Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat neue Leitlinien zu Artikel 60 DSGVO und speziell zu „Dark Patterns“ beschlossen. Konkret geht es dabei um Dark Patterns in sozialen Netzwerken. Deren Anbieter versuchen durch die Gestaltung der Angebote Nutzer zur Einwilligung in die Nutzung ihrer Daten zu bewegen. In ihrer jetzigen Form seien die Plattformen so designt, dass man dazu verleitet werde, persönliche Daten unabsichtlich und möglicherweise mit schädlichen Folgen preiszugeben.
Der EDSA stellt dabei Beispielfälle vor, um zu illustrieren, welche Designmuster gegen die DSGVO-Vorschriften oder die E-Privacy-Richtlinie verstoßen und bietet außerdem Handlungsempfehlung für soziale Medien, um entsprechende Dark Patterns zu vermeiden. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), begrüßt die beschlossenen Regelungen: „Ausspionieren darf kein Geschäftsmodell in Europa sein. Wenn soziale Medien die Daten ihren Nutzenden verwenden wollen, dann dürfen diese nicht mit unfairen Mitteln zur Einwilligung gedrängt werden.“
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