung muss hierbei jedoch auf „eine“ und „zusätzliche“ liegen.

Hierzu regelt das gesetzlich vorgeschlagene Gestalungsbeispiel zur Widerrufsbelehrung „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben.“

Die zusätzliche Rücksendemöglichkeit ist jedoch unverbindlich und muss vom Kunden nicht genutzt werden. Es bleibt also abzuwarten, ob der Gesetzgeber hier eine andere Lösung zulässt bzw. die Gerichte anders entscheiden. Solange müssen sich Online-Händler aber an den Gesetzeswortlaut halten, und die Rücksendung auch außerhalb des Lagers (z.B. den Büroräumen an einem anderen Ort) entgegennehmen.

Antwort:

Die Antwort hängt von der konkreten Widerrufsbelehrung ab. Der Regelfall ist die Rücksendung an den im Impressum genannten Sitz. Zusätzlich kann an eine weitere Adresse zurückgesendet werden, die der Händler ergänzen kann.

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