Verletzung der Privatsphäre?

Klage gegen Google wegen Standort-Tracking

Veröffentlicht: 25.01.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 24.06.2022
Google

Google kommt nicht zur Ruhe. In der vergangenen Woche reichten mehrere US-Bundesstaaten eine überarbeitete Fassung einer Klage aus dem Dezember 2020 ein, in der Google und dem Facebook-Konzern Meta illegale Absprachen bei der Vergabe von Werbeplätzen vorgeworfen werden. Jetzt gibt es schon die nächste Klage: Die US-Bundesstaaten Texas, Indiana, Washington und der District of Columbia haben 24.1. eine Klage wegen „trügerischer Praktiken der Standortverfolgung, die in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen“ eingereicht.

Google habe den Nutzern „fälschlicherweise vorgegaukelt, dass sie durch die Änderung ihrer Konto- und Geräteeinstellungen ihre Privatsphäre schützen und kontrollieren können, auf welche persönlichen Daten das Unternehmen zugreifen kann“, so Karl Racine, Generalstaatsanwalt von Washington D.C., in einer Mitteilung. Dennoch überwache Google weiterhin systematisch die Kunden, um von deren Daten zu profitieren. Dies stelle eine „klare Verletzung der Privatsphäre der Verbraucher dar“, zitiert Reuters aus der Mitteilung.

Google weist die Anschuldigungen zurück

Ken Paxton, Generalstaatsanwalt von Texas, wirft Google vor, Verbraucher in die Irre zu führen, denn der Konzern verfolge den Standort auch dann weiter, wenn diese das nicht möchten. Google nutze die „Location History“ der Nutzer, um sie zu verfolgen und informiere darüber, dass besuchte Orte nicht weiter gespeichert werden, wenn man die Funktion ausschaltet. Allerdings verfolge Google den Standort über anderen Einstellungen weiter, die es nicht angemessen offenlege.

„Standortdaten sind für das Werbegeschäft von Google von zentraler Bedeutung. Daher hat das Unternehmen einen finanziellen Anreiz, die Nutzer davon abzuhalten, den Zugang zu diesen Daten zu verweigern“, erklärte der demokratische Senator Richard Blumenthal. Der Kongress müsse „dringend ein umfassendes Gesetz verabschieden, das den Schutz der Privatsphäre gewährleistet“.

Google-Sprecher Jose Castaneda wies die Vorwürfe am Montag entschieden zurück. Die Generalstaatsanwälte würden einen „Fall vorbringen, der auf ungenauen Behauptungen und veralteten Behauptungen über unsere Einstellungen beruht. Wir haben immer Datenschutzfunktionen in unsere Produkte eingebaut und robuste Kontrollen für Standortdaten bereitgestellt. Wir werden uns energisch verteidigen und den Sachverhalt richtigstellen.“

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Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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