Ebay zur Bilderrichtlinie: „Die Bedenken sind völlig unbegründet“ – Ausnahmeregelung kann helfen

Veröffentlicht: 14.02.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 14.02.2018

Eigentlich soll die neue Bilderrichtlinie von Ebay dabei helfen, den Datenkatalog hinter dem Marktplatz zu verbessern und die Verkäufe der Händler somit anzukurbeln. Viele Händler zeigen sich hingegen wenig erfreut. Ebay hat nun noch einmal auf die Vorteile hingewiesen und möchte bestehende Ängste mindern.

Mann findet Weg durch Labyrinth
© ra2studio – shutterstock.com

Über die neuen Bilderrichtlinien von Ebay haben wir kürzlich bereits ausführlich berichtet. Dabei geht es darum, dass Ebay-Händler ab Mai 2018 alle genutzten Bilder an Ebay unterlizenzieren müssen – so legen es die neuen AGB fest. Demzufolge brauchen Händler, die Fotos von Herstellern bzw. Lieferanten verwenden, eine erweiterte Nutzungslizenz, da sie selbst meist nur eingeschränkte Rechte an den Fotos besitzen.

In einem Interview mit OnlinehändlerNews hat Ebay nun noch einmal explizit die Vorteile der neuen Bilderrichtlinie verdeutlicht und darauf hingewiesen, dass diese in anderen Ländern längst zum Standard gehören. Auch ein Antrag im Rahmen der Ausnahmeregelung sei möglich:

OnlinehändlerNews: Für welche Fälle sind die Ausnahmeanträge gedacht?

Ebay: „Ein Ausnahmeantrag kann für einzelne Marken pro Mitgliedskonto gestellt werden. Der Ausnahmeprozess ist für Verkäufer gedacht, die in ihren Angeboten Bilder verwenden, die restriktiven Nutzungsrechten unterliegen. Wir bitten diese Verkäufer auf die Rechteinhaber zuzugehen, um neue Nutzungsbedingungen zu verhandeln. Sollte dies für einzelne Marken nicht möglich sein, kann ein Ausnahmeantrag gestellt werden.“

Die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag zu stellen, finden Sie an dieser Stelle.

Auf den Ebay-Hilfeseiten ist vermerkt, dass Händler im Rahmen eines Ausnahmeantrags „nachweisen“ müssen, dass sie „aufgrund rechtlicher Beschränkungen nicht in der Lage sind, eBay die Rechte an den Bildern einzuräumen“. Wie kann ein solcher Nachweis aussehen?

„Dies ist abhängig vom Einzelfall. Manche Verkäufer senden uns zum Beispiel eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Rechteinhabers oder einen Auszug aus dem Nutzungsvertrag.“

Wie wird über die Ausnahmen entschieden?

„Jeder Antrag wird sorgfältig geprüft, und auf dieser Basis wird individuell eine Entscheidung getroffen.“

Wie ist die grundsätzliche Reaktion der Händler auf die Ausnahmeregelung? Ist der Andrang groß? 

„Unsere Verkäufer begrüßen diese Option. Die Antragszahlen sind jedoch deutlich niedriger als erwartet.“

In Foren und Händler-Reaktionen zu den neuen eBay-Richtlinien wird häufig kritisiert, dass Händler aus China neben den Steuervorteilen nun auch von den neuen Bildänderungen profitieren, da sie künftig auf die Bilder des Katalogs zugreifen können. Hiesige Anbieter hätten demnach das Nachsehen. – Wie stehen Sie zu dieser Kritik?

„Die Lizenzklausel gilt bereits in ausnahmslos allen anderen Märkten weltweit, Deutschland ist das einzige Land, welche diese bis dato nicht hat. Diese Art von Bedenken sind ein sehr deutsches Phänomen und völlig unbegründet. Wir glauben, dass dies auf einem Missverständnis fußt. Über die Produktkennzeichnungen werden in unserem eBay-Katalog Produkte und Bilder miteinander verknüpft. Bilder werden jedoch nur Verkäufern verfügbar gemacht, die Artikel mit der gleichen Produktkennzeichnung verkaufen.

Unser Fokus liegt auf der Direktintegration mit den Markeninhabern, da dies für uns effizienter ist, um die Katalogabdeckung möglichst rasch zu erweitern. Auf Verkäuferdaten werden wir nur selektiv zugreifen, um eventuelle Lücken zu schließen.“

„Dieses ganze Bildertheater ist ein Witz“

Während sich Ebay bemüht, die Relevanz der Neuerungen bei den Händlern zu etablieren, zeugen die Reaktionen vieler Händler noch immer von massivem Unverständnis. Allein in den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Zuschriften erreicht, in denen Ebay-Anbieter ihrem Unmut Luft gemacht haben: „Dieses ganze Bildertheater ist ein Witz, nur für einen Katalog“, heißt es dort unter anderem. „Schlimmer als in der Politik, Wochen werden verschwendet für Änderungen und am Ende bringt es weder Umsatz noch finden die Kunden einen.“

Es bleibt zu hoffen, dass mit der Bereitsstellung der genannten Ausnahmeregelung einige der bestehenden Probleme gelöst werden können.

 

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