IHK: Bundesverfassungsgericht prüft Rechtmäßigkeit der Pflicht-Mitgliedschaft

Veröffentlicht: 31.03.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 31.03.2014

Für die meisten Unternehmen und Gewerbetreibenden gehört die Mitgliedschaft zu Industrie- und Handelskammern zum beruflichen Alltag. Viele haben sich damit abgefunden, da die Mitgliedschaft einerseits verpflichtend ist und andererseits auch Vorteile bringen kann – schließlich vertritt die IHK die Interessen ihrer Mitglieder. Dennoch gibt es schon länger Kritik an dieser Zwangszugehörigkeit. Nun soll das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft prüfen.

(Bildquelle Hammer und Waage: montego via Shutterstock)

Vor über 50 Jahren, genauer gesagt im Jahr 1962, entschied das Bundesverfassungsgericht zum letzten Mal über die verpflichtende Mitgliedschaft deutscher Unternehmen in der IHK. Damals wurde sie für zulässig erklärt. Doch seitdem hat sich die Wirtschaft grundlegend verändert und die Bedürfnisse und Strukturen sind heute andere als damals.

Zwei Unternehmen haben nach Angaben von Spiegel Online nun eine Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht-Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern eingelegt. Der Erste Senat soll daraufhin über 30 Institutionen (so zum Beispiel das Bundeskanzleramt, den Bundestag, den Bundesrat, verschiedene Ministerien sowie die Länderregierungen) bis zum 15. Mai um eine Stellungnahme angehalten haben. Ziel sei es laut Verfassungsgericht „die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen für die zu treffende Entscheidung zu verbreitern“.

Sollte die eingereichte Beschwerde angenommen werden, wäre die Pflicht-Mitgliedschaft in der IHK Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. – Und dies dürfte durchaus dem Willen vieler deutscher Unternehmen entsprechen. Aus ihren Reihen werden seit vielen Jahren immer wieder Vorwürfe laut, nach denen Beiträge verschwendet würden.

Die IHK zählt als Körperschaft des öffentlichen Rechts derzeit rund fünf Millionen deutsche Mitgliedsunternehmen.

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