Themenreihe Teil 3

Geoblocking-Verordnung: Was passiert mit der Vertragsfreiheit?

Veröffentlicht: 10.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 27.11.2018

Eine oft gestellte Frage im Zusammenhang mit der Geoblocking-Verordnung ist der Kontrahierungszwang: Werden Händler mit der neuen Verordnung dazu verpflichtet, mit jedem Seitenbesucher Verträge zu schließen? Wir haben die Antwort.

Hand kommt aus dem Bildschirm eines Notebooks und schüttelt eine andere Hand.
© Iaroslav Neliubov - shutterstock.com

Händler sollen im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit weiterhin entscheiden können, mit wem sie kontrahieren, also einen Vertrag abschließen. In Nummer 18 der Erwägungsgründe zur Geoblocking-Verordnung heißt es zur Vertragsfreiheit:

„Allerdings sollte das Verbot der Diskriminierung beim Zugang zu Online-Benutzeroberflächen nicht so aufgefasst werden, als ergäbe sich daraus für die Anbieter eine Verpflichtung zur Tätigung eines Geschäfts mit Kunden.”

Die EU erkennt sehr wohl, dass Verkäufer gute Gründe haben, Verträge mit bestimmten Personen auf Grund des Wohnsitzes nicht zu schließen. Daher soll durch die Geoblocking-Verordnung die Vertragsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Es geht lediglich um die Schaffung eines potenziellen Zugangs zu Waren innerhalb des Binnenmarktes.

Anreiz zum Handel im Binnenmarkt

Auf der einen Seite will die Verordnung durch das Verbot des Geoblockings also erreichen, dass jeder aus jedem EU-Mitgliedstaat einen unbeschränkten Zugriff auf Online-Shops hat; auf der anderen Seite will die EU die Händler aber nicht dazu zwingen, mit Hinz und Kunz Verträge schließen zu müssen. Die Verordnung soll vor allem ein Anreiz sein.

Händler sollen dadurch eher angeregt werden, ihr Geschäft auf den kompletten Binnenmarkt auszuweiten. Der Anreiz besteht darin, dass zunächst nur das Geoblocking verboten wird, dem Händler darüber hinaus aber keine gravierenden Pflichten auferlegt werden. So kann er gewissermaßen testen, ob vielleicht Personen aus einem anderen Land ein Interesse an seinem Produkt haben. Besteht ein solches Interesse, kann das den Händler dazu animieren, seinen Handel aktiv auszuweiten. So soll der Binnenmarkt nachhaltig gestärkt werden.

Folgen

Viele Händler haben die Sorge, dass sie mit der Geoblocking-Verordnung dazu verpflichtet sind, Verträge mit Kunden aus allen Mitgliedstaaten zu schließen. Damit geht vor allem die Sorge einher, den Kunden die Ware nur mit erheblichen Aufwand zukommen lassen zu können.

Diese Sorge kann den Händlern gleich doppelt genommen werden: Zum einen besteht, wie eben ausgeführt, kein Vertragszwang, zum anderen besteht aber auch keine Belieferungspflicht.

Kurz erklärt: Der Vertragsschluss

Wann ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, hängt von der Angebotsgestaltung und den AGB im Shop ab:

Bei Variante eins gestaltet der Verkäufer seine AGB so, dass der Vertrag unverzüglich nach der Tätigung des Bestellvorgangs zu Stande kommt: Der Käufer erhält nach der getätigten Bestellung unverzüglich eine – meist automatisierte – E-Mail, in welcher ihm die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird. 

Bei Variante zwei sind die Vertragsbedingungen so gestaltet, dass die automatische E-Mail, die nach dem Bestellvorgang abgesendet wird, den Vertragsschluss noch nicht begründet. Sie bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung. Der Vertragsschluss kommt durch eine weitere Nachricht zu Stande, in der die Ausführung oder Lieferung der Bestellung bestätigt wird.

Einen Sonderfall nimmt die Möglichkeit der Sofortzahlung ein: Bietet der Händler eine solche Möglichkeit an, so wird der Vertrag mit der Zahlung durch den Kunden geschlossen. Grund dafür ist, dass der Händler die Zahlung erst dann vom Kunden verlangen kann, wenn der Vertrag geschlossen ist. Bei Sofortzahlsystemen wie Paypal erfolgt die Zahlungsaufforderung aber direkt bei der Bestellung. Bietet der Händler eine solche Möglichkeit an, ist er also bereits mit der Zahlung gebunden. Dies muss klar aus den AGB hervorgehen.

Die Themenreihe zur Geoblocking-Verordnung

Teil 1: Worum es geht und für wen sie gilt

Teil 2: Shop like a local

Teil 3: Was passiert mit der Vertragsfreiheit?

Teil 4: Lieferung und Transportrisiko

Teil 5: Benachteiligungsverbot in den AGB

Teil 6: Zahlungsmethoden und Zurückbehaltungsrecht

Teil 7: Der ausgerichtete Onlineshop

Teil 8: Was sich für Händler ändert

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