Kommentar: Warum das “Daten-für-Alle”-Gesetz nicht ausreicht

Veröffentlicht: 14.08.2018 | Geschrieben von: Theresa Strohbach | Letzte Aktualisierung: 14.08.2018

Die SPD-Chefin Andrea Nahles verlangt ein “Daten-für-Alle”-Gesetz. Der Vorschlag ist eine Kampfansage gegen Digital-Giganten wie Google, Amazon und Facebook. Damit sollen vor allem kleine und mittelständige Unternehmen in Deutschland gefördert werden. An sich klingt das ja erst mal nicht schlecht, aber wie sollen denn die kleineren digitalen Firmen unterstützt werden?

“Sobald ein Digitalunternehmen einen festgelegten Marktanteil für eine bestimmte Zeit überschreitet, ist es verpflichtet, einen anonymisierten und repräsentativen Teil seines Datenschatzes öffentlich zu teilen”, so hat Nahles nun gefordert. Dabei sollen diese Daten kleineren Unternehmen und StartUps zugutekommen, die auf dieser Grundlage eigene innovative Ideen entwickeln können. Nahles schrieb weiterhin: “Wenn wir künftig verhindern wollen, dass Google und Co. ihre Monopolstellung zulasten von Unternehmen und Verbrauchern ausnutzen, brauchen wir dafür innovative Instrumente (...)”. – Ja, und da wären wir auch schon bei dem Problem. Welche “innovativen Instrumente” gibt es denn, um kleinere Digitalunternehmen und StartUps in Deutschland zu unterstützen? Wie digital ist Deutschland?

Warum digitale Unternehmen in Deutschland an ganz anderen Hürden scheitern

Mit einem Gesetz die digitale Wirtschaft voranzutreiben, ist zwar ein erster Ansatz, doch der Vorschlag ist ebenso holprig und unausgereift wie der Titel des Gesetzes selbst. Die digitale Wirtschaft in Deutschland hat noch ganz andere Kämpfe zu fechten. Schon angefangen mit dem Problem des Internetzugangs: Der Plan, den Glasfaserausbau in Deutschland voranzutreiben, geht bis in das Jahr 1985 zurück. Ein bundesweiter Ausbau liegt noch heute in weiter Ferne. Kein Wunder also, dass Deutschland diesbezüglich weit hinter anderen Industrieländern zurückliegt und somit Digital-Giganten nur bedingt die Stirn bieten kann.

Zwar gibt es mit Gründerstipendien und Darlehen mittlerweile auch die Option einer staatlichen Unterstützung, jedoch verzichtet laut aktueller Bitcom-Studie jedes dritte StartUp auf eine Förderung durch den Staat. Warum? Die Antwort lautet Passierschein A38 – auch übermäßige Bürokratie genannt. Demnach werden zahlreiche Gründer schon in ihren ersten Schritten ausgebremst. 

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Für die Beantragung eines Gründerstipendiums bei einer Bank wie beispielsweise der Sächsischen Aufbaubank (SAB) müssen Unternehmer einen Business-Plan einreichen, mit dem sie nicht nur nachweisen können, dass ihr Geschäftsmodell Zukunft hat, sondern auch welche Innovation hinter der Idee steht. Doch die Offenheit für neue Themen wie die Blockchain-Technologie ist dabei eher beschränkt – was vielleicht auch daran liegen könnte, dass Bitcoin als ein Vorreiter des Ansatzes gilt und die Kryptowährung als ein natürlicher Feind der Bank die Geldinstitute wohl eher abschrecken dürfte, StartUps finanziell zu fördern.

Diese Zögerlichkeit für neue Technologien zeigt sich auch bei dem Thema Forschung: So sollte das jetzige Institut für die Erforschung der Blockchain-Technologie in Wien ursprünglich in Berlin eröffnet werden. Doch die Gründer fanden in der deutschen Metropole kein Gehör. 

Ein einzelner Gesetzesvorschlag ist keine Lösung für die Defizite

Die “digitale Wirtschaft” in Deutschland steckt hinsichtlich so vieler Punkte in den Kinderschuhen. Das hängt auch damit zusammen, dass sich auf Regierungsebene nur widerstrebend dem Thema Digitalisierung auseinandergesetzt wird – wie auch die Äußerung von Kanzlerin Angela Merkel zeigt, das Internet im bereits fortgeschrittenem 21. Jahrhundert noch als „Neuland“ zu bezeichnen. Zumindest hat aber schon einmal die CSU ihren straffen Plan, das WLAN bis 2050 auszubauen, etwas korrigiert.

Hinsichtlich der Digitalisierung gibt es also in Deutschland noch großen Aufholbedarf. Zwar ist der Gesetzesvorschlag ein erster Schritt, doch nicht die Allzweck-Lösung. Zudem ist es fraglich, ob es kleineren Unternehmen wirklich helfen würde, durch das Gesetz Einblick in die Datensätze zu erhalten oder ob sie von größeren Unternehmen folglich nicht einfach wieder aufgekauft oder sogar verklagt werden. Um die digitale Wirtschaft in Deutschland voranzutreiben und zu fördern, bedarf es also noch einer Vielzahl an einzelnen kleinen Schritten.

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