Kommentar zu Facebook und dem EuGH: Ist das euer Ernst?!

Veröffentlicht: 06.06.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 06.06.2018

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Nutzung von Facebook-Fanpages ist für viele nicht ganz nachvollziehbar. Kein Wunder, denn bei der Lektüre des Urteils kommt man nicht umhin, sich zu fragen, ob die Richter überhaupt wissen, wie es im Alltag von Unternehmen eigentlich zugeht. In dem realitätsfernen Urteil legen sie deutlich offen, dass sie keine Ahnung von der Relevanz eines unternehmerischen Facebook-Auftritts für kleine und große Händler haben – oder sich eventuell den Schwierigkeiten nicht bewusst sind, die ein solches Urteil auf die gesamte Branche darnieder bringt.

Ohne Facebook geht es nicht.

Die allermeisten modernen Anbieter, Dienstleister, Händler und Firmen aller Art besitzen auf Facebook eine Seite, um ihr Unternehmen zu präsentieren, Kunden mit Informationen zu versorgen, über Angebote und Neuerungen zu berichten und Interessierten überhaupt eine Anlaufstelle bei Fragen zur Verfügung zu stellen.

Nun sollen all diese Seiten einer Überarbeitung bedürfen. Das Urteil gibt Händlern nämlich in die Mitverantwortung und zwingt sie dazu, eine Datenschutzerklärung bei Facebook zu hinterlegen. Das Problem ist – wie wir bereits hier beschrieben haben –, dass Unternehmen in diese Erklärung hineinschreiben müssen, welche Daten auf welche Weise erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden. Nun… Wissen Sie, wie Facebook Daten erhebt? Ein kurzer Anruf bei Mark Zuckerberg könnte das Problem lösen: „Hey Mark, wie genau funktioniert dein Core-Algorithmus eigentlich nochmal?“

Leider habe ich Marks Nummer verlegt…

Händler sind daher im Rahmen der Facebook-Nutzung zwingend auf die Fachkompetenz von Rechtsexperten angewiesen, die dabei helfen, die eigenen Facebook-Seiten bestmöglich abzusichern. Und auch hier gilt: Alle sitzen im gleichen Boot!

Und wie hilft Facebook bei der ganzen Misere?

Nun… auch der Netzwerkriese hat sich inzwischen zu Wort gemeldet und OnlinehändlerNews auf Anfrage ein Statement gegeben. Darin heißt es: „Wir sind von dieser Entscheidung enttäuscht. Unternehmen aller Größe in ganz Europa nutzen Internetdienste wie Facebook, um neue Kunden zu erreichen und zu wachsen.“ Und jetzt das Wichtigste: „Auch wenn es keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Personen und Unternehmen gibt, die Facebook-Dienste nutzen, werden wir daran arbeiten, unseren Partnern zu helfen, deren Auswirkungen zu verstehen.“

Wie bitte?!

Facebook spricht davon, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – des obersten rechtsprechenden Organs der Europäischen Union! – „keine unmittelbaren Auswirkungen“ auf Unternehmen hat? Das Unternehmen verwies ferner darauf, seine Dienste weiter verbessern zu wollen, aber dass ansonsten quasi alles tipp-topp in Ordnung ist.

Ein solches Statement ist mehr als enttäuschend! Wirklich! Es greift auf standardisierte Floskeln in der Werbebranche zurück und versucht den Nutzern und Händlern eine rosarote Brille aufzusetzen, durch die alle Probleme unsichtbar werden. Wer diese Rosa-Flausche-Brille allerdings aufbehält, der muss mit Konsequenzen rechnen, da er nicht die nötigen Maßnahmen ergreift, um sich rechtlich bestmöglich abzusichern.

Schade! An so einer entscheidenden Stelle für europäische Händler hätte ich mir wirklich mehr erwartet! Und eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass bei diesem Thema das letzte Wort schon gesprochen ist.

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