10 wichtige Dinge, die auf eine gute Produktseite gehören

Veröffentlicht: 09.07.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 09.07.2014

Beim Aufbau einer guten Online-Präsenz stehen Händlern viele Freiheiten und Möglichkeiten zur Verfügung. Und obwohl der Kreativität sicher keine Grenzen gesetzt sind, gibt es doch einige Aspekte, die sich im Laufe der Zeit bewährt haben oder sogar aus gesetzlichen Gründen aufgeführt werden müssen. In unserer Bilderreihe haben wir die 10 wichtigsten Dinge zusammengetragen, die unbedingt auf eine gute Produktseite gehören.

 

Preisangabe im Online-Shop

(Bildquelle Preisschild: Darren K. Fisher via Shutterstock)

1. Der Preis

Es mag vielleicht für den ein oder anderen versierten Online-Händler seltsam erscheinen, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Preis auf einer Produktseite gelistet werden sollte. Doch die Praxis zeigt, nicht jeder Shop scheint diesen Fakt zu berücksichtigen. Außerdem passieren bei der Angabe von Preisen auch „alten Hasen im Geschäft“ immer wieder Fehler, die zu teuren Abmahnungen führen können: So müssen beispielsweise Waren, die nach Volumen, Länge, Fläche oder Gewicht verkaufen werden gemäß der Preisangabenverordnung immer sowohl mit dem Endpreis als auch dem Grundpreis angegeben werden. 


 
der Titel auf einer Produktseite

(Bildquelle Mann mit Schreibmaschine: Sergey Nivens via Shutterstock)

2. Produkttitel

Jedem Artikel sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Produktstruktur ein aussagekräftiger Titel zugeordnet werden. Kriterien wie Hersteller, Farbe, Größe und Zustand sollten dabei (je nach Sortiment und Angebot) aufgegriffen werden, damit sich Kunden anhand der Überschrift bereits einen ersten Eindruck vom entsprechenden Artikel machen können. Darüber hinaus spielen bei dieser Angabe auch SEO-technische Aspekte eine Rolle, die bei einem Online-Shop nie vergessen werden sollten.


 
Retro-Kamera: Produktfotos

(Bildquelle Retro Kamera: iravgustin via Shutterstock)

3. Produktfotos

Der Nachteil des Online-Handels gegenüber stationären Geschäften ist, dass Kunden die Produkte nicht in die Hand nehmen, nicht fühlen, begutachten und testen können. Dieses Manko kann jedoch durch gute und detailfreudige Bilder ausgeglichen werden. Bei den Artikelfotos sollte darauf geachtet werden, dass auch wirklich die Produkte selbst im Fokus stehen und im Zuge mehrerer Abbildungen auch wirklich alle Seiten und wichtigen Details unverfälscht erfasst werden. Mehr Tipps zur Produktfotografie gibt es im Übrigen hier.

Darüber hinaus muss festgehalten werden, dass Artikel genau so abgebildet werden müssen, wie sie dem Kunden auch geliefert werden: Produktfotos im Online-Handel, die einen bestimmten Lieferumfang erkennen lassen bzw. eine bestimmte Ausstattung des Verkaufsgegenstandes zeigen, sind für den Kaufvertrag genauso bindend wie die Artikelbeschreibung in Textform. Vermeiden Sie deshalb die Verwendung von Bildern ähnlicher Artikel.


 
Lupe: Produkt-Details im Online-Shop

(Bildquelle Mann mit Hut und Lupe: Ollyy via Shutterstock)

4. Produktbeschreibung / detaillierte Daten

Ähnlich wichtig wie Produktbilder ist auch die Beschreibung der angebotenen Waren. Gehaltvolle, aussagekräftige und individuelle Artikelbeschreibungen sind auf jeden Fall ein Qualitätsmerkmal von professionellen Online-Shops. Im Optimalfall bieten sie den Kunden einen Mehrwert und informieren sie über alle wesentlichen Details des Produkts. Bei vielen erfolgreichen Anbietern hat sich dabei eine Kombination aus wichtigen Produktdetails in Stichpunktform sowie einem kurzen Beschreibungstext durchgesetzt – Grund ist auch hierbei die Suchmaschinenoptimierung des Shops.

Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Angabe wesentlicher Produktmerkmale gesetzlich verpflichtend ist. Sie müssen auf der Bestellübersichtsseite noch einmal zusammengefasst und in hervorgehobener Weise angezeigt werden, damit der Verbraucher sich ein ausreichendes Bild von der Ware verschaffen und eine vernünftige Kaufentscheidung treffen kann. Das Fehlen solcher Angaben war im vergangenen Jahr u.a. der Grund für eine Massenabmahnung.

Die wichtigsten Fakten finden Sie in dem White Paper „Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung“.


 
Verfügbarkeit im Online-Handel

(Bildquelle Ampel: Natykach Nataliia via Shutterstock)

5. Verfügbarkeit

Die Anzeige einer Warenverfügbarkeit hat mehrere Vorteile: Einerseits weiß der Kunde, woran er ist und kann sich auf das vorhandene Angebot einstellen. Andererseits entsteht bei einer geringen Verfügbarkeit ein gewisser Zugzwang, der Verbrauchern den entscheidenden Anstoß bei ihrer Kaufentscheidung geben kann. Beim Einbinden eines solches Features muss es allerdings nicht immer eine zahlgenaue Angabe sein – auch das Ampelsystem hat sich vielerorts durchgesetzt und reicht vielen Kunden aus, um sich im Sortimentsbestand zu orientieren.


 
Sterne: Produktbewertung

(Bildquelle Sterne: B & T Media Group Inc. via Shutterstock)

6. Produktbewertung

Der Hauptantrieb für Händler, eine Produktbewertung in den eigenen Shop zu integrieren, ist die Vertrauensbildung. Kunden können sich durch die Verteilung von Sternen, Punkten oder sonst wie gearteten Bewertungseinheiten einen schnellen Überblick und die Qualität von Produkten verschaffen und damit in einem übergeordneten Schritt auch die Qualität des Sortiments erfassen. Weil sich Verbraucher mit solchen Features wohler fühlen, sollte auf die Einbindung eines entsprechenden Moduls nicht verzichtet werden.


 
Kundenrezension auf der Produktseite

(Bildquelle Bewertungen: Ismagilov via Shutterstock)

7. Kundenrezension

Die „gesteigerte Form“ einer Produktbewertung ist die Kundenrezension. Bei ihr dreht sich nicht nur alles um eine grundsätzliche Meinungsabgabe via Sternen, Punkten, etc, sondern um eine ausführlichere Einschätzung der bereits erworbenen Produkte. Dabei können Verbraucher von ihren eigenen Erfahrungen und Eindrücken berichten, wovon andere Kunden profitieren können. Während die Kundenrezension einen schnellen Überblick über die Produktqualität bietet, ist die Rezension nicht nur eine Art kostenloses Content Marketing, sondern schafft ebenso Vertrauen und Sicherheit auf Seiten der Käufer.



Angabe der Versandzeit auf der Produktseite

(Bildquelle Versandzeit: Ljupco Smokovski via Shutterstock)

8. Liefertermin

Auch nach der Verbraucherrechterichtlinie ist es im Online-Handel gesetzliche Pflicht, einen „Liefertermin“ für die angebotenen Produkte anzugeben. Nach Auffassung des Händlerbundes muss dabei kein konkreter „Termin“, sondern nur ein Zeitraum der Lieferung benannt werden. Ein Beispiel: „Die Lieferung der Ware erfolgt in Deutschland innerhalb von 4 - 7 Tagen nach Auftragsbestätigung (bei Vorkasse per Überweisung - nach Zahlungsanweisung).“

Aus gesetzlicher Sicht ist es durchaus ausreichend, wenn die Lieferzeit-Angabe mithilfe eines verlinkten Zusatzes am Preis – „inkl. MwSt. zzgl. Versand“ – aufgeführt ist und der Link „zzgl. Versand“ dann auf eine Seite führt, auf der die Zahlungs- und Versandbedingungen beschrieben werden. Nichtsdestoweniger ist es kundenfreundlicher und einfach praktischer, den Liefertermin bzw. Zeitraum direkt auf der Artikelseite anzugeben. Dann muss der Kunde nicht zwischen verschiedenen Seiten des Shops „switchen“.


 Versandkostenangabe im E-Commerce

(Bildquelle Sack mit Eurozeichen: Ollyy via Shutterstock)

9. Versandkosten

Gemäß der Preisangabenverordnung müssen die Versandkosten für jedes einzelne Land, in welches versendet werden soll, konkret angegeben oder bestimmbar sein, noch bevor der Verbraucher den Bestellvorgang einleitet. „Versandkosten ins Ausland auf Anfrage“ o.ä. Hinweise sind daher nicht zulässig. Die Versandkosten müssen nicht in der Artikelbeschreibung aufgeführt werden. Es genügt, wenn alle Preise mit dem Zusatz „inkl. MwSt. zzgl. Versand“ versehen werden. Dabei ist in jedem Fall wichtig, dass „zzgl. Versand“ als Link auf die Seite „Zahlung und Versand“ o.ä. führt, wo die Versandkosten in alle zu versendenden Länder explizit aufgelistet werden müssen.

Auf dem folgenden Hinweisblatt finden Sie alle wichtigen Punkte zum Thema „Preisangabe im Online-Handel“.


 
Frauen: Ähnliche Produkte

(Bildquelle Zwei ähnliche Frauen: Ollyy via Shutterstock)

10. Ähnliche Produkte

Wenn sich Kunden auf die Suche nach einem bestimmten Produkt begeben, lohnt es sich für Händler immer wieder, ihnen andere, ähnliche oder „dazu passende“ Artikel vorzustellen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Konzepte: Beim Upselling werden den Verbrauchern meist höherwertige Produkte mit besseren Leistungen oder Features angeboten. Beim Crossselling kann der Einkaufswert erhöht werden, indem ergänzende Produkte offeriert werden. Sucht ein Nutzer beispielsweise eine Kamera, so ist es durchaus üblich, ihm auf der Produktseite auch noch eine passende Tasche, zusätzliche Akkus oder weiteres Zubehör schmackhaft zu machen. Von den Kunden selbst wird dies zumeist positiv bewertet, weil es sich hierbei um einen verbraucherfreundlichen Service des Händlers handelt.

 

 

 

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