Warnung vor Betrügern

Gefälschte Soforthilfeanträge und E-Mails zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Veröffentlicht: 06.04.2020 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 06.04.2020
Graues Ausrufezeichen

Viele vor allem kleine und mittelständische Unternehmen kämpfen aktuell um ihre Existenz. Da kommen die Hilfspakete von Bund und Ländern gerade recht und sind oft die letzte Chance, um das Geschäft am Laufen zu halten. Diesen Umstand machen sich jetzt Betrüger zunutze und locken mit gefälschten Anträgen auf Fake-Seiten. Ziel ist es, sensible Daten abzugreifen.

Deutliche Warnung des LKA

Sowohl das Landeskriminalamt Baden-Württemberg als auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen warnen aktuell ausdrücklich vor der neuen Betrügermasche. So sind im Internet Webseiten aufgetaucht, die schnelle Auszahlungen und hohe Summen versprechen, um Unternehmen in der aktuellen Coronakrise finanziell zu unterstützen. Auf diesen Seiten sollen Unternehmensdaten und sensible Informationen hochgeladen werden. Wie das LKA Baden-Württemberg berichtet, wurden Unternehmen teilweise sogar telefonisch kontaktiert und auf die entsprechende Website hingewiesen. „Der Anrufer gab sich dabei als Angehöriger der einzig offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus“, schreibt das Landeskriminalamt in der offiziellen Warnung.

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, persönliche Daten auf solchen Webseiten zu hinterlegen. „Nutzen Sie für die Stellung der Anträge auf Soforthilfe ausschließlich die Internetseiten von offiziellen Landesstellen. Dies sind Ministerien und Landesförderbanken mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern“, betont der Sprecher des LKA Baden-Württemberg. Eine Auflistung aller Soforthilfen mitsamt Verweisen zu den offiziellen Stellen gibt es in unserem Artikel „Coronavirus: So erhalten Unternehmer und Selbstständige jetzt finanzielle Soforthilfe“.

Gefälschte E-Mails zum Kurzarbeitergeld

Auch die Bundesagentur für Arbeit hat eine Warnung vor betrügerischen Mails zum Kurzarbeitergeld ausgesprochen. Diese stammen von der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de und werden unaufgefordert an Unternehmen versandt. In dieser werden Arbeitgeber dazu aufgefordert, konkrete Angaben zum Unternehmen, Firmeninhaber und den Mitarbeitern zu machen, um das Kurzarbeitergeld zu erhalten. So wird beispielsweise wird die Steuer ID und der Personalausweis des Inhabers verlangt.

Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, nicht der Absender dieser Nachricht zu sein, und warnt vehement davor, auf diese E-Mail zu antworten und Informationen preiszugeben. Außerdem betont die Behörde, Arbeitgeber nicht per E-Mail dazu aufzufordern, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#1 Isadora Virgilio 2020-08-08 06:43
Wie reagieren Sie, wenn der kleine Unternehmer falsche Information gibt?
zB. Dauer dieser Aktivität
Zahl von Angestellter usw.

mfG
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